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Assistenzhunde-Hunde sind der Sammelbegriff für Blindenführhunde Rehabilitations-Hunde, Service-Hunde für Rollstuhlfahrer, Signalhunde für Hörbehinderte, Therapiehunde und auch Wachhunde.
Assistenzhunde-Hunde sind Hunde, durch ihre entsprechende Ausbildung Menschen mit physischen, psychischen und beeinträchtigte Sinneswahrnehmungen helfen diese weitestgehend auszugleichen. So kann eine Selbstständige und Menschenwürdige Bewältigung des Alltags erreicht werden
Sind ständige Begleiter- Freunde – Partner und helfende Engel mit Pfoten für alle Menschen mit Handicaps. Auch werden Sie bei Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eingesetzt . Zu Ihnen zählen in erster Linie:
Blindenführ- und Stützhunde
Gehörlosen-bzw. Signalhunde
Anfalls-bzw. Diabetikerwahrnhunde.
Assistenzhunde können für die von ihnen begleiteten Personen vielfältige Tätigkeiten übernehmen. Hierzu zählt beispielsweise das optische und akustische Erkennen von Gefahren mit einem an die Fähigkeiten ihres Besitzers angepasstem Warnverhalten, das Aufheben und Holen von Gegenständen, das Bedienen von einfachen technischen Einrichtungen wie Aufzügen oder Lichtschaltern, das Tragen von Taschen sowie die Alarmierung von Hilfe in Notfällen durch das Auslösen eines Hausnotrufs oder durch Bellen in der Öffentlichkeit. Ein Assistenzhund bedeutet für seinen Besitzer eine Steigerung seiner Unabhängigkeit und Sicherheit, und trägt damit erheblich zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen bei.
Für Assistenzhunde gelten in bestimmten Bereichen besondere rechtliche Bestimmungen. In vielen Gemeinden sind Besitzer von Assistenzhunden nach einem entsprechenden Nachweis von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt.
Was ist ein Blindenführhund ?
Laut § 39a Bundesbehindertengesetz ist ein Blindenführhund ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Führfähigkeit - besonders zur Unterstützung eines blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eignet.
Der Blindenführhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen, die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.
Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Beurteilungen gem. den Richtlinien nach § 39 a BBG, das heißt auch positiver Teambeurteilung, ist eine Förderung eines Blindenführhundes durch das Bundessozialamt möglich. Wie bisher ist kein Rechtsanspruch mit einer Förderung verbunden.
Durch eine bestandene Teamprüfung ergeben sich Vorteile: Eintragung in den Behindertenpass, Befreiung von der Hundesteuer, kostenlose Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Zutrittserlaubnis in Lebensmittelgeschäften usw. Nachzulesen im Info-Blatt Assistenzhunde/Blindenführhund, das auf der Webseite des Bundessozialamtes beim Thema Behindertenpass veröffentlicht wurde.
Information und Beratung : Waltraud Palank-Ennsmann Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung IV/7 Tel. +43 1 711 00 6538 Fax +43 1 711 00 16332 E-Mail: waltraud.palank-ennsmann@bmask.gv.at
Die Geschichte eines Blindenführhundes !
Bereits in der Antike schien der Hund als treuer Gefährte von Blinden gedient zu haben, doch eher als Begleiter denn als Führhund im heutigen Sinn. Wandmalereien aus Herculaneum aus dem 1. Jh. n. Chr. bestätigen dies.
Auch aus Fernost gibt es bereits ein frühes Zeugnis: auf einem Seidenteppich aus dem 13. Jahrhundert ist ein Mann mit Stock und Hund abgebildet.
Erstmals wurden Hunde für Blinde um 1780 systematisch ausgebildet - von den Bewohnern des Pariser Blindenhospitals "Les Quinze-Vingts".
Der erste echte Pionier kam aus Wien: der blinde Siebmacher Josef Reisinger richtete 1788 einen Spitz so gut ab, dass seine Zeitgenossen seine Blindheit sehr oft bezweifelten.
Der Gründer des Wiener Blinden-Erziehungs-Institutes Johann Wilhelm Klein erwähnte 1819 in seinem "Lehrbuch zum Unterricht der Blinden" den Blindenführhund und gab auch einige wertvolle Hinweise zur Abrichtung. Es gibt aber keine Berichte darüber, ob Hunde in der Wiener Blindenanstalt tatsächlich abgerichtet wurden.
In der Schweiz richtete Jakob Birrer ebenfalls einen Spitz zum Führhund ab, der ihm 5 Jahre lang als treuer Begleiter diente. Er berichtete darüber in seinem Buch "Erinnerungen, besondere Lebensfahrten und Ansichten des Jakob Birrer", (erschienen 1847).
Der Wiener Arzt Senfelder griff den Gedanken des Blindenführhundes nach dem Ausbruch des 1. Weltkrieges neu auf, aber leider fand sein Forderung, dass man den im Krieg erblindeten Männern einen Führhund an die Seite stellen sollte, in Österreich kein Gehör.
Deutscher Verein für Sanitätshunde
Im August 1916 gründete Geheimrat Stalling, Vorsitzender des "Deutschen Vereins für Sanitätshunde" mit Unterstützung des Kriegsministeriums die erste Blindenführhundschule der Welt in Oldenburg, BRD.
Bereits im Oktober 1916 wurde der erste Blindenführhund übergeben. Diese Führhunde versahen ursprünglich ihren Dienst als Verwundetensuchhunde und wurden als Blindenführhunde "umgeschult". Die kostenlose Abgabe erfolge zunächst nur an Kriegsblinde. 1919 wurden 539 Kriegsblinde mit Führhunden versorgt und am 1920 waren 867 Hunde im Einsatz. Die Oldenburger Führhundschule unterhielt im Laufe der nächsten Jahre 9 Filialbetriebe (in Bonn, Breslau, Dresden, Essen, Freiburg, Hamburg, Magdeburg, Münster und Hannover) und bildete jährlich bis zu 600 Führhunde aus. Nicht nur deutsche Kriegs- und Zivilblinde erhielten diese Hunde, sondern auch Blinde in England, Frankreich, Spanien, Italien, Amerika, Kanada und Russland wurden mit Führhunden versorgt. Leider musste das Unternehmen 1926 seinen Betrieb einstellen.
Es entstand jedoch eine zweite Führhundeschule in Potsdam, die bahnbrechende Erfolge lieferte und das Mekka der Führhundeausbildung wurde. Bis 1941 hatte die Schule über 2500 Hunde abgegeben, von denen nur 6% aufgrund mangelnder Ausbildung zurückgenommen werden mussten. 1952 fand diese Schule durch das DDR-Regime ihr jähes Ende.
Internationale Entwicklung
Die Erfolge der Potsdamer Schule wurden im In- und Ausland mit Interesse verfolgt und die Amerikanerin Harrison-Eustis, später Mitbegründerin der Schule "The Seeing Eye" in Morristown/New Jersey, arbeitete 1927 mehrere Monate unbezahlt mit, um die Methodik dieser Schule zu studieren.
1928 eröffnete eine Schule für Führhundausbildner in der Schweiz, die in Folge ihrerseits wieder Schulen in ihren Heimatländern eröffneten.
Der Schwerpunkt verlagerte sich nach 1945 in die USA, wo sich große Schulen entwickelten.
Erst im Jahre 1949 kam es zur Neugründung von Blindenführhundschulen in der BRD, diesmal jedoch vorwiegend auf privater Basis.
Die amerikanischen Schulen wie "The Seeing Eye" und "Guide Dogs for the Blind" finanzieren sich aus Spenden und Stiftungen und können ihre Hunde gegen einen symbolischen Betrag abgeben. Die Hunde kommen meist aus der schuleigenen Zucht und stehen unter laufender tierärztlicher Kontrolle. Die Aufzucht wird von Pateneltern übernommen, die dem Hund auch eine Grunderziehung vermitteln. Die Qualität einer Führhundschule zeigt sich aber nicht nur in der Ausbildung der Führhunde und der Zusammenschulung des Führgespannes, sondern auch in der Nachbetreuung. So hat "Guide Dogs For The Blind" einen Sozialdienst aufgebaut, der sich ständig um die Nachbetreuung der Führgespanne kümmert.
Auch in Großbritannien ist die Organisation "Guide Dogs For The Blind" federführend.
Derzeitige Situation
In Österreich existieren derzeit vier Schulen wo Führhunde ausgebildet werden.
In Deutschland und Österreich gibt es noch keine geregelte Nachbetreuung, sondern es bleibt der Führhundschule und auch dem Führhundhalter nach bestandener Prüfung überlassen, ob und in welchem Umfang eventuell weitere Ausbildungen absolviert werden
Blindenführhunderassen
Als Blindenführhunde werden meist der Collie, Labrador-Retriever, Golden-Retriever, Deutscher Schäferhund, Amerikanisch-Kanadischer Schäferhund (Weißer Schäferhund), Riesenschnauzer und Königspudel ausgebildet, weil sie angeblich nicht so ein hohes Aggressionspotiential haben. Die Schulterhöhe der Blindenführhunde sollte zwischen 50 – 65 cm betragen. Das Alter dieser Hunde beträgt zwischen 13 – 15 Jahren.
Ihre Dienstzeit als Blindenführhund dauert nur ca. 7 Jahre. Danach gehen sie in Pension, bei anderen Familien, oder Singles.
Da die Blindenführhunde ein Leben lang eine relativ sehr hohe stressreiche Arbeit haben, ist man der Meinung, dass diese Hunde nicht so alt werden, wie ihre ArtgenossInnen, die als gewöhnliche Haus und Freizeithunde ihr Leben führen dürfen. Aber dem ist nicht so, wenn ein Blindenführhund trotz seiner sehr wichtigen Arbeit artgerecht gehalten wird, damit meine ich, dass der Hund nicht nur als Hilfsmittel, sondern auch als Partner und treuer Begleiter angesehen wird. Denn nur so kann auch eine sehr gute soziale Bindung zwischen Mensch und Hund aufgebaut werden.
Der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist besonders wichtig im ersten Jahr des Gespanns. Das ist die wichtigste Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann. Gelingt der Bindungsaufbau in dieser Zeit nicht, bleiben Mensch und Blindenführhund häufig unsicher. Es bleibt auch später wichtig, engen Kontakt zu den Tieren zu halten, um die Bindung zu gewährleisten. Bei Paaren, in denen ein Partner sehend ist, kann es vorkommen, dass die Hunde eine intensivere Beziehung zum sehenden Menschen aufbauen, wenn dieser sich häufiger mit dem Tier beschäftigt und Spiele wahrnimmt, die Blinden nicht möglich sind.
Ein Blindenführhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt.
Blindenführhunde sind in der Lage, blinde und sehbehinderte Menschen sicher durch Orte zu führen, indem sie Hindernissen wie Straßenschildern, parkenden Autos, Fußgängern usw. ausweichen und Straßenbegrenzungen, Treppen, Türen, Fußgängerstreifen anzeigen. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht jegliche Art von Hindernissen oder zeigt diese an, indem er stehen bleibt.
Für ein gut ausgebildetes Führgespann sind geparkte Autos, Laternenpfähle, Fahrradfahrer etc. daher kein Problem. Zu den Hindernissen, auf die ein Führhund reagieren muss, gehören auch Bodenhindernisse wie Pfützen oder Schlaglöcher und Höhenhindernisse wie herabhängende Äste oder Schilder, d. h. der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. Im Fall einer drohenden Gefahr etwa im Straßenverkehr muss der Führhund in der Lage sein, einen Befehl ausnahmsweise zu verweigern (intelligenter Ungehorsam). Ein ausgebildeter Führhund beherrscht etwa 40 Hörzeichen, bei entsprechendem Training kann er aber noch wesentlich mehr (bis zu 400) erlernen. Damit diese Fähigkeiten nicht verloren gehen, sind ihre Besitzer angehalten, sich intensiv mit ihrem Hund zu beschäftigen und die Kommandos regelmäßig zu trainieren.
Information und Beratung
Sabine KleistMobil:0043-0664-9428620www.helfende-eng el.atemail: sabine.kleist@chello.at
Wir empfehlen: Weiße Schäferhunde und Labrador – Retriever. Wer sich für einen dieser zwei Rassen entscheidet, kann sich gern unter folgenden Adressen genau darüber informieren.
Kontakt
Information und Beratung für die Zucht , Aus- und Weiterbildung von Blindenführhunden (Weiße Schäferhunde)
Unabhängiger Blindenführhunde Verein, der die Blindenführhunde nach österreichischen, deutschen und natürlich schweizerischen Richtlinien (Recht) ausbildet.
Nähere Auskünfte direkt über das Sekretariat
MattbrunnenCH - 8765 Engi / GLTel. 0041 055 642 22 18ubverein@bluewin.chwww.ubverein.ch
Für einen Labrador Retriever
Herr Ferstl bildet auf Wunsch auch einen Deutschen Schäferhund, einen Airdale Terrier oder einen Riesenschnauzer aus.
Karlheinz FerstlZucht – Aus – u. Weiterbildung von Blinden – Service – Begleit – u. ArbeitshundenStraße: Gartengasse 13 PLZA-7022 LoipersbachTelefon: +43 (0)2686 74 16Mobil: +43 (0)664 30 722 69Telefax: +43 (0)2686 74 16Homepage: www.blindenhund.at
R I C H T L I N I E Nfür die Beurteilung von Blindenführhundengemäß § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes (BBG)GZ 44301/0027-IV/7/2010 geprüft wurde.Quelle: Waltraud Palank-Ennsmann Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung IV/7 Tel. +43 1 711 00 6538 Fax +43 1 711 00 16332 E-Mail: waltraud.palank-ennsmann@bmask.gv.at
Ausbi ldung von Signal- und Partnerhunden
Zu den Aufgaben eines Partner-Hundes für Gehörlose gehört das Anzeigen von Haushalts- und Umweltgeräuschen (z.B. das Läuten des Weckers oder der Türklingel, das Rattern des Faxgerätes, das Weinen des Babys, das Klingeln einer Fahrradglocke, das Ertönen einer Hupe,...).
Sobald der Hund diese Alltagsgeräusche oder Warntöne registriert, führt er den gehörlosen Menschen - in den meisten Fällen - zur Geräuschquelle. Durch die Aufmerksamkeit und Reaktion des Hundes ist es dem Gehörlosen möglich, Umweltvorgänge früher zu erkennen und weniger oft zu erschrecken.
Partnerhunde für Rollstuhlfahrer
Neben dem Basistraining von Partner-Hunden gehört zum Spezialtraining für Rollstuhlfahrer:
das Aufheben von heruntergefallenen Gegenständen (Handy, Kuli, Schlüssel, Geldtasche,...)
das Öffnen von Türen und Schubladen oder Ähnlichem
das Betätigen von Schaltern (Licht, Aufzug, etc)
das Tragen von Satteltaschen für kleine Einkäufe
das Bellen als Hilfesignal
und vieles mehr
Individuelle Wünsche der BewerberInnen und weitere Anforderungen an den zu-künftigen Partner-Hund (wie z.B. ein Bein auf das Trittbrett schieben, einen Arm in den Schoß zurücklegen, das Bringen von Krücken, das Öffnen eines Reißverschlusses) sollten im Erstgespräch besprochen werden und können so sehr gerne berücksichtigt werden.
Durch diese Möglichkeit der individuellen Ausbildung wird die größtmögliche Hilfestellung und damit Selbständigkeit im Alltagsleben erreicht.
Ganz spezielle Anforderungen
Partner-Hunde für geistig- und mehrfach-behinderte Menschen werden in erste Linie für Kinder ausgebildet. Hierbei ist es immer notwendig, dass eine erwachsene Person (vorzugsweise die Eltern) die Verantwortung übernimmt.
Wir legen in diesem Fall ein besonderes Augenmerk darauf, dass der Hund robust genug ist, um ein möglicherweise zu festes Zugreifen oder sogar Zwicken zu tolerieren ohne dabei verängstigt zu reagieren. Gleichzeit muß der Hund sensibel genug sein und sich an immer wieder neue An-forderungen anpassen.
Diese Hunde werden häufig bei Therapie-übungen miteinbezogen, um die Bemühungen und die Aktivität des Kindes zu steigern. Es macht nicht nur mehr Spaß den vierbeinigen Gefährten dabei zu haben, sondern es spornt auch dazu an, schwierige Übungen zu meistern.
Der Erfolg des Partner-Hundes für die Weiter-entwicklung eines geistig- und mehrfach behinderten Kindes erfordert viel Engagement und Kreativität von der Seite der Eltern und TherapeutInnen.
Verein Partner-Hunde Österreich / Assistance Dogs Europe
Weitwörth 1A-5151 Nußdorf bei SalzburgTelefon: +43 (0)6272 7706Fax: +43 (0)6272 5299Mobil: +43 (0)664 1605153email: office@partner-hunde.orgwww.partner-hunde.org
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