Milliarden in Yasni Exposé of Günter Steffen

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I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-06-20  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 2015-04-23  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-03-21  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-01-08  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
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yasni 2014-07-05  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-03-20  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-03-18  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-02-17  +  

Ein Krankheits-Absicherungsgesetz ist überfällig

      Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5% viel zu hoch und auch sozial ungerecht. Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn/Rente bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind 30 Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt, aufgelaufen.   Da u.a. für neue Therapien Schwerskranker in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Konzepte durchführen, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung!   Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist neuerdings eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister zur Sanierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung angedachter sozialer Wohltaten. In den laufenden Koalitionsverhandlungen sind die Überschüsse in der Kranken- und Rentenversicherung ernsthaft Gesprächsthema für neue gemeinsame Umsetzungsvorschläge. Fest steht bereits, dass einige Leistungserbringer aus den gegenwärtigen Mehreinnahmen der zu hohen Beiträge Milliarden Euro Zuschüsse bis 2015 erwarten dürfen.   Da die jetzige, aber auch die kommende Regierung,nicht bereit ist, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - denn 95% aller Behandlungsleistungen sind völlig identisch bei allen Kassen –eingesetzt. (Als Beispiele werden benannt: Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen, Bonussysteme, Babyschwimmen, Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens, Abnehmkurse u.v.m.)   Auch die neue Bundesregierung wird nach Einschätzung der Sachkenner wenig oder nichts substanzielles für Mitglieder und Versicherte in der GKV ändern. Die Politik sollte sich aber entschließen, eine allgemein gültige Krankheitsabsicherung für alle BürgerInnen auf qualitativ hohem Niveau einzuführen und die vielen Milliarden Euro an Ausgaben für unnnötige Strukturen und Leistungen, die nichts mit Notwendigkeiten von medizinisch/ärztlicher Diagnostik und Therapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu tun haben, außen vor lassen. Dadurch könnten die Beiträge erheblich abgesenkt und für eine bessere Pflege eingesetzt werden. Die Beitragshöhe sollte entsprechend der individuellen Einkommen der Bürger geregelt werden. Die Beiträge und die Leistungen, die vom Gesetzgeber im Leistungskatalog beschrieben würden, sollten alle GKV-Krankenkassen und alle PKV-Unternehmen im Wettbewerb zueinander umsetzen. Die Aufsicht sollte beim Bundesgesundheitsminister angesiedelt sein, damit die politische Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Die bisher üblichen Anhörungen der Lobbyistengruppen im Gesundheitsausschuss und im Ministerium sollten der Vergangenheit angehören. Günter Steffen Lemwerder, 15.11.2013 www.guenter-steffen.de   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-11-15  +  

Fachliche Forderungen zur Erneuerung der Gesundheitspolitik - 14 wichtige Punkte -

Die Bevölkerung braucht eine allgemein gesetzlich gültige Krankenabsicherung und festgelegte Vorsorgemaßnahmen auf hohem wissenschaftlich nachweisbarem Niveau. Die vom Gesetzgeber festzugelegenden Leistungen für zu bezahlbare Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen sollten Grundlage des Wettbewerbs zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen sowie Versicherungsunternehmen (Medikamente, Medizinische Anwendungen und Hilfsmittel) sein.   Die Beiträge zur Krankenabsicherung und für Vorsorgemaßnahmen sollten alle GKV-Kassen und alle interessierten Versicherungsunternehmen im Wettbewerb zueinander bei Berücksichtigung der individuellen Einkommensnachweise festlegen. Dabei gilt der einheitliche Leistungskatalog und zwar nicht mehr der des „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, sondern der vom Gesetzgeber.   Die vielen Lobbyisten im Gesundheitswesen sollten bei den zukünftigen Gesetzesinitiativen keinen parlamentarischen Einfluss (z.B. im Gesundheitsausschuss und im Bundesgesundheitsministerium) mehr nehmen dürfen.   Wissenschaftlich nachweisbare neue Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für Schwerstkranke sollten Vorrang gegenüber Milliarden Euro Marketingausgaben und Organisationsumstellungen der Krankenkassen haben.     Die möglichen Einsparpotentiale wegen der nachweisbaren hohen Unwirtschaftlichkeiten in den Strukturen des Gesundheitswesens und die vielen Missbräuche, ausgelöst von den Leistungserbringern und den Krankenkassen, sollten im Interesse der Versicherten beseitigt werden.       Bürokratische Abrechnungen, die bewusst oder unbewusst wegen der aufwendigen stationären Leistungen in Rechnung gestellt werden, sollten durch ein neues durchschaubares Abrechnungsverfahren auf der Grundlage eines neuen individuellen Preises = Fallkosten und durch individuelle Verträge unter Einschluss einer Personal-Mindestbedarfsauflage im Qualitätswettbewerb ersetzt werden.   Das Honorarsystem für Ärzte in den Praxen, also das Praxisbudget, ist sogar in der Zusammensetzung für betreffende Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln. Wer kennt schon die Reihenfolge wie Einheitlicher Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen bis hin zu den Kürzungen. Eine gerechte ärztliche Vergütung ist nur dann möglich, wenn eine einheitliche Ärztliche Gebührenordnung gesetzlich festgelegt wird. Die gegenwärtuge Selbstverwaltungsregelung zwischen Ärztegremien und Krankenkassen führt zu keiner gerechten Leistungsvergütung.   Das Beitragsaufkommen könnte erheblich reduziert werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte, die fachliche Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, die Erstellung einer medizinischen Fallakte und die Arzneimitteltherapie dokumentiert wird. Kostenaufwendige Mehrfach- und Doppeluntersuchungen würden vermieden und erhebliche Kosten einsparen.   Unsere Gesellschaft benötigt neue rechtliche und finanzielle Grundlagen für eine zukünftige humane Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.   In der Pflegeversicherung müssen die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen erheblich reduziert werden und zumutbare Beitragserhöhungen für alle Bevölkerungsgruppen vorgenommen werden. Bei gleichzeitiger Beitragsabsenkung in der vorgeschlagenen Krankenabsicherung ist eine solche Erhöhung auch vertretbar.   Die ambulante Pflege sollte zu Lasten der vollstationären Unterbringung ausgebaut werden. Dazu gehören einheitliche Pflegemodule und eine einheitliche Vergütung. Gewinnmaximierungen für private ambulante Pflegebetriebe sollten unterbunden werden. Als Ausführende mit qualifizierten Fachkräften sollten Freie Wohlfahrtsverbände und die politischen und kirchlichen Gemeinden kostendeckend zur Verfügung stehen.   Eine gesonderte bürokratische Struktur bei Genehmigungsfragen für Pflegebedürftige ist nicht notwendig. Diese Aufgaben können die bestehenden Krankenkassen ohne die heutigen Größenordnungen der gesonderten Verwaltungskosten bewältigen, zumal die Marketingaktivitäten erheblich eingeschränkt werden sollten.   Der pflegebedürftige Mensch hat Anspruch auf eine qualifizierte Pflege und eine abwechslungsreiche Tagesbetreuung, die räumlich von den Städten und den Gemeinden zur Verfügung und mit einem funktionierenden Fahrdienst sichergestellt werden sollte.   Die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen sollten 50% der eigenen Versorgungsbezüge/Renten nicht überschreiten. Günter Steffen Lemwerder, 5.10.2013   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-10-05  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-09-01  +  

Schäuble saniert seinen Haushalt mit dem Geld der GKV-Beitragszahler

Seit 2009 werden aus dem Bundeshaushalt finanzielle Zuschüsse aus Gründen versicherungsfremder Leistungen und der Krankenversorgung für familienversicherte Kinderin den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlt.Gerechtfertigt ist dieser Bundeszuschuss ganz gewiss, weil die Leistungen nicht dem eigentlichen Zweck der Beitragszahler entsprechen. Würde der Zuschuss nicht stattfinden, hätte der  erhöhte Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Charakter einer quasi zusätzlichen Steuerzahlung.Nunmehr beabsichtigt der im Kabinett so bestimmende Bundesfinanzminister in der vorgesehenen Planung des Haushalts 2014, dem Eckwerte im März d.J. vorausgehen, die Deckungslücke im Bundeshaushalt durch  Kürzungen  des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zwischen 4 und 5 Milliarden Euro vorzunehmen. Wenn jetzt von Seiten des Bundes die Zuschüsse zu einem Anteil gestrichen werden, müssen  die Mitglieder der Krankenkassen für diese  bisher nicht über Beiträge abgedeckten Ausgaben  aufkommen. Man könnte sagen, hier findet eine stillschweigende Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner statt. (Arbeitgeber-Beitragserhöhungen sieht das Gesetz nicht mehr vor). Das Argument von Seiten der Politik ist eine Frechheit: Im Gesundheitsfonds befinden sich zu hohe Finanzmittel. Entschuldigung, verehrte Politiker, der gesetzliche Beitrag von 15,5% war und ist zu hoch.Die jetzt laut werdenden  Proteste überhört der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Wie heißt es so schön von einem Abgeordneten, der nicht Mitglied dieses Ausschusses ist, wie übrigens auch  für Abgeordnete, die nicht im Gesundheitsausschuss Sitz und Stimme haben: “ Unsere Kollegen und Kolleginnen, die sich damit ausschließlich befassen, wissen schon, was sie zur Beschlussfassung ins Parlament einbringen. Ich halte fest: “So sieht Demokratie heute aus.”Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-02-09  +  

Die Klagen der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die jährliche Repräsentativbefragung in den deutschen Kliniken ergab Ende 2012 für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wie das Krankenhausinstitut - angegliedert bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft - ergänzend mitteilte, wiesen 21% der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag aus. Ihre wirtschaftliche Lage schätzte gut ein Viertel der Kliniken als gut ein.Die Krankenhausgesellschaft fordert vom Gesetzgeber verbesserte Bedingungen. Natürlich zielen die Forderungen für die Kliniken darauf hin, von den Milliarden Überschüssen bei den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds ein großes Stück vom Kuchen zu erhalten. Das Beitragsaufkommen der Versicherten ist tatsächlich viel zu hoch. Die Politik ist vielmehr aufgefordert, den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5% schnellstens abzusenken. Die Vergütungssätze der über tausend Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind heute schon unberechtigt hoch. Das wirtschaftliche Problem dort liegt ganz woanders. Zwischen den Kassen und Krankenhäusern sind Eine Milliarde Euro in den Abrechnungen jährlich strittig. Daraus resultiert für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wenn die Abrechnungen regulär vorgenommen wurden, ist es lediglich vorübergehend ein Problem der Liquidität. Die vertraglichen Erträge der Häuser reichen für eine gute stationäre Versorgung der Patienten aus. Wo die Erträge nicht ausreichen, sind  unwirtschaftliche Strukturen der Hauptgrund. Hier sind es die kleinen Krankenhäuser, überwiegend in kommunaler Trägerschaft, die nicht von verantwortlichen Geschäftsführern geleitet werden. Vielmehr werden viele kommunale Häuser immer noch durch Beschlüsse der Politiker im Rathaus  in rote Zahlen manövriert. In den Einrichtungen der privaten Trägerschaften u.a. auch AGs sind die Personalausstattungen für Ärzte und Pflege dramatisch gering. Aber auch die von der Kommunalpolitik und den starken Personalräten zugelassenen Personal-Überbesetzungen in den Stadt- und Kreiskrankenhäusern  sind wegen  einer unterbleibenden straffen wirtschaftlich notwendigen  Betriebsführung zu kritisieren. Völlig berechtigt kritisieren die Krankenhausträger die fehlenden Investitionsmittel aus den Länderhaushalten. Hier tricksen die Bundesländer und so können viele wirtschaftlichere Strukturen in den Häusern nicht umgesetzt werden. Das duale Finanzierungssystem ist gescheitert. Betriebsmittel und Investitionen gehören für ein wirtschaftlich zu führendes Krankenhaus zusammen. Die Politik ist gefordert. Aber bitte nicht zu Lasten der Betragszahler.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-01-31  +  

Die Gebührenverpflichtung als Haushaltsabgabe für Medien des Staates

Die Gebührenverpflichtung aller Haushalte ab 2013 in Höhe von 215 Euro jährlich ist eine durchschaubare Maßnahme der Politiker, sich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, ARD und ZDF,  IHRE Presse durch Rückendeckung zu sichern. Über  Tabuthemen, also Verärgerungen von Gegebenheiten aus der Mitte unserer Gesellschaft, wird natürlich aus Gründen der Loyalität zur Politik nur dann berichtet, wenn es der Politik in den Kram passt. Es klingt heute schon teilweise als Hohn, wenn die Parteipolitiker  sich  auf die im Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit in unserem Land berufen. Stillschweigend werden die wichtigen Positionen in den erwähnten Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Redakteuren, die den großen Parteien nahe stehen, besetzt. Hierzu gibt es sogar einen Beschluss in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer.  Der Chefredakteur des WDR, Jörg Schönenborn, hat vor einigen Tagen zum Thema Haushaltsabgabe eine besonders “eindrucksvolle” Begründung abgegeben: Er spricht bei der Gebührenabgabe von einer “Demokratie-Abgabe“! Die beiden großen Anstalten geben jährlich insgesamt Acht Milliarden Euro aus.  (Zum Verständnis dieser Größenordnung sei erwähnt, das Kirchensteueraufkommen  in Deutschland beläuft sich auf 9 Milliarden Euro). Ist es da ein Wunder, wenn die so genannten Fernsehstars maßlos hohe Gagen erhalten und die Fußball-Bundesliga mit finanziert wird, weil ARD und ZDF zeitversetzt darüber berichten und zu Beginn einer Saison ein Spiel original übertragen dürfen. Die Verfilzungen von Politik und Anstaltsredaktionen, Parteienherrschaft, Verzerrung des Medienmarktes und die Verzerrung der Preise wird also konsequent fortgesetzt. Der Bürger wird nicht gefragt, er muss zahlen.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-01-16  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-11-15  +  

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen ab

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie  im Gesundheitswesen ab  - Revolutionäre Vorschläge im Sinne der Ärzte, Patienten und     Beitragszahler -   Von Günter Steffen, Lemwerder   Eine neue einheitliche Gebührenordnung für alle Leistungen im ambulanten ärztlichen Sektor und eine  individuelle (wirtschaftliche) Fallkostenberechnung im jeweiligen Krankenhaus - über alle  Fachabteilungen hinweg - sind die Voraussetzungen für die Abschaffung der fatalen Bürokratie  im heutigen Gesundheitswesen. Die ausufernden Bürokratieauflagen hindern die Ärzte, ihre Fachkompetenz im größeren Zeitfenster auszuführen. Befragungen bestätigen, dass Ärzte in ihrer Praxis bis zu 20% ihrer Arbeitszeit dafür aufwenden müssen. Es ist kaum zu glauben, dass nach Angaben ernstzunehmender Krankenhausärzte bis zu 35% ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsarbeiten anfallen sollen.   Allein in den Arztpraxen entstehen zwischen 30 und 50 tausend Euro an Personalaufwand im Quartal für Auflagen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, die durch politische Entscheidungen begründet werden. Als Stichworte sind zu nennen: Praxisgebühr, ICD-10-Codierung (Verschlüsselung der Diagnosen), Festlegung der fünfstelligen Abrechnungsziffern, Durchsicht der Rabattverträge für Medikamente und Disease-Management-Programme sowie hierzu etliche Dokumentationen, die festzuhalten sind und einiges andere mehr. Hinzu kommen auch die arbeitsaufwendigen Stellungnahmen bei der Überschreitung des Medikamenten- oder Heilmittelbudgets zur Rechtfertigung gegenüber den Gremien bei der KV.   Das heute gültige und absolut ungerechte Honorarsystem sollte als Budget mit den Höchstgrenzen der Regelleistungsvoluminas recht bald abgeschafft und durch eine für alle Versicherungen bindende Ärztliche Gebührenordnung auf der Grundlage fester Euro-Beträge eingeführt werden. Selbstverständlich wird eine gerechte Gebührenordnung für alle Fachärzte nicht von heute auf morgen Gültigkeit haben können. Dazu ist es erforderlich, dass fachkompetente Persönlichkeiten aus Medizin, Krankenkassen, Politik und Wirtschaft in zwei Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung Erprobungen der neuen Gebührenordnung im Abgleich mit der  bestehenden Honorarsystematik durchführen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollte der Bundesgesetzgeber diese neue Gebührenordnung einführen.  Die Leistungsausgaben sollten auch in diesem System Höchstgrenzen beinhalten müssen,  damit der Leistungsumfang nicht ausufert.  Die seit einigen Jahren bei vielen Hausärzten praktizierte  “Hausarztzentrierte Versorgung” sollte für alle Allgemeinfachärzte  gesetzlich sanktioniert gelten. Mit anderen Worten, jeder Versicherte bei einer Krankenkasse hat sich seinen Hausarzt zu wählen und sich als Patient mindestens 12 Monate dort einzuschreiben. Die Inanspruchnahme eines Arztes sollte grundsätzlich zunächst dort stattfinden müssen. Für die Einschreibung -ohne Arztberatung oder Untersuchung- sollte eine Quartals-Pauschale von der zuständigen Krankenkasse gewährt werden. Für ärztliche Leistungen der Allgemeinärzte sollten dann darüber hinaus verringerte Sätze (Prozentuale Abschläge) aus der neuen Gebührenordnung zur Abrechnung gelangen. Regionale Unterschiede in der Vergütung für ärztliche Leistungen sollte es zukünftig nicht mehr geben. Die Fachärzte sollten nur noch auf der Grundlage einer Überweisung vom Hausarzt die Sätze (GKV-Versicherte) der erwähnten Gebührenordnung berechnen dürfen.   Ziel muss es in der Gesundheitspolitik in Deutschland sein, die Zulassungszahlen in den Großstädten zu verringern um auf dem flachen Land dadurch eine flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.   Das Ausmaß der bürokratischen Auflagen wegen der derzeitigen Vergütungsregelungen für den stationären Bereich in Deutschland ist unverschämt hoch. Aufgrund der Einführung der Diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind kompetente Mitarbeiter in jeder Einrichtung ausschließlich damit beschäftigt, die Kodierungen der annähernd 1200 Pauschalen medizinisch-fachlich zu übernehmen. Die administrative Tätigkeit ist für jedes Krankenhaus eine deutliche Erschwernis. Aber auch in den Prüfabteilungen der Krankenkassen und der zusätzlichen personellen Belastungen bei den Medizinischen Diensten zeigen sich die enormen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere auch wegen der vielen Abrechnungsunklarheiten und der Reklamationen.   Die nicht notwendigen Verwaltungskosten in den Arztpraxen, in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen und im Medizinischen Dienst werden vorsichtig geschätzt von mir mit 15 bis 20 Milliarden Euro beziffert.   Jeweils die Hälfte der Einsparungen  7 bis 10 Milliarden Euro- nach Umsetzung der hier vorgeschlagenen neuen Vergütungssysteme - könnten für eine Beitragssenkung zusammen mit den bereits angesammelten Überschüssen von annähernd 24 Milliarden Euro -gestreckt über einige Jahre - vorgesehen werden.  Die andere Hälfte der erwähnten Einsparungen könnte in die neuen Vergütungssysteme einfließen. Das wäre eine großartige politische Entscheidung im Sinne der wichtigsten Leistungserbringer und im Sinne der Beitragszahler für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber. Der Beitragssatz könnte auf 13,9% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer und Rentner würden nicht mehr 8,2% als Beitragssatz, sondern für die  nächsten Jahre  neu 7,4% zahlen.  Sie würden z.B. bei einem Brutto-Jahresverdienst von 30 tausend Euro statt 2460 Euro (jhrl)  nur 2220 Euro an Beiträgen aufwenden müssen. Den Arbeitgebern würden Abgaben an diesem Beispiel statt 2190 Euro (jhrl) sondern nur  1950 Euro (jhrl) entstehen. Diese errechnete Beitragsabsenkung würde bis Ende 2016 so beibehalten werden können, um anschließend  die Ablösung der  so notwendigen Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Bürger dieses Landes mit den erforderlichen Leistungen im Krankheitsfall vorzubereiten. Die deutschen mittelständischen Firmen und alle anderen  Unternehmen könnten im weltweiten globalen Wettbewerb hervorragend davon profitieren; wie alle Leistungserbringer und auch  die Versicherten, die von einer auszuweitenden “sprechenden Medizin” nur profitieren würden.   www.guenter-steffen.de                    Oktober 2012    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-10-29  +  

Reiner Aktionismus vieler Krankenkassen

Die Stichworte “ Beseitigung der Praxisgebühr “ und “Prämienerstattungen” sind in diesen Tagen für viele Krankenkassen der Aufhänger, eigenständige Regelungen im Sinne ihrer Mitglieder und Versicherten zu treffen. Hintergrund ist der Einnahmestau aufgrund des viel zu hohen einheitlichen Beitragssatzes von 15,5%. Bekanntermaßen ergeben sich mittlerweile über 22 Milliarden Euro Beitragsüberschüsse, die sich in den nächsten Monaten weiter erhöhen werden. Was also tun, um eine eigenständige Kassenpolitik zu praktizieren. Obwohl die Spitzen der Koalition am 4. November voraussichtlich die Praxisgebühr ab 2013 beerdigen wird oder aber eine 0,3% Beitragsabsenkung verabredet, haben in diesen Tagen einige namhafte Krankenkassen “ihre individuellen” Maßnahmen bereits beschlossen. So werden Beitragszahlende Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK) eine Dividende in Höhe von 80 Euro (steuerpflichtig) pro Jahr ab 1.1.2014 ausgezahlt erhalten und diese Kasse wird, wie auch die KKH- Allianz und die IKK ihren Versicherten eine Praxisgebühr zurückerstatten; aber nur bis zu 60 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist aber: Diese Versicherten müssen an Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens teilnehmen. Wie hoch der bürokratische Aufwand wohl sein wird! Neuerdings hat sich jetzt auch die AOK Bremen dem weitgehend angeschlossen. Die sozial beste und gerechte Lösung wäre wohl doch die Streichung der Praxisgebühr ohne wenn und aber für alle bisher entstehenden vierteljährlichen 10 Euro beim Hausarzt, ggf. Facharzt, Zahnarzt, Notambulanzen und Notaufnahmen im Krankenhaus. Beste Lösung deshalb, weil in den zurückliegenden Jahren von einem Steuerungsinstrument kaum mehr die Rede sein kann und der enorme bürokratische Aufwand bei den Ärzten beseitigt werden könnte. Die zweitbeste Lösung wäre eine Absenkung des Beitragssatzes von mindestens 0,3% - aber allein nur für Arbeitnehmer und Rentner. Bei einem jährlichen Einkommen von 30 tausend Euro würde ein entsprechendes Mitglied ca. 85 Euro (Netto) , bei einem Einkommen von 24 tausend Euro ca. 72 Euro (Netto) und bei einem Einkommen von 18 tausend Euro ca. 50 Euro (Netto) im Jahr weniger an Beitrag zahlen müssen. Solange der gesetzliche einheitliche Beitragssatz für alle Krankenkassen gilt, sind die von mir geschilderten individuellen Unterschiede der Erstattungsvorhaben unsinnig und blähen den Verwaltungsaufwand nur künstlich auf. Allerdings wäre es für die Zukunft richtig, wenn sich die Politik endlich dazu entschließen könnte, den Beitragssatz frei zu geben und einen einheitlichen Leistungskatalog incl. der Vorsorge-Auflagen für alle Bürger festzulegen. Nur so werden Wirtschaftlichkeit und Abbau von Bürokratie zu Gunsten der Versicherten zu einem echten Wettbewerb der Krankenkassen untereinander führen. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-10-25  +  

Keine Beitragssenkungen: Eine merkwürdige Allianz zwischen Politik, Leistungserbringer und Krankenkassen

Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung von 22 Milliarden Euro, gehortet direkt bei den Kassen und davon annähernd 12 Milliarden im Gesundheitsfonds, in Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes, soll nun doch nach Auffassung einiger Krankenkassen als “Fangprämie” bis zu 100 Euro je Mitglied im Jahr ausgeschüttet werden. Diese drastische Bezeichnung von mir ist deshalb zutreffend, weil damit neue Mitglieder aus dem zugehörigen gesetzlichen System bei identischer Beitragshöhe abgeworben werden, um Machtzuwächse im eigenen Haus zu erlangen. Die Politik lehnt in großer Einvernehmlichkeit Beitragssenkungen ab, obwohl diese Maßnahme durchaus ehrlicher wäre und dadurch der Zwang für ein verbessertes wirtschaftliches Verhalten bei den Kassen herausgefordert würde. Bei einer Beitragsabsenkung von 15,5% auf 14,5% würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils bis zu 220 Euro Beitragseinsparungen im Jahr erwarten dürfen. Der Beitragssatz in dieser Höhe könnte über viele Jahre ausreichen. Sollten einige unwirtschaftliche Krankenkassen damit auf Dauer nicht zurechtkommen, sollten aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Kassen die gesetzlich möglich zu erhebenden Zusatzbeiträge berechnet werden. Viele Mitglieder würden sich dann wegen der nicht notwendigen kostenintensiven Verwaltungskosten von ihrer Kasse abwenden. Gegen Beitragsreduzierungen sprechen sich wegen der Eigeninteressen - nicht überraschend- auch die Leistungserbringer aus. Möchten sie doch in den nächsten Jahren entsprechende Einnahmesteigerungen bei den Arzthonoraren, Krankenhausvergütungen, Apothekenzuschläge ect. erreichen. Als Alternative zur Beitragsreduzierung kämen neue wissenschaftlich bewiesene Therapien in Ergänzung des Leistungskatalogs im Sinne der Schwerstkranken in Frage. Eine derartige Entscheidung ist ebenfalls nicht zu erwarten, weil der “Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen” dafür zuständig wäre. Politik, Krankenkassen und Leistungserbringer sind sich also einig darin, die vielen Milliarden Euro dort zu belassen, wo sie sich heute befinden. Eine verbesserte Patientenversorgung ist deswegen nicht zu erwarten, auch nicht nach der jüngsten Honoraranhebung von über 1,2 Milliarden Euro für niedergelassene Ärzte. Selbst die so notwendige sprechende Medizin für Patienten wird nicht verbessert. Das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Sprechstunde wird auch weiterhin nur wenige Minuten dauern. Der Versicherte hat als Beitragszahler und Patient das Nachsehen. In diesem Zusammenhang ist wohl die Frage angebracht, was eigentlich die gewählten Mitglieder in den Verwaltungsräten der Krankenkassen bewirken. Die demokratische Selbstverwaltung im gepriesenen Sozialsystem unseres Landes versagt bei der Wahrnehmung der Versicherteninteressen kläglich. Zu einem anderen Urteil kann man nicht kommen.   Günter Steffen 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de < br>
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-10-16  +  

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens bei den Sozialausgaben Von Günter Steffen, Lemwerder Wir hatten bisher keine Euro-Krise, sondern eine Staatsschuldenkrise, die zu einer Bankenkrise letztlich führte. Nach den neuesten Beschlüssen der EZB wegen der Freigabe des Ankaufs von Staatsanleihen kann es aber nun auch zu einer Krise des Euro, mit den Auswirkungen von Inflation und Arbeitslosigkeit, kommen. Der Finanzsektor hat nicht freiwillig die heutigen Probleme, sondern weil die Staaten die Banken gezwungen haben, Staatsanleihen zu kaufen, mit dem Ergebnis, sich noch mehr zu verschulden. Bevor nicht einvernehmliche EU-Bedingungen in einem Regelwerk vereinbart sind, darf es doch wohl keine Haftungsgemeinschaft geben. Ich bin mir nicht sicher, ob das grüne Licht dafür von Frau Dr. Merkel im Einvernehmen mir ihrem Finanzminister, nicht längst im Rat der EU gegeben worden ist. Die Steuereinnahmen in Deutschland sprudelten wie noch nie, trotzdem wurden immer weiter Milliarden Schulden gemacht. Bei uns und in allen Ländern der Euro-Zone muss endlich eine solide Haushaltspolitik einziehen. Wir brauchen eine ordnungsgemäße Ausgabenkontrolle überall in der Euro-Zone. Gemeinsame Regeln kommen vor gemeinsamer Haftung der Schulden. Regelbrüche müssten dann aber auch tatsächlich bestraft werden. Es ist zu bezweifeln, ob dafür eine Einvernehmlichkeit von den Staaten hergestellt werden kann. Die Auffassungen der Praktizierung einer antizyklischen Finanzpolitik verfügt nicht nur über hohe Zustimmungen im Volk in Südeuropa , sondern auch neuerdings in Frankreich und sicher bis zu 50% bei den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Da im Herbst 2013 eine neue Bundesregierung gebildet wird, ist nicht auszuschließen, dass sich derartige Mehrheiten in Regierungspolitik (höhere Steuern und Mehrausgaben für weitere soziale Ansprüche) finden werden. Mit einem Slogan im Wahlkampf “Keine weiteren Schulden” kann scheinbar unser Wahlvolk nichts mehr anfangen. Wenn es so bleibt, ist es der Anfang vom Ende eines Wohlfahrtsstaates. Vor 25 Jahren häufte die Bundesrepublik die ersten 100 Milliarden Euro Schulden an, vor 20 Jahren die zweiten 100 Milliarden, vor 17 Jahren die dritten 100 Milliarden Euro, in den 90er Jahren reichte ein Jahr, um weitere 100 Milliarden Euro aufzutürmen, zur Zeit ist diese Zeitspanne auf wenige Monate verkürzt worden. Ein Großteil der Sozialleistungen verschlingen unsere Staatseinnahmen. In dem nächsten Jahrzehnt dürften die Alters- und Gesundheitsausgaben steil ansteigen, weil die Bevölkerung immer älter wird. Es ist also absehbar, dass unsere Sozialsysteme irgendwann kollabieren. Die gegenwärtige Politik zielt leider in vielen Ländern immer noch darauf, das Schuldenproblem durch noch mehr Schulden zu lösen. Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich, Italien, Spanien usw. steht das Versorgungsdenken oben an. Wer glaubt, dass die Euro-Länder an knallharte Reformen vorbeikommen, ist für mich ein politischer Träumer. Im linken politischen Spektrum unseres Landes, wobei auch große Kreise in der CDU dazu gehören, und die in den Nachbarländern, glauben, dass die Sanierung der Staatshaushalte auf die lange Bank zu schieben ist. Welch ein fataler Irrtum, der schlimme Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung haben wird. Die neueste Forderung der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen ist die, bereits im Herbst d.J. die Weichen für Mindestrenten von 850 Euro monatlich zu Lasten der heutigen Beitragszahler und der gegenwärtigen Rentner zu stellen. Es ist zu befürchten, dass die Ministerin, von der Sache her, große Sympathien dafür in Teilen des Deutschen Bundestages erwarten darf, aber auch diebezüglich die Sympathien in unserer auseinanderdriftenden Gesellschaft erfährt. Das Rentenrecht ist doch überhaupt nur noch in Zukunft auf der Basis der letzten Reform durchführbar und auch dann nur, wenn alle Berufstätigen, also einschließlich Neuanfänger in der Beamtenschaft und auch keine neuen Mitgliedschaften mehr in den berufsständischen Versorgungswerken, begonnen werden dürfen. Die Pflichtberentung mit dem 67. Lebensjahr sollte jedoch aufgegeben werden. Derartige Freiheiten im persönlichen Raum stehen einer demokratischen Werteordnung gut zu Gesicht. Günter Steffen, Lemwerder, September 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-09-23  +  

Die Drohungen der niedergelassenen Ärzte

  Die Politik und die Gesetzlichen Krankenkassen haben Begehrlichkeiten für niedergelassene Ärzte geradezu herausgefordert, weil  direkt bei den Kassen und im Gesundheitsfonds über 21 Milliarden Euro Beitragsgelder gehortet werden. Die von den Krankenkassen geforderte Absenkung der Vergütung für jeden Kassenarzt von 20 tausend Euro in den derzeitigen Verhandlungen ist als unklug zu bezeichnen. Zumal die Kassenmitglieder keine Beitragsrückerstattungen erhalten und neue wissenschaftlich nachgewiesene Therapien nicht akzeptiert werden. Auf der anderen Seite stellt ein  Gutachten eines Forschungsinstituts in den letzten Wochen fest, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 (plus 11,8%) angehoben wurden und diese deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen und der erbrachten Leistungen. Der vom Schlichter gemachte Vorschlag einer Erhöhung von 270 Millionen Euro für 2013 ist nicht so abwegig. Das eigentliche Problem sind die unterschiedlichen  Honorarsummen (Punktmengen) bei den Fachärzten in der Verteilung, vorzunehmen von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Es ist zu fragen, wieso der Laborarzt, Radiologe, Orthopäde, um nur drei Spitzeneinkommen zu nennen, so großzügig im Überschuss abzüglich der Kosten dabei wegkommen. Ich spreche hier von annähernd 300 tausend und nicht unterhalb von 240 tausend Euro. Das Säbelrassen für bundesweite Streiks ist eine unzulässige Drohung, dabei ist interessant, dass sich die Hausärzte davon distanzieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Sicherstellungsauftrag der ärztlich ambulanten Versorgung unserer Bevölkerung zu gewährleisten. Sehr schnell könnten die Kassenzulassungen auf dem Spiel stehen. Bei diesen Einkommensgrößenordnungen ist es unverschämt, Drohungen zur Verunsicherung der Patienten auszusprechen. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-09-20  +  

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