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I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Günter Steffen @ Lemwerder
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396 results for Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-10-02  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 2015-04-23  +  

Wo sind die Beitragszahler, um die Gegebenheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuprangern

  In Deutschland wird der Versicherte einer Pflichtkasse, aber auch ein freiwilliges Mitglied, mit enormen Beiträgen seines monatlichen Einkommens zur Abgabe verpflichtet. Es geht schon lange nicht mehr um eine bloße Absicherung im Krankheitsfall. Der gegenwärtige Beitrag allein für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 8,2% vom Bruttoverdienst. Eigene Versorgungseinkünfte, abgesehen von der gesetzlichen Rente, müssen mit einem zweiten Beitrag von 15,5% entrichtet werden. Nun sagen uns die Politiker und Fachfunktionäre, dafür haben wir eine der besten gesundheitlichen Absicherungen der Welt. Diese Behauptung kann nicht mehr ernsthaft wegen der vor einigen Wochen stattgefundenen umfangreichen professionellen Untersuchungen aufrecht erhalten bleiben. Eine renommierte Unternehmensberatungsgesellschaft stellt klar, Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem und ist seinen Preis nicht wert. Unser Land liegt im Vergleich anderer Länder nur im unteren Mittelfeld! Diese Feststellung wurde zwar durch Presseerklärungen den Medien zugestellt, selten aber aufgegriffen und publiziert. Unterhält man sich mit einem Normalbürger darüber, bekommt man garantiert die Antwort: „Der Staat/Die Regierung macht ja sowieso das, was wir nicht durchschauen können!“ Als einigermaßen informierter Kenner der Hintergründe will ich meinen Teil zur Aufklärung beitragen und hoffe auf Medienvertreter, die diese folgenden Fakten, trotz der unbedingt aufrecht zu erhaltenen Werbeanzeigen, veröffentlichen.   Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in aller Regel (es gibt ganz wenige Ausnahmen) in heutiger Zeit Mammutbehörden geworden, die hunderttausende Mitarbeiter beschäftigen, aber nur sehr wenige Abrechnungen von den Gesundheitsbetrieben (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Sonstige medizinische Einrichtungen usw.) überprüfen müssen. Im Zeitalter der großen externen Datenverarbeitungszentralen fallen bei den Kassen lediglich Kontrollen über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der bestehenden Verträge und Leistungsberatungen für Versicherte an. Das Beitragsgeschäft läuft über den Arbeitgeber, sonstige Träger und Rentenversicherungsanstalten und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern – siehe Gesundheitsbetriebe – wird von den Verbänden der Krankenkassen erledigt. Zur Hauptaufgabe der heutigen Krankenkassen durften diese sich mit stiller Zustimmung des Gesetzgebers und in Anlehnung der Grundsätze im Sozialgesetzbuch für Marketingaktivitäten personell durchorganisieren. Dahinter stecken freie Leistungen der Gesundheitsprävention, die für Werbezwecke zur Anbindung neuer Mitglieder genutzt werden.     Unser Gesundheitssystem funktioniert auf folgender Grundlage: Die Krankenkassen weisen dem Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) die Ausgabenhöhe für ihre Versicherten aufgrund der Schweregrade nach. Um diese finanziellen Vorstellungen auch realisieren zu können, ziehen sie niedergelassene Ärzte ins Boot, um entsprechende Auskünfte zu belegen. Dabei werden nicht selten stillschweigend Geldbeträge überwiesen. (Der TK-Vorsitzende hat diese Machart öffentlich gemacht). Die zugewiesenen Finanzen werden nach nur oberflächlichen Kontrollen an die Leistungserbringer weitergeleitet. Zuvor werden von den Kassenleitungen in Zusammenarbeit mit den hier starken Gewerkschaften und Personalräten überragende Tarifvergütungen und Personalstellen ausgehandelt. Im Vordergrund der Schaffung neuer Stellen stehen die Marketingaktivitäten, die zu Lasten des Vertrags- und Abrechnungsprüfungen gehen. Der interessierte Leser fragt natürlich danach, was bewirken die gewählten Verwaltungsräte bei den einzelnen Kassen. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur antworten: Der Beitragszahler und Versicherte kann wenig erwarten. In erster Linie geht es in Aufsichtsgrämien um den Bestand und den Ausbau der Kasse. Die Räte sind abhängig von Interessen der Gewerkschaften, die sie dort zur Wahl aufgestellt und unterstützt haben. Der andere Teil der heutigen Beiräte war bis zur Berentung aktiver Mitarbeiter der entsprechenden Kasse.   An anderer Stelle werde ich mich ausführlich dazu äußern, wie der Versicherte und Patient verbesserte Ansprüche mit einem zumutbaren Beitrag, gepaart mit einer verlässlichen ärztlichen Versorgung, in Zukunft durchsetzen könnte. Dazu ist es aber erforderlich, dass vom Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue unbürokratische Strukturen und die Gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auf Rechte der Versicherten ausgerichtet werden. Heute sind sie überwiegend für Leistungserbringer geregelt. Aussagekräftige Zusagen für dignostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfall werden einzig und allein vom „Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser“ gefällt. Hierzu eine einfache Frage für den Leser! Was passiert bei den Beschlüssen dann, wenn die Krankenkassen nicht zu allererst im Sinne der Versicherten abstimmen? (Was sie nicht als höchstes Ziel vor Augen haben).   Günter Steffen Dezember 2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-12-04  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-07-05  +  

Die Ungerechtigkeiten für Pflegebedürftige ignoriert die Politik - Lebensleistungen sind dann vergessen

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurden seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Nunmehr kündigt die Schwarz-Rote Bundesregierung neue Ergänzungen von Beitragssteigerungen und neue bürokratische Regelungen an. In unserem Land sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre. In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Rund 600 tausend Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben – überwiegend Pflegestufe 2 – professionell versorgt.   Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme sind außerhalb der Angehörigen der Hilfebedürftigen in unserem Land schlicht unbekannt. Auch die Medien haben kaum Interesse darüber zu berichten. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für definierte Leistungen Preise vereinbaren. Wer weiß denn schon, dass der zu leistende Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwischen den genannten Vertragsparteien abgesprochen werden und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Aus marktwirtschaftlichen Gründen dürfen die Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegezusatzverträge mit Arbeitnehmern abschließen. Damit soll die Optik der erheblichen Zuzahlungsdifferenzen geschönt werden. Aber es hat wohl auch geklappt. Denn über 1 Million Zusatzverträge sind abgeschlossen worden. Ein heute 50 jähriger Arbeitnehmer bezahlt monatlich 30 Euro. Sollte er/sie mit dem 78. Lebensjahr Pflegebedürftig werden, sind rund 10 tausend Euro eingezahlt worden. Dafür erhält dieser dann in der Pflegestufe 2 nach heutigen Stand 420 Euro als Zuschuss. Wird die Person nicht pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beträge verloren.   Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen sind notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege mit den hohen Eigenbeteiligungen beseitigt, zu beschliessen, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass Pflegebedürftige in ihrer eigen Häuslichkeit an organisierten Betreuungsmöglichkeiten der Kommunen teilnehmen können. (Beispiel siehe Nordeuropäische Länder). Ich appelliere an die Politiker unseres Landes: „Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger.“   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-04-11  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-02-17  +  

Koalitionsvertrag: Union und SPD haben nicht den Mut zur durchgreifenden Pflegereform

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   Aufgrund der sicheren Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag hätte die große Koalition die Möglichkeit gehabt, bereits vertraglich überein zu kommen, eine umfassende Reform des Pflegegesetzes im Sozialgesetzbuch Elf anzukündigen. Es ist anders gekommen. Die Inhalte sprechen eher dafür, dass die kommende Bundesregierung keine hohe Priorität der Pflege für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen anstrebt. Die finanzielle Lage der Pflegebedürftigen hat sich aus Gründen des Eigenanteils dramatisch verschlechtert. Annähernd 40% der Heimbewohner und 20% in der ambulanten professionellen Pflege der Stufe 2 müssen Sozialhilfe beantragen und immer mehr erwachsene Kinder werden zur Kasse gebeten. Dramatisch ist auch die qualitative und quantitative Situation in den Pflegebetrieben. Die Beseitigung dieser Defizite sind im Koalitionsvertrag wenig konkret verabredet. Es ist überhaupt schwierig, die Vereinbarungen aufzulisten, so dass das Gefühl aufkommt, der Staat will nicht wirklich „Nägel mit Köpfen“ machen. Die Änderungsabsprachen der Koalitionspartner sind hier aufgelistet: Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.   Die Pflegebedürftigkeit soll besser anerkannt werden.   Aufgrund einer Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu beschrieben werden.   Die Begutachtungssystematik soll wissenschaftlich erprobt und geprüft werden.   Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angeglichen werden.   Die Betreuungsleistungen werden weiter ausgebaut. Bei einem Schlüssel von 1 Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige. (Planungsziel: In den stationären Einrichtungen sollen bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig werden).   Die Zuschüsse für das Wohnumfeld sollen verbessert werden und die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.   Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme soll weiter gefördert und im Leistungskatalog des PflegeVG aufgenommen werden.   Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden.   Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts sollen ausgebaut werden.   Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Die Parteien wollen sich für Personalmindeststandards einsetzen und die Pflegeberufe aufwerten.   Reformierung der Pflegeausbildung.   Um die Transparenz und Nutzerorientierung zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen- auch im Hinblick einer Entbürokratisierung.   Bund-Länder-Arbeit sgruppe schaffen um zu prüfen, wie die Rolle der Kommunen noch diesbezüglich weiter gestärkt werden kann.   Der paritätische Beitragssatz wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3% erhöht. Daraus sollen für Leistungsverbesserungen in der Betreung diese Mehreinnahmen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2% angehoben.   Meine Anmerkungen zu den Beschlüssen im Koalitionspapier:   Die Koalitionäre bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie diese Vorschläge „zusammengeschustert“ wurden, ist schon klar: Die Theoretiker aus dem Bundesgesundheitsministerium haben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Lobbyisten die Feder geführt.   In dieser Vereinbarung ist kein Wort für so nötige finanzielle Entlastungen von Eigenbeteiligungen für die zu pflegenden Bedürftigen sowie für Angehörige vorgesehen. Wenn die zukünftigen Beitragserhöhungen von 0,5% für Leistungsverbesserungen der Betreuung, für den Ausbau des Pflegevorsorgefonds und für die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden sollen, womit will man bei den Pflegekräften die Qualifizierungsanhebungen, Stellenverbesserungen und Besserbezahlungen finanzieren? Eine Frage, die auch nicht beantwortet wurde. Die Zusammenfassung kann nur lauten: Es war wohl von den Koalitionsparteien Union und SPD nicht die Absicht, sich mit der Problematik Pflege der Menschen im Zeitraum der Bildung einer neuen Bundesregierung auseinander zu setzen. Die verhandelnden Persönlichkeiten der drei Parteien wussten wohl sehr frühzeitig, dass sie kein verantwortungsvolles Amt erhalten. Der seit einigen Tagen ernannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war schnell dabei, auf der Website des Ministeriums seine Devise festzuhalten: „Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“! Günter Steffen, Lemwerder 27. Dezember 2013
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-01-16  +  

Der Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Berlin

  In erster Linie waren die Verhandlungen nicht Grund einer staatspolitischen Verantwortung zur Bildung einer entscheidungsfähigen Bundesregierung . Ich glaube nach diesen Wochen des Feilschens unterschiedlicher Argumente bis hin zu den unverbindlichen Absprachen, war der wesentliche Grund der Einigung ein gieriger Machtanspruch, Vergabe von lukrativen Positionen und Herausarbeitung vordergründiger Positionsbeschreibungen für die anstehende Mitgliederbefragung der Sozialdemokraten. Es haben sich die „neuen Sozialdemokraten“ in Person u.a. von Frau Dr. Merkel, Frau v.d. Leyen und Herren Seehofer, Gröhe u.a. mit den überwiegend linken Kräften der SPD darauf geeinigt, den Sozialstaat unseres Landes weiter mit hohen Ausgabenzuwächsen auszubauen. Der wirtschaftspolitische Sachverstand in der CDU/CSU durfte keine Rolle spielen. Die haushaltspolitische Vernunft jedenfalls fehlt bei den beabsichtigten Mehrausgaben. Die oberflächlichen Veränderungsabsichten in der Gesundheitspolitik machen deutlich, Leistungsanstrengungen im Arbeitsleben und Absicherungen, bei Krankheit und Pflege nach wissenschaftlich neuesten Erkenntnissen, waren für die neuen Koalitionäre kein Thema. Günter Steffen   27809 Lemwerder      
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-11-27  +  

Die hausgemachten wirtschaftlichen Probleme der kommunalen Krankenhäuser

  Viele Kommunalpolitiker in Amt und Würden, entweder als Fachsprecher oder als Bürgermeister/Landrat der Kreis- oder Stadtkrankenhäuser, sind in diesen Wochen dabei, das „alte Lied“ der Verlustergebnisse zu begründen. Die Begründungen der angeblich nicht ausreichenden Behandlungsvergütungen werden dann medienwirksam verbreitet. Da die politischen Gemeinden, wenn sie dann in Trägerschaft eines solchen Krankenhauses stehen, werden schon aus Gründen fehlender Liquidität zur Aufrechterhaltung der zu bezahlenden Aufwendungen des gesamten Betriebes (Personal- und Sachkosten) Zuschüsse gewähren oder Kredite aufnehmen. Die Probleme des Kämmerers zeigen sich dann jedoch massiv, wenn Jahr für Jahr derartige Unterdeckungen im Krankenhaus entstehen und ausgeglichen werden müssen. Selbstverständlich werden dann auch Gutachter für teures Geld verpflichtet, die u.a. auch betriebswirtschaftliche Empfehlungen von Kostensenkungen ansprechen. Kaum eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wagt sich aufgrund von erforderlichen Folgeaufträgen innerhalb der Kommunalwirtschaft soweit im Gutachten vor, die wirklichen Gründe der praktizierten unwirtschaftlichen Personalbesetzungen zu analysieren. Die Umsetzung einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Krankenhaus setzt knallharte, dabei aber gerechte Entscheidungen, voraus. Selbst wenn die Betriebsleitung, bestehend aus Verwaltungsleiter, Ärztlichem Direktor und Pflegedienstleitung hinter vorgehaltener Hand diese Notwendigkeiten erkennt, wird die Umsetzung wegen der politischen Einflussnahme der Personal- und Betriebsräte gegenüber dem Krankenhausträger unausgesprochen bleiben, zumal die Verlustbeträge bis zu einem bestimmten Zeitraum immer wieder mit Steuergelder ausgeglichen werden. Hier ist klarzustellen: Es geht nicht um unzumutbare Personalbesetzungen und es geht auch nicht um unzumutbare Arbeitsbelastungen der Ärzteschaft oder des Pflegedienstes. Die im Prüfgeschäft nachvollziehbarende Personal-Anhaltszahlen (mit der Einrechnung der Ausfallquote bei Krankheit, Urlaub u.w.) sind absolut gerecht umzusetzen und werden sehr oft in den kommunalen Krankenhäusern überzogen. Nur diese, aus den allgemein anerkannten üblichen Anhaltszahlen resultierenden Personalkosten, sind in den Fallpauschalen (Vergütungen des Krankenhauses) zur Berechnung aus den Haupt- und Nebendiagnosen eingerechnet. So bleibt bei Nichtbeachtung der abgesicherten Personalkosten eine Finanzierungslücke, die sich als Unterdeckung am Jahresende bemerkbar macht. Die vielfach in diesem Zusammenhang zu hörenden Argumente der fehlenden Investitionsmittel des Landes sind sicher nicht von der Hand zu weisen; allerdings ist das Argument nur dann gerechtfertigt, wenn es um Ergänzungen der Bausubstanz geht und dadurch verbesserte wirtschaftliche Abläufe möglich wären. Für bewegliche Investitionserforderlichkeiten des Krankenhauses werden aufgrund der Bettenanzahl sogenannte pauschale Finanzmittel jährlich vom Land gewährt. Also, moderne med-technische Geräte sind finanziert, daher liegt es nicht daran, wenn das Krankenhaus jährlich rote Zahlen ausweist. Sobald sich ein kommunaler Krankenhausträger entschließt, die Klinik an einen privaten Träger zu übertragen, verschwinden bereits im ersten Wirtschaftsjahr die Verlustergebnisse. Bürokratische Beseitigungen und geänderte Betriebsabläufe unter verantwortbarer Personalbesetzungen sind dann der Grund dafür. Erfahrungen beweisen: Die bestehenden Betriebs- und Personalräte sehen nach einem Trägerwechsel auf einmal keinen Grund mehr, sich gegen derartige wirtschaftliche Maßnahmen zu stellen.   Freigemeinnützige Krankenhausträger sind nach den rechtlichen Grundsätzen nicht berechtigt, die anfallenden Gewinne abzuschöpfen. Diese müssen zwingend dem Krankenhausbetrieb – für Investitionen und Instandhaltungen - wieder zu Gute kommen. Auf der anderen Seite werden diese Träger besonders auf Wirtschaftlichkeit achten, zumal jährliche Verluste kurz oder lang zur Aufgabe zwingen. Private Träger von Krankenhäusern, die sich überwiegend in Aktiengesellschaften umwandeln, werden nach den Grundsätzen der zustehenden Vergütungen aller Krankenhäuser (Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung) behandelt. Diese Träger gewähren aufgrund ihrer positiven „Gewinn- und Verlustrechnung“ auch noch jährliche Tantiemen für ihre Aktionäre. In den letzten Monaten wird von den Lobbyisten der Krankenhausverbände und den Politikern die Feststellung der Unterfinanzierungen wieder herausgestellt. Hintergrund sind eigentlich die hohen Überschüsse im Gesundheitsfond und bei den Krankenkassen. Diese medienwirksamen Forderungen wegen der angeblich „nicht zu vermeidenden Verluste“ in den Krankenhäsern sind nicht gerechtfertigt, zumal die Tarifsteigerungen im jährlichen Rhythmus durch Zuschläge auf den sogenannten Landes-Basisfallwert dem Krankenhaus zugestanden werden.   In der Öffentlichkeit hat der Anspruch auf Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus immer noch den ungerechtfertigten Anschein, dadurch sei die medizinisch/pflegerische Versorgung mit einer guten Qualität im Sinne der Patienten gefährdet. Gut geführte Krankenhäuser beweisen das Gegenteil. Das wirtschaftliche Ergebnis ist gesichert und eine hochwertige Qualität der medizinischen Behandlungen kann nicht in Zweifel gezogen werden. In den Kliniken mit straff struktuierten Krankenstationen durch Weisungsbefugnisse der Stationsschwester/pfleger gegenüber dem nachgeordneten Pflegepersonal fühlen sich die Patienten besonders aufgehoben. Die moderne Teamarbeit auf einer Krankenstation ist nicht im Sinne der kranken und zu versorgenden Patienten. Günter Steffen, Lemwerder Im November 2013
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-11-07  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-09-01  +  

Die Probleme der Pflege werden von der Politik ignoriert

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurde seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Das "Wegducken" der Politiker gilt für alle Parteien. Auch nicht mehr politisch aktive sozialdemokratische Persönlichkeiten schweigen sich weitgehend aus. Jedenfalls versuchen sie gar nicht erst, öffentlichkeitswirksam Forderungen im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verlangen. Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme werden schlicht nicht dargestellt. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für die zu leistenden Preise für Angehörige/Pflegebedürftige auf der Grundlage unseres Gesetzgebers verantwortlich sind. Wer weiß denn schon, dass der zugestandene Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwar zwischen den genannten Vertragsparteien rechtlich abgesprochen werden, und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen ist notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege beseitigt, zu beschliessen. In den kommenden Wochen schreiten die in Deutschland bestehenden Seniorenverbände voran und verlangen von der Politik in der Endphase des Bundestagswahlkampfes notwendige Änderungen im Sozialgesetzbuch XI sowie wichtige erste Schritte zur Beseitigung der großen Personalprobleme in der Pflege. Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringer auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger. Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2013-08-07  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-06-11  +  

Ein neuer Abrechnungsmodus für Krankenhäuser ist überfällig

Am 12.5 d.J. diskutierte Günther Jauch mit seinen Gästen in der ARD über die gewaltigen Steigerungsraten der Operationen in den deutschen Krankenhäusern. Zwischen 2005 und 2011 sind die Krankenhausfälle um über 12% angestiegen. Durch die Steigerung der Menge an Operationen nach Festlegung der Neben- und Hauptdiagnosen ergeben sich Fehlanreize für Erlössteigerungen in den Krankenhäusern. Dadurch ergeben sich hohe Ausgabensteigerungsraten bei den Krankenkassen, die der Beitragszahler zu tragen hat. Herr Jauch stellte den Vertretern der Krankenkasse, dem Krankenhaus und der Politik die berechtigte Frage, wie diese Anreize vermieden werden könnten und es nicht doch eine Alternative zu den DRG-Fallpauschalen gibt. Es war für Eingeweihte nicht überraschend, dass die Frage unbeantwortet blieb. Denn alle Seiten hatten Ende der 90er Jahre die in den Vereinigten Staaten von Amerika praktizierte Fallpauschalen-Systematik unbedingt übernehmen wollen. Kenner der Materie hatten davor gewarnt und die erheblichen Probleme wie Falsch- und Mehrberechnungen, sowie das Ausmaß von Bürokratiebelastungen vorhergesagt. Richtig war einzig und allein das Verabschieden vom System der Pflegesätze, auch wegen möglicher Verweildauer-Manipulationen. Was in der Talkrunde bei Günther Jauch nicht erwähnt wurde ist, dass es tatsächlich ein sehr viel sinnvolleres und gerechteres Abrechnungssystem für die Krankenhäuser geben kann. Die Krankenkassen verabschiedeten sich damals vor Einführung der Fallpauschalen von der Zustimmung der Personalbemessung und der Sachkostenzubilligung. So wurden erhebliche Personalkapazitäten bei den Krankenkassen freigestellt, um die eigenen Marketingaktivitäten auszubauen. Die bis dato gültige Mitverantwortung im jeweiligen Krankenhaus war so vom Tisch. Die Gründe der Krankenhäuser brauche ich nicht näher zu erläutern – die Aussicht auf den Ausbau der Erlössituation war Grund genug und die Politik war froh, die Zustimmung der Beteiligten zu erhalten. Ein neues gerechteres Abrechnungssystem im jeweiligen Krankenhaus hieße: Vertraglich vereinbarte Fallkosten je Patient und Aufenthaltsdauer. Zustande käme dieser kalkulierte Preis wie folgt: Das Krankenhaus hat aufgrund seiner Leistungsstandards (im Krankenhausplan festgelegt) eine entsprechende Personalmindestbesetzung zu garantieren. Die anfallenden Personalkosten, die ungefähr 70% aller Aufwendungen der Gesamteinrichtung ausmachen, sind von den Vertragspartnern zu vereinbaren. Einmalig könnte eine unabhängige Prüfgesellschaft die Fakten festlegen, falls eine Einigung nicht am Verhandlungstisch möglich sein kann. Die restlichen 30% Aufwendungen sind durch Sachkosten (überwiegend Verbrauchskosten) nachweisbar. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Fallkosten werden die voraussichtlichen Patientenzahlen des kalkulierten Jahres als Divisor gelangen. Mehr- oder Minderfakten des abgeschlossenen Jahres würden im nächsten Kalkulationsjahr berücksichtigt. Alle medizinischen Leistungen für Patienten, egal wie aufwendig, mit Ausnahme von teuren Implantationen, würden so in einem Durchschnittspreis berechnet und von den Krankenkassen erstattet. Als zweiter Schritt könnten dann die Qualitätsbeurteilungen und sogenannte Wettbewerbsverträge eingeführt werden. Die erwähnten besonders teuren Leistungen, z.B. Implantate könnten mit gesetzlich festgelegten Sonderentgelten abgegolten werden. Günter Steffen, Lemwerder 16.Mai 2013 www.guenter-steffen.de
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yasni 2013-05-19  +  

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit In dreistelligen Millionenbeträgen jährlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der Beitragszahler die Kuren im Rahmen von Präventionsmaßnahmen für Bewegung und Ernährung. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass diese Art von Aktivitäten und Aufklärungen in einer dreiwöchigen Kur auch sinnvoll sein können. Die meisten Bewerber mit Antragsbefürwortung eines Allgemeinarztes erhoffen sich vor Antritt einer stationären Kur (Eigentümer dieser Einrichtung ist sehr oft die jeweilige Krankenkasse) wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes nach einer überstandenen Krankheit ergänzende Therapiemaßnahmen. Diese Erwartung erfüllen die Kureinrichtungen nicht. Dafür stehen entsprechende Fachärzte und medizinisches Hilfspersonal nicht zur Verfügung. Diese Vorsorgeeinrichtungen - nicht zu verwechseln mit Rehabilitationskliniken - sind ausgestattet mit einem Arzt und einer Laborassistentin, um das Allgemeinbefinden zu begleiten und eine Vielzahl von Sporttherapeuten mit im Küchenbereich angesiedelten Diätassistentinnen und Ökotrophologen. Der Ablauf der Kur ist durchorganisiert mit den verschiedensten Sportaktivitäten, Vorträgen und Beschäftigungstherapien. Auf erhoffte spezielle Nachsorgemaßnahmen wird der Kurteilnehmer vergeblich warten. Die Millionenbeträge, die für angenehme 3-Wochen für “Tango/Fango” ausgegeben werden, wären für Schwerstkranke, die aufwendige Therapien dringend benötigen, bestimmt besser eingesetzt. Präventionsangebote der Krankenkassen werden nur deshalb ihren Versicherten angeboten, um den Bereich Marketing zum Ausbau der Mitgliederzahlen und zur Sicherstellung der Haltearbeit von Mitgliedern zu unterstützen. Prävention ist in unserer Gesellschaft sicher wichtig. Es scheint aber völlig in den Hintergrund abzudriften, dass jeder Bürger für sich verantwortlich ist und dafür zum Wohlbefinden einen eigenen Einsatz zur Gewichtsreduzierung und Bewegungsaktivitäten zu leisten hat. Dafür kann doch das Beitragsaufkommen der Versicherten wegen der notwendigen Diagnostik, Therapie und Vorsorgemaßnahmen nicht in dem Maße missbraucht werden. Es sind ja auch nicht nur die Vorsorgekuren, sondern auch die großzügigen Finanzierungsbeteiligungen der Krankenkassen bei Teilnahme in Fitness-Studios, Schwimmbädern, Nordic-Walkingtreffen u.a. Wenn der Staat meint, derartige Maßnahmen fördern zu wollen, dann ist dieser verpflichtet, aus dem Bundes- und Landeshaushalten notwendige Finanzierungen vorzusehen und nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung damit zu belasten. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-04-27  +  

Kritisches über die Menschen und die Politik in Deutschland

Ob Rentenpolitik, Krankenversicherung, Überalterung, Energiepolitik, Ausländerkriminalität oder internatonale Konkurrenzfähigkeit - von den meisten Dingen wollen die Deutschen keine Tatsachen wissen. Ein Selbstbetrug der hier wohnenden Menschen.Warum ist das so? Ist der Versorgungsstaat schuld, der immer mehr verteilt, aber immer weniger zufrieden macht? Ist die Ursache Realitätsflucht, was den Verlust der Tugenden Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Respekt ausmacht? Waren die 68er Auslöser der vielen Veränderungen wie Selbstverwirklichung, Bildungsangst, Kinderfeindlichkeit und Kapitalismuskritik? Ist so der heutige “Gutmensch” entstanden?In dieser Zeit ist der “Gutmensch” zum Problem geworden. Nach dem Marsch durch die Institutionen sitzen die Eiferer von damals nun an gesellschaftlich wichtigen Stellen, in der Schule, in den Behörden, als Richter, in der Politik und in den Medien.Warum versagen zuständige Beamte in so grotesker Weise bei der Anwendung des Ausländerrechts? Warum werden Straftäter oder Personen, die sich Leistungen oder Aufenthaltsberechtigungen erschleichen, nicht konsequent abgeschoben?*Woher kommt die Verachtung der Linken für das System der alten Bundesrepublik, die merkwürdige Aufwertung kommunistischer Regime, die bewusste Duldung wahlloser Zuwanderung?* Es ist wohl der Grund, unbedingt den deutschen Bevölkerungsanteil zurückzudrängen und so die betriebene Verharmlosung aller Probleme des mulikulturellen Zuzugs totzuschweigen.Es kann nicht gut gehen, wenn ein großer Anteil der Bürger den Staat als nie versiegende Versorgungseinrichtung betrachtet. Unsere Verfassung besagt, dass wir einen sozialen Rechtsstaat haben aber kein Sozialstaat. Sozialer Rechtsstaat bedeutet, dass Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und Risiken, Vorrang vor ihrer sozialen Absicherung haben. Der freiheitliche Rechtsstaat kann nicht mehr verteilen, als er hat. Geschieht das dennoch, entsteht ein sozialistischer Staat mit einem niedrigen Lebensstandard für alle.Die Gesundheitspolitik wird gesteuert von den vielen Lobbyisten der Leistungserbringer. Die wenigen fachkompetenten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lassen sich  weitgehend durch die  Ministerialbürokratie beeinflussen oder es interessiert nicht weiter, wie Änderungsgesetze beim Versicherten sich auswirken, da sich die Wirkungen bei den Abgeordneten im Ausschuss nicht  bemerkbar machen. Diese sind  persönlich privat mit vergünstigten Bedingungen versichert. Wenn eine Reform eingeführt wird, gehören grundsätzlich Leistungsbegrenzungen und Beitragserhöhungen für die Versicherten dazu. Kürzungen von Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern und Krankenkassen sind nicht dabei. Der wichtige Kritikpunkt an der Gesundheitsreform, ihre völlig unzureichende Zukunftstauglichkeit, berührt die Menschen nicht. Die Menschen wollen Vollkasko vom Staat. Eigenvorsorge ist bereits ein Fremdwort geworden. Übrigens:Wir verlagern den Kollaps der Pflegeversicherung in die Zukunft; wer als Politiker Umverteilungs-Rhetorik betreibt, weiß die Mehrheit auf seiner Seite. Aber auch der Satz ist wohl richtig: Wir wollen ehrliche Politiker, aber die Wahrheit wollen die Bürger nicht hören.* Texte von Kai Diekmann sowie angereichert von Günter SteffenLemwerder, den 20. Dezember 2012www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-12-20  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
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yasni 2012-11-15  +  

Immer mehr Aktiengesellschaften als Krankenhausträger

Die naive Denkweise, dass die Krankenhäuser in Trägerschaft von Aktiengesellschaften mit  Krankenkassen preisgünstiger abrechnen.                   Von Günter Steffen, Lemwerder     Der Dax-Konzern FRESENIUS will die Rhön-Klinikum-Kette mit insgesamt 53 Krankenhäusern und 39 Versorgungszentren in Deutschland auch noch übernehmen. Falls die Planung von den Aktionären angenommen wird, entsteht damit bei Helios AG der bei weitem größte private Klinikbetreiber. Die Asklepios-Gruppe ist bereits seit einigen Jahren Aktiengesellschaft. In Zukunft geht es also in vielen Krankenhäusern kostenmäßig um den Profit für die Aktienbesitzer. Der Profit kann nur dann erreicht werden, wenn der Krankenhausbetrieb große Gewinne erzielt. Der neue Konzern von Fresenius wird dann fünf Millionen Patienten jährlich behandeln. Helios AG würde 200 Kliniken und Versorgungszentren betreiben. Nun kann man aus den Medien entnehmen, die Krankenkassen und die Patienten würden davon profitieren! So eine Behauptung kann nur theoretisch richtig sein, in der Praxis spricht leider nichts dafür. Die Befürworter beschreiben die Vorteile darin, dass durch gemeinsame Beschaffungen der Medikamente und OP-Bedarf, Zusammenlegung der IT und Verwaltungsaufgaben günstigere Kosten erwirtschaftet werden. Diese Einrichtungen haben genau wie andere Häuser - ohne Unterschied von Trägerschaften-  Anspruch wegen Behandlungen der Patienten auf  der Basis der Vergütung gesetzlich bewerteter DRG-Fallpauschalen. Auch diese Krankenhäuser werden ihre Personal- und Sachkosten sicher im Vergleich zu den  Krankenhäusern, die eine andere Gesellschaftsform haben oder freigemeinnützig bzw. staatlich geführt werden, absenken können. Dadurch werden allerdings die vertraglich vereinbarten Vergütungen mit  den Krankenkassen nicht unbedingt verringert. Insofern kennt das Krankenhausfinanzierungsrecht mit den Ausführungsbestimmungen der Pflegesätze (Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie Zu- und Abschläge) in der Praxis kaum oder keine preisgünstigeren Verträge. Selbst dann nicht,  wenn die Leistungsqualität völlig vergleichbar ist mit den Krankenhäusern ihrer Versorgungsstufe. Mit den Fallpauschalen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen für den bestimmten Behandlungsfall vergütet. Insgesamt gilt für ein Krankenhaus der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach einem flexiblen (Kalkulations)-Budget. Die Höhe der Entgelte wird mit Hilfe eines Punktwertes - landesbezogen für alle Krankenhäuser- vereinbart. Dazu gehören auch alle Operationen. Mir soll niemand erzählen, dass die zur Aktiengesellschaft gehörenden Häuser  bereit sein könnten, ihre Leistungen im jeweiligen Bundesland preisgünstiger für Krankenkassen und Versicherte wegen der durchaus geringeren medizinischen und verwaltungsmäßigen Kosten zu berechnen. Die internen Kostenreduzierungen werden für die notwendigen Gewinne benötigt. Darunter werden ganz sicher auch die personellen Besetzungen in der Pflege, aber auch im Ärztlichen Dienst, zu leiden haben. Die Gewinne sind dann noch zu optimieren, wenn der Patient in einer noch kürzeren Verweildauer, als die Grenzverweildauer vorschreibt, unterschritten wird. Der Trend der Übernahme der staatlichen/kommunalen Krankenhäuser in private oder AGs Trägerschaften  ist nicht mehr aufzuhalten. Der eigentliche Grund dafür ist: Die wirtschaftliche Führung in den kommunalen Krankenhäusern leidet u.a. darunter, von den Parteien und insbesondere von den Gewerkschaften keine Genehmigung zur Umsetzung einer strengen Wirtschaftlichkeit  zu erhalten. Automatisch werden Verluste eingefahren, die auf Dauer aus den Haushalten der Kommunen heute nicht mehr finanziert werden können. Ideal als Krankenhausträger bewähren sich immer noch freigemeinnützige Arbeitgeber wie z.B. die Diakonie, Caritas,  DRK, Arbeiterwohlfahrt oder die Gesellschaftsform einer eingetragenen GmbH. Diese Krankenhäuser dürfen ihre Gewinne überwiegend nicht abschöpfen und sind dazu verpflichtet, derartige finanzielle Überdeckungen wieder für Investitionen ins Krankenhausgeschäft einzubringen. Da sie auf eine wirtschaftliche Betriebsführung -wegen der Unterdeckungsprobleme- angewiesen sind und die auch praktiziert wird, bestehen dort noch am ehesten auch intern einigermaßen gerechte Personalbesetzungen, übrigens auch in der Pflege. Ich verschweige nicht, dass auch diese Krankenhäuser weitgehend mehr und mehr als reine Medizinbetriebe arbeiten. Der schnelle Durchlauf der Patienten auf der Grundlage der Qualitätsstandards ist auch hier voll gegeben. Dadurch werden die Anforderungen an die Ärzteschaft und an die Stationspflege immer grenzwertiger.   Vorschub leistet  das gesetzlich vorgegebene Vergütungsrecht. Die Mediziner verhelfen ihren Verwaltungen zu immer höheren Erträgen aufgrund der DRG-Fallpauschalen. Behandlungsdiagnostik und die dazugehörige Therapie findet immer mehr auf der Grundlage der Prüfung weiterer Abrechnungsmöglichkeiten -Zweit und Dritt-Diagnosen - statt. Absolut kein Wunder, dass der Beitragszahler sich einigermaßen wundert, wieso die Ausgabenschere für stationäre Behandlungen bei den Krankenkassen immer weiter auseinander geht.   Natürlich könnte ein gerechteres Vergütungssystem eingeführt werden. Wobei ich bestätigen kann, keine Seite der Abrechnungsparteien hat in Wirklichkeit ein Interesse daran. Die Krankenhausträger aus den nahe liegenden Gründen, ihre wahren wirtschaftlichen Fakten nicht preisgeben zu müssen und die Krankenkassen, die in eine detaillierte Verhandlungspraxis nicht eintreten wollen, um nicht  Verantwortung für personelle Besetzungen in den einzelnen Krankenhäusern übernehmen zu müssen. Aber ein gerechtes und unbürokratisches Abrechnungssystem wäre möglich. Das gegenwärtige Abrechnungssystem der DRG-Fallpauschalen fördert versehentliche und bewusste Falschabrechnungen zu Lasten der Beitragszahler, mindestens jährlich von 1 Milliarde Euro. Die so nahe liegende Alternative setzt Vertragsverhandlungen auf der Basis der wirtschaftlichen Beurteilungsfakten voraus, um einen Durchschnittspreis - über alle Leistungen hinweg - des einzelnen Krankenhauses zu vereinbaren. Dabei würden die wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten Grundlage als errechnete Fallkosten je Patient ermittelt.(Fallkosten des Krankenhauses dividiert mit der Fallzahl). Im Laufe der nächsten Jahre könnten die Durchschnittspreise plus Tarif- und Preissteigerungen weitgehend fortgeschrieben werden und im Streitfall die Angemessenheiten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermitteln zu lassen. Die Gründe, warum beide Seiten - Krankenhäuser und Krankenkassen - derartige Regelungen nicht wollen, habe ich bereits ausgeführt. Die Lobbyisten bestimmen auch in dieser Frage die Gesundheitspolitik. Der Beitragszahler hat es hinzunehmen. www.guenter-steffen.de             Mai 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-07-08  +  

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung Günter Steffen, Lemwerder   Mit der Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse und des viel zu hohen gesetzlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich mittlerweile über 20 Milliarden Euro an Überschüssen bei Kassen und im  Gesundheitsfonds der Bundesaufsicht angesammelt. Die größten Fraktionen im Bundestag sind sich auch in der Frage des „Hortens“ der von Arbeitnehmern/Arbeitgebern und Rentnern gezahlten Beiträge einig, keine Rückerstattungen oder Beitragssatzabsenkungen stattfinden zu lassen. Fest steht, dass die gegenwärtigen Ausgaben für ausreichende Leistungen der Diagnostik und Therapien in absehbarer Zeit ohne die erwähnten Überschüsse garantiert sind. Die Krankenkassen, die so gerne betonen, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen, schweigen sich aus, in der Hoffnung, die Milliarden Überschüsse auf ihren Konten zu nutzen, um nicht weitergehende medizinische Leistungen einzuführen, sondern Marketingaktivitäten für Mitgliederausweitungen zu forcieren und somit Machtzuwächse zu erlangen. Die Aktivitäten der Mitgliederwerbungen unter Einsatz dreistelliger Millionen Aufwendungen für Personalkosten finden zu über 90% innerhalb des GKV-Systems und eines identischen Beitragssatzes statt. Diese gewaltigen Überschüsse, die sich in nächster Zeit noch ausweiten werden, sind auch nicht Anlass für die Einführung neuester wissenschaftlich nachgewiesener Therapien, um Schwerstkranken zu helfen oder die katastrophalen personellen Probleme in der Pflegeversicherung zu beheben. Parteipolitiker, Funktionäre der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ignorieren sinnvolle Lösungen für die Menschen in unserem Land. Eigeninteressen stehen auf der Agenda. Übrigens: Der amtierende  FDP-Bundesgesundheitsminister wünscht sich von den Krankenkassen Rückzahlungsprämien für die Beitragszahler. Wenn der Minister Bahr es wirklich ernst meinen würde, hätte er die von ihm auszugehende Initiativ-Verpflichtung innerhalb der Bundesregierung längst wahrgenommen. Besser kann Symbolpolitik nicht mehr verstanden werden. Lemwerder, den 8.7.2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-07-08  +  

Krankenhäuser in Trägerschaft der AG sind keineswegs für die Krankenkassen preisgünstiger

Die naive Denkweise, dass die Krankenhäuser in Trägerschaft von Aktiengesellschaften mit  Krankenkassen preisgünstiger abrechnen.                   Von Günter Steffen, Lemwerder     Der Dax-Konzern FRESENIUS will die Rhön-Klinikum-Kette mit insgesamt 53 Krankenhäusern und 39 Versorgungszentren in Deutschland auch noch übernehmen. Falls die Planung von den Aktionären angenommen wird, entsteht damit bei Helios AG der bei weitem größte private Klinikbetreiber. Die Asklepios-Gruppe ist bereits seit einigen Jahren Aktiengesellschaft. In Zukunft geht es also in vielen Krankenhäusern kostenmäßig um den Profit für die Aktienbesitzer. Der Profit kann nur dann erreicht werden, wenn der Krankenhausbetrieb große Gewinne erzielt. Der neue Konzern von Fresenius wird dann fünf Millionen Patienten jährlich behandeln. Helios AG würde 200 Kliniken und Versorgungszentren betreiben. Nun kann man aus den Medien entnehmen, die Krankenkassen und die Patienten würden davon profitieren! So eine Behauptung kann nur theoretisch richtig sein, in der Praxis spricht leider nichts dafür. Die Befürworter beschreiben die Vorteile darin, dass durch gemeinsame Beschaffungen der Medikamente und OP-Bedarf, Zusammenlegung der IT und Verwaltungsaufgaben günstigere Kosten erwirtschaftet werden. Diese Einrichtungen haben genau wie andere Häuser - ohne Unterschied von Trägerschaften-  Anspruch wegen Behandlungen der Patienten auf  der Basis der Vergütung gesetzlich bewerteter DRG-Fallpauschalen. Auch diese Krankenhäuser werden ihre Personal- und Sachkosten sicher im Vergleich zu den  Krankenhäusern, die eine andere Gesellschaftsform haben oder freigemeinnützig bzw. staatlich geführt werden, absenken können. Dadurch werden allerdings die vertraglich vereinbarten Vergütungen mit  den Krankenkassen nicht unbedingt verringert. Insofern kennt das Krankenhausfinanzierungsrecht mit den Ausführungsbestimmungen der Pflegesätze (Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie Zu- und Abschläge) in der Praxis kaum oder keine preisgünstigeren Verträge. Selbst dann nicht,  wenn die Leistungsqualität völlig vergleichbar ist mit den Krankenhäusern ihrer Versorgungsstufe. Mit den Fallpauschalen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen für den bestimmten Behandlungsfall vergütet. Insgesamt gilt für ein Krankenhaus der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach einem flexiblen (Kalkulations)-Budget. Die Höhe der Entgelte wird mit Hilfe eines Punktwertes - landesbezogen für alle Krankenhäuser- vereinbart. Dazu gehören auch alle Operationen. Mir soll niemand erzählen, dass die zur Aktiengesellschaft gehörenden Häuser  bereit sein könnten, ihre Leistungen im jeweiligen Bundesland preisgünstiger für Krankenkassen und Versicherte wegen der durchaus geringeren medizinischen und verwaltungsmäßigen Kosten zu berechnen. Die internen Kostenreduzierungen werden für die notwendigen Gewinne benötigt. Darunter werden ganz sicher auch die personellen Besetzungen in der Pflege, aber auch im Ärztlichen Dienst, zu leiden haben. Die Gewinne sind dann noch zu optimieren, wenn der Patient in einer noch kürzeren Verweildauer, als die Grenzverweildauer vorschreibt, unterschritten wird. Der Trend der Übernahme der staatlichen/kommunalen Krankenhäuser in private oder AGs Trägerschaften  ist nicht mehr aufzuhalten. Der eigentliche Grund dafür ist: Die wirtschaftliche Führung in den kommunalen Krankenhäusern leidet u.a. darunter, von den Parteien und insbesondere von den Gewerkschaften keine Genehmigung zur Umsetzung einer strengen Wirtschaftlichkeit  zu erhalten. Automatisch werden Verluste eingefahren, die auf Dauer aus den Haushalten der Kommunen heute nicht mehr finanziert werden können. Ideal als Krankenhausträger bewähren sich immer noch freigemeinnützige Arbeitgeber wie z.B. die Diakonie, Caritas,  DRK, Arbeiterwohlfahrt oder die Gesellschaftsform einer eingetragenen GmbH. Diese Krankenhäuser dürfen ihre Gewinne überwiegend nicht abschöpfen und sind dazu verpflichtet, derartige finanzielle Überdeckungen wieder für Investitionen ins Krankenhausgeschäft einzubringen. Da sie auf eine wirtschaftliche Betriebsführung -wegen der Unterdeckungsprobleme- angewiesen sind und die auch praktiziert wird, bestehen dort noch am ehesten auch intern einigermaßen gerechte Personalbesetzungen, übrigens auch in der Pflege. Ich verschweige nicht, dass auch diese Krankenhäuser weitgehend mehr und mehr als reine Medizinbetriebe arbeiten. Der schnelle Durchlauf der Patienten auf der Grundlage der Qualitätsstandards ist auch hier voll gegeben. Dadurch werden die Anforderungen an die Ärzteschaft und an die Stationspflege immer grenzwertiger.   Vorschub leistet  das gesetzlich vorgegebene Vergütungsrecht. Die Mediziner verhelfen ihren Verwaltungen zu immer höheren Erträgen aufgrund der DRG-Fallpauschalen. Behandlungsdiagnostik und die dazugehörige Therapie findet immer mehr auf der Grundlage der Prüfung weiterer Abrechnungsmöglichkeiten -Zweit und Dritt-Diagnosen - statt. Absolut kein Wunder, dass der Beitragszahler sich einigermaßen wundert, wieso die Ausgabenschere für stationäre Behandlungen bei den Krankenkassen immer weiter auseinander geht.   Natürlich könnte ein gerechteres Vergütungssystem eingeführt werden. Wobei ich bestätigen kann, keine Seite der Abrechnungsparteien hat in Wirklichkeit ein Interesse daran. Die Krankenhausträger aus den nahe liegenden Gründen, ihre wahren wirtschaftlichen Fakten nicht preisgeben zu müssen und die Krankenkassen, die in eine detaillierte Verhandlungspraxis nicht eintreten wollen, um nicht  Verantwortung für personelle Besetzungen in den einzelnen Krankenhäusern übernehmen zu müssen. Aber ein gerechtes und unbürokratisches Abrechnungssystem wäre möglich. Das gegenwärtige Abrechnungssystem der DRG-Fallpauschalen fördert versehentliche und bewusste Falschabrechnungen zu Lasten der Beitragszahler, mindestens jährlich von 1 Milliarde Euro. Die so nahe liegende Alternative setzt Vertragsverhandlungen auf der Basis der wirtschaftlichen Beurteilungsfakten voraus, um einen Durchschnittspreis - über alle Leistungen hinweg - des einzelnen Krankenhauses zu vereinbaren. Dabei würden die wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten Grundlage als errechnete Fallkosten je Patient ermittelt.(Fallkosten des Krankenhauses dividiert mit der Fallzahl). Im Laufe der nächsten Jahre könnten die Durchschnittspreise plus Tarif- und Preissteigerungen weitgehend fortgeschrieben werden und im Streitfall die Angemessenheiten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermitteln zu lassen. Die Gründe, warum beide Seiten - Krankenhäuser und Krankenkassen - derartige Regelungen nicht wollen, habe ich bereits ausgeführt. Die Lobbyisten bestimmen auch in dieser Frage die Gesundheitspolitik. Der Beitragszahler hat es hinzunehmen. www.guenter-steffen.de             Mai 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-05-22  +  

Fernsehen lässt sich von Ärzten einspannen und verunsichert damit die Versicherten

  Am 7. Mai berichtete TV Radio Bremen darüber, dass die Krankenkassen den Druck auf die Ärzteschaft hinsichtlich der Einhaltung des jährlichen Arzneimittel-Budgets erhöhen. Von 11000 Ärzten in Niedersachsen/Bremen wurden ca. 800 von der Kassenärztlichen Vereinigung wegen einer Kostenüberziehung der verordneten Arzneimittel angeschrieben. Nun sollten sie sich rechtfertigen und werden im ungünstigsten Fall haftbar gemacht. Es wurde im Sinne der Ärztegruppe suggeriert, dass diese mit dem Rücken zur Wand stehen, weil sie den Etat überziehen, wenn sie den Patienten eine optimale Medikamentation zukommen lassen. Was in der Berichterstattung nicht gesagt wurde, ist der folgende richtige Sachverhalt: Verordnungen aus Gründen einer “optimalen Hilfe” sind gesetzlich nicht vorgesehen. Im Gesetz heißt die Formulierung: “Die Leistungen sollen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang erfolgen.” Wahr ist, dass die Allgemein- und Fachärzte wegen der großen Konkurrenzsituation, besonders in den großen Städten, unter Druck stehen, den Patienten ihre “Wünsche” zu erfüllen. Dabei werden in einem sehr großen Umfang Verordnungen ausgestellt, die nichts mit einer notwendigen Therapie zu tun haben. Auf den Müllplätzen und in den Hausapothekenschränken sollen sich bundesweit Medikamente in Größenordnungen von jährlich bis zu 2 Milliarden Euro befinden. Wahr ist auch, dass der Gesetzgeber Arzneibudgets vorschreibt und wegen Überschreitung der Verordnungsgrößen, gerechnet über den Durchschnitt aller jeweiligen Fachärzte , der einzelne Kassenarzt aufgefordert wird, seine Überschreitungen fachlich zu begründen. Nur wenn die fachliche Begründung bei der Prüfkommission, angesiedelt bei der KV, in den Abrechnungszeiträumen immer wieder den Therapieerforderlichkeiten nicht Stand hält, wird nach den gesetzlichen Vorgaben das Honorar des Arztes gekürzt. Hier kann man aber von einer Theorie ausgehen, die eher selten als Kürzung wirklich eintritt. In allen Bundesländern werden rund 10% der Ärzte wegen der Überschreitung des Mittelwertes von der KV angeschrieben. Die niedergelassenen Ärzte kennen diese Situation sehr genau. Der Versuch einiger Kassenärzte findet immer wieder einmal statt, die Medien damit zu konfrontieren mit dem Hintergedanken, die Versicherten vor “ihren Karren” zu spannen. Leider werden dadurch besonders ältere kranke Versicherte in unverantwortlicher Weise verunsichert. Völlig zu recht fordern verantwortungsbewusste Ärzte vom Gesetzgeber nun endlich eine Arznei-Positivliste, damit alle Diagnosen medikamentös auf hohem Niveau therapiert werden können. Die Liste sollte von den Fachgremien der Ärzte mit den Apothekern festgelegt werden - ohne Einflussnahme der Pharmaindustrie - und preislich vom Spitzenverband der Krankenkassen mit dem Pharmaverband verhandelt werden. Dagegen laufen viele Lobbyistenverbände, wen wundert’s, Sturm! Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-05-16  +  

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