Pflege in Yasni Exposé of Günter Steffen

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I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Günter Steffen @ Lemwerder
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396 results for Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-10-02  +  

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-06-20  +  

Bei der Auswahl eines Pflegeheimes sollten die Voraussetzungen stimmen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Wenn ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit familiär oder professionell gepflegt und betreut werden kann, dann bleibt leider in der heutigen Zeit nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Auswahl ist groß, auch in der näheren Umgebung. Ob es ein gut geführtes Haus ist, muss dann schnellstens geklärt werden. Überwiegend zahlen die Pflegebedürftigen einen hohen gesundheitlichen Preis, obwohl die finanziellen Zuzahlungen in 50 bis 60% aller Rentner nicht voll leistbar sind. Dann müssen sich die Angehörigen oder das Sozialamt finanziell daran beteiligen. Billigpflege durch Wundliegen, Unterernährung und fehlende Verabreichung einer ausreichenden Flüssigkeit sind nicht selten traurige Gegebenheiten. Von Fixierungen oder medikamentöse Ruhigstellungen in einigen Häusern ganz zu schweigen.   Der Eindruck ist sicher nicht falsch, zu behaupten, diese Gesellschaft, also die Solidargemeinschaft und die Parteien wollen nichts oder viel zu wenig in eine Altenarbeit investieren, weil die Bedürftigen so oder so geistig und körperlich demnächst verfallen. Die Familienangehörigen haben in der Regel wenig Zeit, sich umzusehen, ob die Unterbringung und Versorgung ihres nahen Angehörigen akzeptiert werden kann. Es gibt Klärungsbedarf, ob es sich um gute oder schlechte Einrichtungen handelt. Bei der Sammlung der Fakten sollte man die vergebenen Pflege-Noten nicht berücksichtigen, denn Noten von 2 und schlechter sind eigentlich gar nicht vergeben worden.   Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, sollte man Angehörige guten Gewissens in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen und einen Vertrag schließen:   Eine gute und schnelle Erreichbarkeit für Verwandte und Bekannte sind ebenso wichtig wie Erreichbarkeit von Restaurants und Geschäften. Also: Möglichst nahe am gesellschaftlichen Leben.   Ganz wichtig sind die Gegebenheiten von Wohnen, Verpflegung und Freizeit Klärung: Sind die Räume sauber und sind individuelle Möbel mitzubringen? Ist der Speiseplan ausgewogen? Sind Speisen und Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten zu bekommen?   Gibt es umgesetzte Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Geburtstagsfeiern u.a. und sind derartig Planungen auch zukünftig vorhanden?   Wie ist der Ablauf bei schönem Wetter? Gehen Mitarbeiter mit den Bewohnern in den Garten oder auf die vorhandene Terrasse?   Wie ist der Geruchseindruck in den Räumen und auf den Fluren?   Wie sind die ärztlichen Routinebesuche geregelt? Kommen auch Fachärzte regelmäßig?   Von unseren Politikern höre ich leider nicht, dass wir die alten Menschen nicht mehr isolieren sollten, sondern Wohnstätten zu sozialen Zentren machen, in denen auch die Jüngeren ihre kulturellen Lebensräume einrichten und bereit sind, ein Zusammenleben zu praktizieren.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-05-09  +  

Resistente Keime können für Kranke tödlich sein

P { margin-bottom: 0.21cm; }   In den vergangenen Wochen haben sich Bundesgesundheitsministerium und Deutsche Krankenhausgesellschaft mit namhaften Klinikhygienikern darüber gestritten, ob tatsächlich weit über 30 tausend Patienten im Jahr sterben, weil die Krankenhausinfektionen Grund dafür sind. Meistens handelt es sich um multiresitente Keime (MRSA) und sogenannte grammegative Keime (ESBL), überwiegend Darmkeime, die resistent sind. Es bestehen für Auslöser dieser Keime bis heute in den wenigsten Fällen Meldepflichten. So ist das Robert-Koch-Institut bisher nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen. Es gibt viele Spekulationen und nur ungefähre Daten bei den Gesundheitsämtern. Was ist zukünftig zu tun? Es muss bei einer Krankenhausaufnahme ein Eingangsscreening veranlasst werden. Es muss vor allem viel mehr in Reinigung in den Krankenhäusern investiert werden. Die Benutzung der Besucher in Räumlichkeiten für Patienten (z.b.Toiletten) sollte strikt untersagt werden. Auch Besucher sollten immer Fußschutzkleidungen überziehen müssen. Zu fragen ist sicher auch, was können die Hygienischen Fachkräfte bewirken. Konsequente Personalführungen und Anordnungskompetenzen von den Stationsleitern(innen), Pflegedienstleitungen und den Leitenden Ärzten fehlen viel zu oft, zumal der Medizinbetrieb zu wenig Rücksicht auf Empfehlungen nimmt. Die sehr oft festzustellenden Teamverabredungen in der Pflege in dieser Frage reichen nun wirklich nicht. Im Vordergrund bei den 18 Millionen Patienten im Jahr in Deutschland stehen für Krankenhäuser die lukrativen Fallpauschalen. Wenn die Mindestbehandlungsdauern nicht eingehalten werden, steigen die Einnahmen überproportional. Vorbildliche angeordnete hygienische Verhaltensmaßnahmen sind viel zu wenig auf Krankenstationen anzutreffen, insbesondere in öffentlich rechtlichen Häusern fehlen diese sehr oft. Spricht man unter vier Augen mit den verantwortlichen Ärzten, heißt es immer „wir kennen unsere Verantwortung und halten die Verhaltensregeln ein.“   Zu fragen ist auch, was unternehmen die Gesundheitsminister der Bundesländer? Bisher schoben sie die Veranlassungen für Hygienemaßnahmen einfach weiter auf die Selbstverwaltungen. Es fällt auf, dass auch die Gesundheitsämter knallharte Auflagen gegenüber Krankenhausträger versäumen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder April 2015 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-05-01  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-04-23  +  

Viele Bürger(innen) wünschen sich von der Politik ein gerechteres System in der Kranken- und Pflegeversorgung

Dieser neue Artikel, den ich geschrieben habe, kann auf meiner Website www.guenter-steffen.de gelesen oder runter geladen werden. Februar 2015
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-02-12  +  

Beim Risiko Pflegebedürftigkeit macht es sich die Politik mit der Empfehlung der privaten Zusatzversicherung sehr einfach

Dieser Artikel soll ein wenig zur realistischen Abklärung dienen, wenn Bürger im mittleren Alter sich die Frage stellen, was kann und was sollte ich zur Absicherung für den Fall, dass ich später einmal pflegebedürftig werde, tun. Die Politik und die Versicherungswirtschaft sind schnell bei der Hand, Angebote dafür - in Eigenvorsorge- zu empfehlen. Ich frage mich, wieso ist es in jüngster Zeit zum Abschluss der über 1 Million Zusatzverträge der Bürger gekommen?In Deutschland sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI.Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre.In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. ca. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Weitere 0,6 Mio Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben in der eigenen Wohnung– überwiegend in Pflegestufe 2 – professionell betreut.Stationär sind 0,72 Mio untergebracht, davon 0,44 Mio der Pflegestufe 2 und rund 0,28 Mio sind als Pflegestufe 3 bestätigt.Am folgenden realistischen Beispiel soll hier einmal die Wirkung eines eingegangenen Zusatz-Versicherungsvertrages beschrieben werden. Der Arbeitnehmer hat mit Beginn seines 50. Lebensjahres einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.Sollte dieser Vertragsnehmer mit 78 Jahren pflegebedürftig nach Stufe 2 (Schwerstpflegebedürftig) entsprechend der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sein (Notwendigkeit von mindestens an drei unterschiedlichen Tageszeiten, jeweils an 7 Tagen in der Woche Körperpflege und mehrmals hauswirtschaftliche Unterstützung in der Woche), also die heutigen Grundlagen erfordern- Verbleib in der eigenen Häuslichkeit- dann werden vom Ambulanten Pflegebetrieb (untere Grenze) ca. 2200 Euro an Rechnungen im Monat gestellt werden. Wenn von der Pflegekasse allein die Erstattung der Pflegesachleistung gewünscht wird, sind rund 1050 Euro monatlich nicht finanziert. Für eine derartige Situation, dass der ältere Mensch pflegebedürftig wird, sprechen statistische Grundlagen für etwa 12% aller Rentner und Versorgungsempfänger. Davon werden allerdings rund 6% erst nach dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.Wenn Sie beispielsweise als 50 Jähriger Arbeitnehmer im Jahre 2015 eine Pfege-Zusatzversicherung abschließen, bezahlen Sie bis zum angenommenen Entritt der Pflegebedürftigkeit im 78. Lebensjahr monatlich etwa 36 bis 38 Euro. (Falls ein staatlicher Zuschuss beantragt wurde, eine Verminderung bis zu 5 Euro). Es sind dann etwa 12000 Euro, die eingezahlt wurden. Dafür erhalten Sie ein monatliches Zusatz-Pflegegeld nach dem obigen Beispiel 450 Euro. Es bleiben dann 600 Euro monatlich als Fehlbetrag für eine häusliche betriebliche Pflegeleistung offen.Kommt dieser Pflegebedürftige in die stationäre Pflege, weil in der eigen Häuslichkeit eine so schwere Pflege nicht mehr möglich ist oder ein Angehöriger zur allgemeinen Betreuung nicht mehr vorhanden ist, dann fallen Kosten von rund 3600 Euro monatlich im Pflegeheim an, davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse 1330 Euro. Am Beispiel der eingezahlten Zusatzversicherung werden monatlich 450 Euro erstattet. Rund 1800 Euro fallen dann als Eigenfinanzierung immer noch an.Wird der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, sind die Jahre der Prämienzahlungen insgesamt -mit Ausnahme der jährlichen Steuerermäßigung- verloren.Www.guenter-steffen.de Januar 2015 Freundliche Grüsse Günter Steffen 27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-01-20  +  

Krankenhäuser - nur noch Medizinbetriebe zum Geld verdienen

P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Bei der Einführung der DRG(diagnosebezogenen) Fallpauschalen in den Kliniken wurden sich die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhäuser, auf Vorschlag des Gesetzgebers, aus den unterschiedlichen Interessenlagen sehr schnell einig. Die Funktionäre bei den Kassen und Kassenverbänden sahen die Chance, von den personell aufwendigen Verhandlungen über wirtschaftliche Selbstkosten befreit zu werden und die Verantwortung für Nichteinigungen abzulegen. Dafür war dann der Weg frei, nun die Wettbewerbstrommel für neue Mitgliedschaften genau dort stattfinden zu lassen. Die Spezialisten aus dem Krankenhauswesen bei den Krankenkassen hatten keine Chance, Funktionäre umzustimmen. Es lag auf der Hand, dass demgegenüber die Klinikleitungen erhebliche Erlössteigerungen durch erhöhte Eingriffe erwarten konnten. Nun ist überall festzustellen, dass in keinem anderen Land in Westeuropa so viel operiert wird wie bei uns. Die weit überwiegende Anzahl der Klinikchefs weisen ihre Ärzte an, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen, weil diese erhebliche Mehrerlöse bringen. Nun wundern sich viele Bürger, aber auch Journalisten und Politiker, wieso denn bis zu 40% der Kliniken keine schwarzen Zahlen schreiben. Ein wichtiger Grund ist anzuführen, dass Stationäre Einrichtungen der kommunalen Trägerschaften aufgrund der Einflüsse der starken Gewerkschaft Ver'di bei den Kommunalpolitikern durchsetzten, erhöhte Personalbesetzungen wegen der eingeführten neuen Krankenhausvergütung einzurichten, zumal Verhandlungen über wirtschaftliche Betriebsabläufe nicht mehr erforderlich wurden. Derartige Kostensteigerungen waren aber keineswegs in den nun zu berechnenden diagnose bezogenen Fallpauschalen abgedeckt. Private Krankenhäuser in Umwandlung von Aktiengesellschaften gingen eher den umgekehrten Weg, pressten insbesondere das eingesetzte Pflegepersonal wie eine Zitrone aus und sind heute weitestgehend reine Medizinbetriebe. Das Ergebnis ist bekannt. Diese Medizinbetriebe erwirtschaften stabile Gewinne und können so notwendige Investitionen umsetzen, denn die vom Land gezahlten Investitions-Finanzmittel reichen nicht aus, sie bleiben gegenüber den Rechtsansprüchen zurück. Die Politik wäscht sich die Hände in Unschuld und will partout keine Änderung des Vergütungsrechts. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Ausgaben bei den Kassen für stationäre Leistungen um ca. 36% gestiegen, die die Beitragszahler finanzieren. Ähnliche Steigerungssätze gibt es nur im Energiebereich, der Medikamentenausgaben oder bei den Einkommen der niedergelassenen Ärzte. Die Leistungsexplosion in den Krankenhäusern könnte ganz zügig beendet werden durch ein verständliches nachzuvollziehendes Vergütungssystem. Gesetzlich vorgegebene wirtschaftliche Personalbesetzungszahlen nach den Leistungsanforderungen und Berücksichtigung notwendiger Sachkostenpositionen würden jährliche Gesamt-Fallkosten ergeben, die mit der (Behandlungs)-Fallzahl dividiert werden könnten. So würde sich eine durchschnittliche (Patienten)-Pauschale ergeben, also für alle Aufenthalte mit einer Grenzverweildauer und einen Leistungsrahmen, neben den sogenannten Sonderentgelten für besonders teure Operationen. Die Operationswut am Patienten und die Ausgabenflut bei den Kassen hätten ein Ende. Es ist klar, beide Vertragspartner haben daran kein Interesse. Viele kompetente Leitende Ärzte werden nicht gefragt, ihre Vorstellungen von Gesundungs-Behandlungen stehen nicht zur Debatte. Die nachgeordneten Ärzte haben sich sowieso unterzuordnen. Günter Steffen , 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de Dezember2014    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-12-03  +  

Mord-Krankenpfleger auf Intensivstationen

P { margin-bottom: 0.21cm; } Die Öffentlichkeit wird gegenwärtig aufgeschreckt von einem „Mord-Krankenpfleger“, der auf Intensivstationen zahlreiche schwerkranke Patienten in Oldenburg und Delmenhorst durch die Verabreichung eines Medikaments mit hohen Dosen tötete. Es ist zu fragen, wie kumpelhaft – nicht nur in den genannten Kliniken – die Verantwortungen für Therapiemaßnahmen verwischt wurden. Bei einer notwendigen – und in der Vergütung enthaltenem Kostenfaktor – ein Arzt für zwei Patienten im 24-stündigen Schichtdienst- haben die Verantwortungen der Ärzte schlicht versagt. Wenn erfahrene Krankenpfleger langjährig auf Intensivstationen tätig sind, betrachten die sich einzuarbeitenden Ärzte untergeordnete Mitarbeiter als verlässliche „Fach-Kollegen“. Leider versteht die Personalführung im Krankenhaus Teamarbeit falsch, wenn Verantwortungskompetenzen verwischt werden. Das kollegiale Leitungssystem hat im hochmodernen Gesundheitsbetrieb nichts zu suchen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-11-26  +  

Resistente Keime bedrohen die Patienten im Krankenhaus

P { margin-bottom: 0.21cm; }   In diesen Wochen streiten Bundesgesundheitsministerium und Deutsche Krankenhausgesellschaft mit namhaften Klinikhygienikern darüber, ob nun 10 tausend, 15 tausend oder weit über 30 tausend Patienten im Jahr sterben, weil die Krankenhausinfektionen Grund dafür sind. Meistens handelt es sich um multiresitente Keime (MRSA) und sogenannte grammegative Keime (ESBL), überwiegend Darmkeime, die resistent sind. Es bestehen für Auslöser dieser Keime bis heute in den wenigsten Fällen Meldepflichten. So ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen. Es gibt einen Haufen von Spekulationen und nur ungefähre Daten bei den Gesundheitsämtern. Was ist zu tun? Es muss bei einer Krankenhausaufnahme ein Eingangsscreening veranlasst werden. Es muss vor allem viel mehr in Reinigung in den Krankenhäusern investiert werden. Zu fragen ist sicher auch, was können die Hygienischen Fachkräfte bewirken. Strikte Personalführungen und Anordnungskompetenzen von den Stationsleitern, Pflegedienstleitungen und den Leitenden Ärzten fehlen oft, zumal der Medizinbetrieb wenig Rücksicht auf Empfehlungen nimmt. Im Vordergrund bei den 18 Millionen Patienten im Jahr in Deutschland stehen für Krankenhäuser die lukrativen Fallpauschalen. Wenn die Mindestbehandlungsdauern nicht eingehalten werden, steigen die Einnahmen überproportional. Vorbildliche hygienische Verhaltensmaßnahmen sind durchaus auch auf Krankenstationen zu erkennen, überwiegend bei den großen privaten Krankenhausträgern. Spricht man unter vier Augen mit den verantwortlichen Ärzten, heißt es nicht selten, „wir haben wichtigeres zu tun“! Und die Politik macht es sich bei dieser Problematik für Patienten wieder einmal einfach: Sie schiebt die notwendigen Veranlassungen für Hygienemaßnahmen den Gesundheitsämtern und den Selbstverwaltungen – also Krankenhäusern und Krankenkassen – zu.   Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-11-25  +  

Die Lobeshymnen zur Pflegereform 2015 und die bleibenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die Pflegereform 2015 hat sicherlich für demente Personen finanzielle Entlastungen vorgesehen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Gesundheitsminister Gröhe und der Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, von deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sprechen und schwadroniert wird, „wer als Pflegebedürftiger nicht selber für seine Pflege aufkommen kann, wird vom Staat unterstützt“. Herr Spahn schreibt in aller Öffentlichkeit, „die Inanspruchnahme der Billigpflege mit Kräften aus Polen usw. gehe nicht von der Politik aus.“ Das wirkliche Problem der Eigenleistungen für Hilfebedürftige wird kleingeredet. Die ab Januar 2015 geltenden Leistungen von der Pflegekasse werden um durchschnittlich 4% angehoben. Wenn die Beitragserhöhung davon abgezogen wird, bleibt eine lächerliche Entlastung übrig. Nach wie vor sind im Pflegeheim rund 1900 Euro monatliche Zuzahlungen (Pflegestufe 2) zu leisten. Wenn Bedürftige (Stufe 2) in der eigenen Häuslichkeit z.B. eine professionelle Pflege erhalten wollen, spielt die Gewinnmaximierung der Betriebe eine übergeordnete Rolle. Dann sind Eigenzahlungen für wirklich nur notwendige Einzelleistungen auch nach den groß herausgestellten gesetzlichen Verbesserungen im kommenden Jahr von mindestens 900 Euro an Ambulante Betriebe fällig. Der Staat nimmt keinen Einfluss darauf, wie die Berechnungen der Einzelleistungen in Euro zwischen den Funktionären (Pflegekassen/Landesverband Betriebe) zu Lasten der zu pflegenden Menschen ausgehandelt werden. Die Fachpolitiker kennen ganz genau die Wirkungen, wenn das Sozialamt in Vorleistung zu gehen hat. Für erwachsene Kinderist es wegen der relativ niedrigen Zumutbargrenzen im Bruttoverdienst schon eine ziemliche Belastung. Für pflegebedürftige Eltern aber der wirkliche Horror, solange das klare Denken und Fühlen sie nicht im Stich lässt.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-10-29  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-07-05  +  

Pflege mit Perspektive - Voraussetzung sind Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung

Gegenwärig sind fast 2,5 Millionen BürgerInnen in unserem Land pflegebedürftig. Die finanziellen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflege in der Familie, die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegebetriebes oder die Unterbringung im Pflegeheim zu gewährleisten. Auch die beabsichtigte neue Reform 2015/2016 wird daran nichts ändern. Es muß sich aber ganz dringend etwas ändern.Ich habe den Versuch unternommen, eine Reform mit Perspektive zu beschreiben, die die Politik aus Gründen der vielen Lobbyisten nicht wagt, im wirklichen Interesse der Menschen einzuleiten. In dem ausführlichen Artikel, der von meiner Website www.guenter-steffen.de herunter geladen werden kann - weil hier der Platz nicht ausreicht - sind die Details, Finanzierungsvorschläge und Strukturänderungen fachgerecht beschrieben. Leider haben die Versicherten und Patienten keine Lobby. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-05-07  +  

Die Ahnungslosigkeit der Politik über Wirkungen von Reformvorhaben in der Pflege

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Der neue Bundesgesundheitsminister wird in der Presse und bei den Lobbyisten-Verbänden wegen der angekündigten Pflegereform ab 2015 gefeiert. Er verspricht, dass eine radikale Umstellung des Systems von den bislang geltenden drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade stattfindet, die Pflegezuschüsse von den Pflegekassen für die Betroffenen zwischen 9 Euro und 44 Euro monatlich im ambulanten Bereich und mit 51 bzw. 62 Euro monatlich im stationären Bereich erhöht werden. Rund 510 Millionen Euro sind für neue Mitarbeiter in der vorbereiteten Gesetzgebung vorgesehen. Alles in allem also eine rosige Pflege- und Betreuungszukunft für die Hilfebedürftigen? Ganz sicher nicht, denn auch die zukünftigen Verbesserungen im SGB XI werden überwiegend vorteilhaft für die Pflegeverbände und Pflegekassen ausfallen, nachdem die Beitragserhöhungen umgesetzt sind. Unter Beachtung des gegenwärtigen Abrechnungssystems mit den horrenden finanziellen Eigenleistungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wird sich die Schere der Kostenfaktoren voraussichtlich sogar weiter öffnen, denn Ambulante Pflegebetriebe und Pflegeheime werden den zusätzlichen Personalaufwand in den Verträgen einrechnen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-04-16  +  

Die Ungerechtigkeiten für Pflegebedürftige ignoriert die Politik - Lebensleistungen sind dann vergessen

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurden seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Nunmehr kündigt die Schwarz-Rote Bundesregierung neue Ergänzungen von Beitragssteigerungen und neue bürokratische Regelungen an. In unserem Land sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre. In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Rund 600 tausend Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben – überwiegend Pflegestufe 2 – professionell versorgt.   Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme sind außerhalb der Angehörigen der Hilfebedürftigen in unserem Land schlicht unbekannt. Auch die Medien haben kaum Interesse darüber zu berichten. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für definierte Leistungen Preise vereinbaren. Wer weiß denn schon, dass der zu leistende Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwischen den genannten Vertragsparteien abgesprochen werden und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Aus marktwirtschaftlichen Gründen dürfen die Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegezusatzverträge mit Arbeitnehmern abschließen. Damit soll die Optik der erheblichen Zuzahlungsdifferenzen geschönt werden. Aber es hat wohl auch geklappt. Denn über 1 Million Zusatzverträge sind abgeschlossen worden. Ein heute 50 jähriger Arbeitnehmer bezahlt monatlich 30 Euro. Sollte er/sie mit dem 78. Lebensjahr Pflegebedürftig werden, sind rund 10 tausend Euro eingezahlt worden. Dafür erhält dieser dann in der Pflegestufe 2 nach heutigen Stand 420 Euro als Zuschuss. Wird die Person nicht pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beträge verloren.   Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen sind notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege mit den hohen Eigenbeteiligungen beseitigt, zu beschliessen, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass Pflegebedürftige in ihrer eigen Häuslichkeit an organisierten Betreuungsmöglichkeiten der Kommunen teilnehmen können. (Beispiel siehe Nordeuropäische Länder). Ich appelliere an die Politiker unseres Landes: „Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger.“   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-04-11  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-03-20  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-03-18  +  

Die Politik hofiert die Verbände der Lobbyisten - wo bleibt der Patient

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Das Erlebnis einer Abendveranstaltung, organisiert von der Adenauer-Stiftung, geht mir nicht aus dem Sinn. Referent war der Gesundheitspolitiker seiner Partei im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, CDU. Vor einigen hundert Gästen führte zunächst dieser eine gute halbe Stunde in Allgemeinplätze der Krankenversicherungs- und Pflegeproblematik ein. Danach wurden die Zuhörer vom Diskussionsleiter aufgefordert, Fragen an Jens Spahn zu stellen. Was dann stattfand, waren Ausführungsmonologe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, des Pflegeverbandes, des Leiters einer großen Pflegeeinrichtung, ein früherer Bürgermeister eines Nachbarortes, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und ein verantwortlicher eines Krankenhauses. Die Themen drehten sich um Ausweitungen der Probleme bürokratischer Auflagen, Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft und im Pflegebereich, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und nicht notwendige Qualitätsbeurteilungen für Pflegeheime sowie die nicht ausreichenden Krankenhausvergütungen, die zur Insolvenz der Krankenhäuser führen. Der Verfasser erhielt dann als Privatmann die Möglichkeit, auch einige Fragen an Herrn Spahn zu stellen. Diese Fragen gingen in Richtung der unzumutbaren Finanzierungsleistungen der Pflegebedürftigen und ob mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Beitragserhöhungen von 0,5% in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig auch der zu pflegende Personenkreis weniger belastet würde. Die weitere direkte Frage war, warum der Gesetzgeber es zulässt, für tausende von Ambulanten Pflegebetrieben eigenständige Vergütungen für Leistungsabrechnungen mit den Landes-Pflegekassen zu vereinbaren, die von den zu versorgenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit ohne vorhandene Sparguthaben unmöglich finanziert werden können. Der Referent antworte auf die erste Frage sinngemäß, geringere Finanzierungsreduzierungen für Pflegebedürftige seien nicht geplant. Die zweite Frage mit meinem Hinweis einer doch möglichen Wettbewerbsvergütung für vereinfachte Leistungsmodule beantwortete der Referent mit seiner persönlichen Meinung, er sei zwar für Wettbewerb, aber nicht sehr zuversichtlich, dass derartige Überlegungen realistisch umsetzbar seien.   Die Veranstaltung war wohl vom Veranstalter von vornherein für die verschiedenen Verbände der Lobbyisten geplant. Der Patient bzw. Pflegebedürftige mit seinen vielen Problemen sollte wohl nicht unbedingt zum Thema werden. Diese vermutete Absicht des Veranstalters habe ich jedenfalls mitgenommen. Derartige öffentliche Vorträge mit einem Frage- und Antwortspiel sind gegenwärtig überall in der Bundesrepublik zu beobachten. Geldverdienen mit Krankheiten und Pflege. Legitim sicher im Sinne der Arbeitsplätze. Die eigentlichen Nöte der Hilfebedürftigen werden in der Regel von der Politik nicht die Beachtung erhalten, die erforderlich ist. Die Leistungserbringer haben wegen der lukrativen Werbungen die Medien auf ihrer Seite.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-02-09  +  

Koalitionsvertrag: Union und SPD haben nicht den Mut zur durchgreifenden Pflegereform

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   Aufgrund der sicheren Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag hätte die große Koalition die Möglichkeit gehabt, bereits vertraglich überein zu kommen, eine umfassende Reform des Pflegegesetzes im Sozialgesetzbuch Elf anzukündigen. Es ist anders gekommen. Die Inhalte sprechen eher dafür, dass die kommende Bundesregierung keine hohe Priorität der Pflege für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen anstrebt. Die finanzielle Lage der Pflegebedürftigen hat sich aus Gründen des Eigenanteils dramatisch verschlechtert. Annähernd 40% der Heimbewohner und 20% in der ambulanten professionellen Pflege der Stufe 2 müssen Sozialhilfe beantragen und immer mehr erwachsene Kinder werden zur Kasse gebeten. Dramatisch ist auch die qualitative und quantitative Situation in den Pflegebetrieben. Die Beseitigung dieser Defizite sind im Koalitionsvertrag wenig konkret verabredet. Es ist überhaupt schwierig, die Vereinbarungen aufzulisten, so dass das Gefühl aufkommt, der Staat will nicht wirklich „Nägel mit Köpfen“ machen. Die Änderungsabsprachen der Koalitionspartner sind hier aufgelistet: Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.   Die Pflegebedürftigkeit soll besser anerkannt werden.   Aufgrund einer Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu beschrieben werden.   Die Begutachtungssystematik soll wissenschaftlich erprobt und geprüft werden.   Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angeglichen werden.   Die Betreuungsleistungen werden weiter ausgebaut. Bei einem Schlüssel von 1 Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige. (Planungsziel: In den stationären Einrichtungen sollen bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig werden).   Die Zuschüsse für das Wohnumfeld sollen verbessert werden und die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.   Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme soll weiter gefördert und im Leistungskatalog des PflegeVG aufgenommen werden.   Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden.   Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts sollen ausgebaut werden.   Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Die Parteien wollen sich für Personalmindeststandards einsetzen und die Pflegeberufe aufwerten.   Reformierung der Pflegeausbildung.   Um die Transparenz und Nutzerorientierung zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen- auch im Hinblick einer Entbürokratisierung.   Bund-Länder-Arbeit sgruppe schaffen um zu prüfen, wie die Rolle der Kommunen noch diesbezüglich weiter gestärkt werden kann.   Der paritätische Beitragssatz wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3% erhöht. Daraus sollen für Leistungsverbesserungen in der Betreung diese Mehreinnahmen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2% angehoben.   Meine Anmerkungen zu den Beschlüssen im Koalitionspapier:   Die Koalitionäre bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie diese Vorschläge „zusammengeschustert“ wurden, ist schon klar: Die Theoretiker aus dem Bundesgesundheitsministerium haben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Lobbyisten die Feder geführt.   In dieser Vereinbarung ist kein Wort für so nötige finanzielle Entlastungen von Eigenbeteiligungen für die zu pflegenden Bedürftigen sowie für Angehörige vorgesehen. Wenn die zukünftigen Beitragserhöhungen von 0,5% für Leistungsverbesserungen der Betreuung, für den Ausbau des Pflegevorsorgefonds und für die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden sollen, womit will man bei den Pflegekräften die Qualifizierungsanhebungen, Stellenverbesserungen und Besserbezahlungen finanzieren? Eine Frage, die auch nicht beantwortet wurde. Die Zusammenfassung kann nur lauten: Es war wohl von den Koalitionsparteien Union und SPD nicht die Absicht, sich mit der Problematik Pflege der Menschen im Zeitraum der Bildung einer neuen Bundesregierung auseinander zu setzen. Die verhandelnden Persönlichkeiten der drei Parteien wussten wohl sehr frühzeitig, dass sie kein verantwortungsvolles Amt erhalten. Der seit einigen Tagen ernannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war schnell dabei, auf der Website des Ministeriums seine Devise festzuhalten: „Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“! Günter Steffen, Lemwerder 27. Dezember 2013
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Der Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Berlin

  In erster Linie waren die Verhandlungen nicht Grund einer staatspolitischen Verantwortung zur Bildung einer entscheidungsfähigen Bundesregierung . Ich glaube nach diesen Wochen des Feilschens unterschiedlicher Argumente bis hin zu den unverbindlichen Absprachen, war der wesentliche Grund der Einigung ein gieriger Machtanspruch, Vergabe von lukrativen Positionen und Herausarbeitung vordergründiger Positionsbeschreibungen für die anstehende Mitgliederbefragung der Sozialdemokraten. Es haben sich die „neuen Sozialdemokraten“ in Person u.a. von Frau Dr. Merkel, Frau v.d. Leyen und Herren Seehofer, Gröhe u.a. mit den überwiegend linken Kräften der SPD darauf geeinigt, den Sozialstaat unseres Landes weiter mit hohen Ausgabenzuwächsen auszubauen. Der wirtschaftspolitische Sachverstand in der CDU/CSU durfte keine Rolle spielen. Die haushaltspolitische Vernunft jedenfalls fehlt bei den beabsichtigten Mehrausgaben. Die oberflächlichen Veränderungsabsichten in der Gesundheitspolitik machen deutlich, Leistungsanstrengungen im Arbeitsleben und Absicherungen, bei Krankheit und Pflege nach wissenschaftlich neuesten Erkenntnissen, waren für die neuen Koalitionäre kein Thema. Günter Steffen   27809 Lemwerder      
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yasni 2013-11-27  +  

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