Lemwerder in Yasni Exposé of Günter Steffen

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I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Der Flüchtlingsstrom und die Euphorie

  Wieso berauschen sich so viele Bürger bei massiver Unterstützung der öffentlich rechtlichen Fernseh/Rundfunkanstalten in Deutschland an einer total überzogenen Willkommenskultur? Die Mehrzahl der Medien stellen den nicht mehr handelbaren Flüchtlingsstrom immer noch euphorisch dar und sprechen ohne Rücksicht auf gesetzliche Prüfvorgaben von Neubürgerinnen und Neubürgern. Die politisch linksliberalen Kräfte in unserem Land haben scheinbar ganze Arbeit in der „Bildungspolitik“ geleistet. Es scheint völlig egal zu sein, ob die vielen EU-Mitgliedsländer Solidarität verweigern. Aus dem Europaparlament hören wir gegenwärtig nichts. Kraftlos und gleichgültig schaut man zu, wie „Mutti-Merkel“ ein Idol für viele Wirtschaftsflüchtlinge aus Algerien und Marokko, die Völkerwanderung ermutigt mit der Aussage, „es gibt keine obere Grenze des Asyls.“ Sind bei uns etwa maßgebliche politische Kräfte am Werk, ein ungeliebtes Deutschland bewusst zu einem Vielvölkerstaat umzuwandeln? Die weitere Frage stellt sich, wieso verhalten sich viele konservative Politiker so defensiv und rücken demokratisch zu tiefst überzeugte Bürger auch in die rechte Ecke? Ich glaube, weil Angela Merkel keine Widersprüche duldet und Karrierekonsequenzen drohen, bleiben viele Parteifreunde schweigsam und verhalten sich feige. Günter Steffen   27809 Lemwerder  
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yasni 2015-09-16  +  

Der Gesetzgeber hat sich längst aus der gesundheitspolitischen Verantwortung verabschiedet

  Das Leistungsrecht für Gesetzlich Versicherte basiert auf Regelungen, die von den Selbstverwaltungsorganen umzusetzen sind. Der politische Gesetzgeber hält sich aus den Anspruchsrechten der Versicherten in der Krankenversorgung für Diagnostik und Therapie heraus. Die Einzelrechte der Patienten/Versicherten werden definiert im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“, also auf der Interessenebene der Funktionäre. Auch alle daraus resultierenden Vergütungen und Honorare regeln die Selbstverwaltungsorgane in „eigener Verantwortung“. Nur auf der Einnahmenseite der Krankenkassen werden die Beitragszahler vom Gesetzgeber herangezogen. Ausgeschmückt wird diese Verpflichtung des Beitragszahlers mit der Etikette des bestehenden Wettbewerbs. Soll heißen, das Kassenmitglied kann frei entscheiden, in welcher Höhe es den Zusatzbeitrag einer Krankenkasse akzeptiert. Diese sind zwar nur marginal zwischen 0,3% und 0,8% unterschiedlich, aber wenn Fristen der Kündigung eingehalten werden, kann der Beitragszahler die Kasse wechseln. Wer macht das schon aus dem genannten Grund!   Aus der Verantwortung hat sich der Gesetzgeber auch verabschiedet. Er regelt in Wirklichkeit nicht, wieviele Ärzte sich in den Städten und Gemeinden niederlassen dürfen. Es bestehen zwar Grundsätze der Bedarfsplanungen als Vorschrift für die Entscheider der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen, sie werden aber ohne Rücksicht auf Einhaltung allseits unterlaufen. Resultat ist heute, dass in den ländlichen Gebieten die Hausärzte fehlen und in den Städten an jeder Ecke ein Facharzt oder Hausarzt zu finden ist. Natürlich hat die Bundesregierung das Problem erkannt und hat Empfehlungen für die Selbstverwaltungsorgane ausgesprochen! Nirgendwo sind aufgrund der butterweichen „Empfehlungen“ Resultate im Sinne der Patienten/Versicherten zu erkennen. Die KVn und die Krankenkassen verhandeln aus ihrer Sicht die finanziellen Konsequenzen, die in der Regel sich nicht zum Vorteil der Versicherten und Beitragszahler auswirken. Als Kenner der Materie frage ich mich, aus welchen Gründen das Bundesgesundheitsministerium und die 16 Länderministerien eine gewaltige Anzahl von Bürokraten beschäftigt. Substantielle Leistungen in der Krankenversorgung werden dort jedenfalls nicht getroffen. Politische Verantwortung übernehmen sieht jedenfalls anders aus. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de Juli2015    
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yasni 2015-07-19  +  

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-06-20  +  

Versicherte bei den Krankenkassen wundern sich über die hohen Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz

  Versicherte haben beim Zahnersatz nur Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse, die der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ festgelegt hat. Bei der Grund- und Regelversorgung müssen zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufgebracht werden. (Vollständige Bonusbestätigungen sind u.a. Voraussetzung) Bei Implantaten sind sehr viel höhere Eigenfinanzierungen aufzubringen. Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten also nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern beteiligen sich bei der Zahnarztrechnung lediglich an einem so genannten Festkostenzuschuss. Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich als Lobbyisten politisch durchgesetzt, damit Zahn-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die nichts mit einer gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall zu tun haben. Was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber auch aus Sicht der Krankenkassen scheinbar nicht so bekannt werden soll, ist die gesetzliche Gegebenheit einer konkreten Härtefall-Regelung. Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 % der Kosten der zahnärztlichen Regelversorgung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Brutto-Einkommen unter monatliche 1134 Euro-Brutto ( Alleinstehend) und im Familienhaushalt (plus Angehörigen) bei 1559 Euro liegt. Selbst wenn die Einkommen etwas höher liegen, hat der Gesetzgeber bestimmt, gleitende Härtefall- regelungen von der Krankenkasse anwenden zu lassen. Der „Kleinverdiener“ oder die Rentner kennen diese günstige Regelung meistens nicht.   Als persönliches Fazit stelle ich fest: Es werden die unsinnigsten werbewirksamsten Leistungen der Kassen mit den Beiträgen aller Mitglieder finanziert. Die wirklich notwendigen Leistungen für Zahnersatz müssen durch anderweitige Finanzierungen des Beitragszahlers aufgebracht werden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-05-24  1  

Bei der Auswahl eines Pflegeheimes sollten die Voraussetzungen stimmen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Wenn ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit familiär oder professionell gepflegt und betreut werden kann, dann bleibt leider in der heutigen Zeit nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Auswahl ist groß, auch in der näheren Umgebung. Ob es ein gut geführtes Haus ist, muss dann schnellstens geklärt werden. Überwiegend zahlen die Pflegebedürftigen einen hohen gesundheitlichen Preis, obwohl die finanziellen Zuzahlungen in 50 bis 60% aller Rentner nicht voll leistbar sind. Dann müssen sich die Angehörigen oder das Sozialamt finanziell daran beteiligen. Billigpflege durch Wundliegen, Unterernährung und fehlende Verabreichung einer ausreichenden Flüssigkeit sind nicht selten traurige Gegebenheiten. Von Fixierungen oder medikamentöse Ruhigstellungen in einigen Häusern ganz zu schweigen.   Der Eindruck ist sicher nicht falsch, zu behaupten, diese Gesellschaft, also die Solidargemeinschaft und die Parteien wollen nichts oder viel zu wenig in eine Altenarbeit investieren, weil die Bedürftigen so oder so geistig und körperlich demnächst verfallen. Die Familienangehörigen haben in der Regel wenig Zeit, sich umzusehen, ob die Unterbringung und Versorgung ihres nahen Angehörigen akzeptiert werden kann. Es gibt Klärungsbedarf, ob es sich um gute oder schlechte Einrichtungen handelt. Bei der Sammlung der Fakten sollte man die vergebenen Pflege-Noten nicht berücksichtigen, denn Noten von 2 und schlechter sind eigentlich gar nicht vergeben worden.   Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, sollte man Angehörige guten Gewissens in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen und einen Vertrag schließen:   Eine gute und schnelle Erreichbarkeit für Verwandte und Bekannte sind ebenso wichtig wie Erreichbarkeit von Restaurants und Geschäften. Also: Möglichst nahe am gesellschaftlichen Leben.   Ganz wichtig sind die Gegebenheiten von Wohnen, Verpflegung und Freizeit Klärung: Sind die Räume sauber und sind individuelle Möbel mitzubringen? Ist der Speiseplan ausgewogen? Sind Speisen und Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten zu bekommen?   Gibt es umgesetzte Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Geburtstagsfeiern u.a. und sind derartig Planungen auch zukünftig vorhanden?   Wie ist der Ablauf bei schönem Wetter? Gehen Mitarbeiter mit den Bewohnern in den Garten oder auf die vorhandene Terrasse?   Wie ist der Geruchseindruck in den Räumen und auf den Fluren?   Wie sind die ärztlichen Routinebesuche geregelt? Kommen auch Fachärzte regelmäßig?   Von unseren Politikern höre ich leider nicht, dass wir die alten Menschen nicht mehr isolieren sollten, sondern Wohnstätten zu sozialen Zentren machen, in denen auch die Jüngeren ihre kulturellen Lebensräume einrichten und bereit sind, ein Zusammenleben zu praktizieren.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
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yasni 2015-05-09  +  

Resistente Keime können für Kranke tödlich sein

P { margin-bottom: 0.21cm; }   In den vergangenen Wochen haben sich Bundesgesundheitsministerium und Deutsche Krankenhausgesellschaft mit namhaften Klinikhygienikern darüber gestritten, ob tatsächlich weit über 30 tausend Patienten im Jahr sterben, weil die Krankenhausinfektionen Grund dafür sind. Meistens handelt es sich um multiresitente Keime (MRSA) und sogenannte grammegative Keime (ESBL), überwiegend Darmkeime, die resistent sind. Es bestehen für Auslöser dieser Keime bis heute in den wenigsten Fällen Meldepflichten. So ist das Robert-Koch-Institut bisher nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen. Es gibt viele Spekulationen und nur ungefähre Daten bei den Gesundheitsämtern. Was ist zukünftig zu tun? Es muss bei einer Krankenhausaufnahme ein Eingangsscreening veranlasst werden. Es muss vor allem viel mehr in Reinigung in den Krankenhäusern investiert werden. Die Benutzung der Besucher in Räumlichkeiten für Patienten (z.b.Toiletten) sollte strikt untersagt werden. Auch Besucher sollten immer Fußschutzkleidungen überziehen müssen. Zu fragen ist sicher auch, was können die Hygienischen Fachkräfte bewirken. Konsequente Personalführungen und Anordnungskompetenzen von den Stationsleitern(innen), Pflegedienstleitungen und den Leitenden Ärzten fehlen viel zu oft, zumal der Medizinbetrieb zu wenig Rücksicht auf Empfehlungen nimmt. Die sehr oft festzustellenden Teamverabredungen in der Pflege in dieser Frage reichen nun wirklich nicht. Im Vordergrund bei den 18 Millionen Patienten im Jahr in Deutschland stehen für Krankenhäuser die lukrativen Fallpauschalen. Wenn die Mindestbehandlungsdauern nicht eingehalten werden, steigen die Einnahmen überproportional. Vorbildliche angeordnete hygienische Verhaltensmaßnahmen sind viel zu wenig auf Krankenstationen anzutreffen, insbesondere in öffentlich rechtlichen Häusern fehlen diese sehr oft. Spricht man unter vier Augen mit den verantwortlichen Ärzten, heißt es immer „wir kennen unsere Verantwortung und halten die Verhaltensregeln ein.“   Zu fragen ist auch, was unternehmen die Gesundheitsminister der Bundesländer? Bisher schoben sie die Veranlassungen für Hygienemaßnahmen einfach weiter auf die Selbstverwaltungen. Es fällt auf, dass auch die Gesundheitsämter knallharte Auflagen gegenüber Krankenhausträger versäumen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder April 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-05-01  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 2015-04-23  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-03-21  +  

Beim Risiko Pflegebedürftigkeit macht es sich die Politik mit der Empfehlung der privaten Zusatzversicherung sehr einfach

Dieser Artikel soll ein wenig zur realistischen Abklärung dienen, wenn Bürger im mittleren Alter sich die Frage stellen, was kann und was sollte ich zur Absicherung für den Fall, dass ich später einmal pflegebedürftig werde, tun. Die Politik und die Versicherungswirtschaft sind schnell bei der Hand, Angebote dafür - in Eigenvorsorge- zu empfehlen. Ich frage mich, wieso ist es in jüngster Zeit zum Abschluss der über 1 Million Zusatzverträge der Bürger gekommen?In Deutschland sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI.Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre.In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. ca. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Weitere 0,6 Mio Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben in der eigenen Wohnung– überwiegend in Pflegestufe 2 – professionell betreut.Stationär sind 0,72 Mio untergebracht, davon 0,44 Mio der Pflegestufe 2 und rund 0,28 Mio sind als Pflegestufe 3 bestätigt.Am folgenden realistischen Beispiel soll hier einmal die Wirkung eines eingegangenen Zusatz-Versicherungsvertrages beschrieben werden. Der Arbeitnehmer hat mit Beginn seines 50. Lebensjahres einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.Sollte dieser Vertragsnehmer mit 78 Jahren pflegebedürftig nach Stufe 2 (Schwerstpflegebedürftig) entsprechend der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sein (Notwendigkeit von mindestens an drei unterschiedlichen Tageszeiten, jeweils an 7 Tagen in der Woche Körperpflege und mehrmals hauswirtschaftliche Unterstützung in der Woche), also die heutigen Grundlagen erfordern- Verbleib in der eigenen Häuslichkeit- dann werden vom Ambulanten Pflegebetrieb (untere Grenze) ca. 2200 Euro an Rechnungen im Monat gestellt werden. Wenn von der Pflegekasse allein die Erstattung der Pflegesachleistung gewünscht wird, sind rund 1050 Euro monatlich nicht finanziert. Für eine derartige Situation, dass der ältere Mensch pflegebedürftig wird, sprechen statistische Grundlagen für etwa 12% aller Rentner und Versorgungsempfänger. Davon werden allerdings rund 6% erst nach dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.Wenn Sie beispielsweise als 50 Jähriger Arbeitnehmer im Jahre 2015 eine Pfege-Zusatzversicherung abschließen, bezahlen Sie bis zum angenommenen Entritt der Pflegebedürftigkeit im 78. Lebensjahr monatlich etwa 36 bis 38 Euro. (Falls ein staatlicher Zuschuss beantragt wurde, eine Verminderung bis zu 5 Euro). Es sind dann etwa 12000 Euro, die eingezahlt wurden. Dafür erhalten Sie ein monatliches Zusatz-Pflegegeld nach dem obigen Beispiel 450 Euro. Es bleiben dann 600 Euro monatlich als Fehlbetrag für eine häusliche betriebliche Pflegeleistung offen.Kommt dieser Pflegebedürftige in die stationäre Pflege, weil in der eigen Häuslichkeit eine so schwere Pflege nicht mehr möglich ist oder ein Angehöriger zur allgemeinen Betreuung nicht mehr vorhanden ist, dann fallen Kosten von rund 3600 Euro monatlich im Pflegeheim an, davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse 1330 Euro. Am Beispiel der eingezahlten Zusatzversicherung werden monatlich 450 Euro erstattet. Rund 1800 Euro fallen dann als Eigenfinanzierung immer noch an.Wird der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, sind die Jahre der Prämienzahlungen insgesamt -mit Ausnahme der jährlichen Steuerermäßigung- verloren.Www.guenter-steffen.de Januar 2015 Freundliche Grüsse Günter Steffen 27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2015-01-20  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-01-08  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-12-25  +  

Krankenhäuser - nur noch Medizinbetriebe zum Geld verdienen

P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Bei der Einführung der DRG(diagnosebezogenen) Fallpauschalen in den Kliniken wurden sich die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhäuser, auf Vorschlag des Gesetzgebers, aus den unterschiedlichen Interessenlagen sehr schnell einig. Die Funktionäre bei den Kassen und Kassenverbänden sahen die Chance, von den personell aufwendigen Verhandlungen über wirtschaftliche Selbstkosten befreit zu werden und die Verantwortung für Nichteinigungen abzulegen. Dafür war dann der Weg frei, nun die Wettbewerbstrommel für neue Mitgliedschaften genau dort stattfinden zu lassen. Die Spezialisten aus dem Krankenhauswesen bei den Krankenkassen hatten keine Chance, Funktionäre umzustimmen. Es lag auf der Hand, dass demgegenüber die Klinikleitungen erhebliche Erlössteigerungen durch erhöhte Eingriffe erwarten konnten. Nun ist überall festzustellen, dass in keinem anderen Land in Westeuropa so viel operiert wird wie bei uns. Die weit überwiegende Anzahl der Klinikchefs weisen ihre Ärzte an, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen, weil diese erhebliche Mehrerlöse bringen. Nun wundern sich viele Bürger, aber auch Journalisten und Politiker, wieso denn bis zu 40% der Kliniken keine schwarzen Zahlen schreiben. Ein wichtiger Grund ist anzuführen, dass Stationäre Einrichtungen der kommunalen Trägerschaften aufgrund der Einflüsse der starken Gewerkschaft Ver'di bei den Kommunalpolitikern durchsetzten, erhöhte Personalbesetzungen wegen der eingeführten neuen Krankenhausvergütung einzurichten, zumal Verhandlungen über wirtschaftliche Betriebsabläufe nicht mehr erforderlich wurden. Derartige Kostensteigerungen waren aber keineswegs in den nun zu berechnenden diagnose bezogenen Fallpauschalen abgedeckt. Private Krankenhäuser in Umwandlung von Aktiengesellschaften gingen eher den umgekehrten Weg, pressten insbesondere das eingesetzte Pflegepersonal wie eine Zitrone aus und sind heute weitestgehend reine Medizinbetriebe. Das Ergebnis ist bekannt. Diese Medizinbetriebe erwirtschaften stabile Gewinne und können so notwendige Investitionen umsetzen, denn die vom Land gezahlten Investitions-Finanzmittel reichen nicht aus, sie bleiben gegenüber den Rechtsansprüchen zurück. Die Politik wäscht sich die Hände in Unschuld und will partout keine Änderung des Vergütungsrechts. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Ausgaben bei den Kassen für stationäre Leistungen um ca. 36% gestiegen, die die Beitragszahler finanzieren. Ähnliche Steigerungssätze gibt es nur im Energiebereich, der Medikamentenausgaben oder bei den Einkommen der niedergelassenen Ärzte. Die Leistungsexplosion in den Krankenhäusern könnte ganz zügig beendet werden durch ein verständliches nachzuvollziehendes Vergütungssystem. Gesetzlich vorgegebene wirtschaftliche Personalbesetzungszahlen nach den Leistungsanforderungen und Berücksichtigung notwendiger Sachkostenpositionen würden jährliche Gesamt-Fallkosten ergeben, die mit der (Behandlungs)-Fallzahl dividiert werden könnten. So würde sich eine durchschnittliche (Patienten)-Pauschale ergeben, also für alle Aufenthalte mit einer Grenzverweildauer und einen Leistungsrahmen, neben den sogenannten Sonderentgelten für besonders teure Operationen. Die Operationswut am Patienten und die Ausgabenflut bei den Kassen hätten ein Ende. Es ist klar, beide Vertragspartner haben daran kein Interesse. Viele kompetente Leitende Ärzte werden nicht gefragt, ihre Vorstellungen von Gesundungs-Behandlungen stehen nicht zur Debatte. Die nachgeordneten Ärzte haben sich sowieso unterzuordnen. Günter Steffen , 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de Dezember2014    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-12-03  +  

Mord-Krankenpfleger auf Intensivstationen

P { margin-bottom: 0.21cm; } Die Öffentlichkeit wird gegenwärtig aufgeschreckt von einem „Mord-Krankenpfleger“, der auf Intensivstationen zahlreiche schwerkranke Patienten in Oldenburg und Delmenhorst durch die Verabreichung eines Medikaments mit hohen Dosen tötete. Es ist zu fragen, wie kumpelhaft – nicht nur in den genannten Kliniken – die Verantwortungen für Therapiemaßnahmen verwischt wurden. Bei einer notwendigen – und in der Vergütung enthaltenem Kostenfaktor – ein Arzt für zwei Patienten im 24-stündigen Schichtdienst- haben die Verantwortungen der Ärzte schlicht versagt. Wenn erfahrene Krankenpfleger langjährig auf Intensivstationen tätig sind, betrachten die sich einzuarbeitenden Ärzte untergeordnete Mitarbeiter als verlässliche „Fach-Kollegen“. Leider versteht die Personalführung im Krankenhaus Teamarbeit falsch, wenn Verantwortungskompetenzen verwischt werden. Das kollegiale Leitungssystem hat im hochmodernen Gesundheitsbetrieb nichts zu suchen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-11-26  +  

Resistente Keime bedrohen die Patienten im Krankenhaus

P { margin-bottom: 0.21cm; }   In diesen Wochen streiten Bundesgesundheitsministerium und Deutsche Krankenhausgesellschaft mit namhaften Klinikhygienikern darüber, ob nun 10 tausend, 15 tausend oder weit über 30 tausend Patienten im Jahr sterben, weil die Krankenhausinfektionen Grund dafür sind. Meistens handelt es sich um multiresitente Keime (MRSA) und sogenannte grammegative Keime (ESBL), überwiegend Darmkeime, die resistent sind. Es bestehen für Auslöser dieser Keime bis heute in den wenigsten Fällen Meldepflichten. So ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen. Es gibt einen Haufen von Spekulationen und nur ungefähre Daten bei den Gesundheitsämtern. Was ist zu tun? Es muss bei einer Krankenhausaufnahme ein Eingangsscreening veranlasst werden. Es muss vor allem viel mehr in Reinigung in den Krankenhäusern investiert werden. Zu fragen ist sicher auch, was können die Hygienischen Fachkräfte bewirken. Strikte Personalführungen und Anordnungskompetenzen von den Stationsleitern, Pflegedienstleitungen und den Leitenden Ärzten fehlen oft, zumal der Medizinbetrieb wenig Rücksicht auf Empfehlungen nimmt. Im Vordergrund bei den 18 Millionen Patienten im Jahr in Deutschland stehen für Krankenhäuser die lukrativen Fallpauschalen. Wenn die Mindestbehandlungsdauern nicht eingehalten werden, steigen die Einnahmen überproportional. Vorbildliche hygienische Verhaltensmaßnahmen sind durchaus auch auf Krankenstationen zu erkennen, überwiegend bei den großen privaten Krankenhausträgern. Spricht man unter vier Augen mit den verantwortlichen Ärzten, heißt es nicht selten, „wir haben wichtigeres zu tun“! Und die Politik macht es sich bei dieser Problematik für Patienten wieder einmal einfach: Sie schiebt die notwendigen Veranlassungen für Hygienemaßnahmen den Gesundheitsämtern und den Selbstverwaltungen – also Krankenhäusern und Krankenkassen – zu.   Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-11-25  +  

Die Lobeshymnen zur Pflegereform 2015 und die bleibenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die Pflegereform 2015 hat sicherlich für demente Personen finanzielle Entlastungen vorgesehen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Gesundheitsminister Gröhe und der Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, von deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sprechen und schwadroniert wird, „wer als Pflegebedürftiger nicht selber für seine Pflege aufkommen kann, wird vom Staat unterstützt“. Herr Spahn schreibt in aller Öffentlichkeit, „die Inanspruchnahme der Billigpflege mit Kräften aus Polen usw. gehe nicht von der Politik aus.“ Das wirkliche Problem der Eigenleistungen für Hilfebedürftige wird kleingeredet. Die ab Januar 2015 geltenden Leistungen von der Pflegekasse werden um durchschnittlich 4% angehoben. Wenn die Beitragserhöhung davon abgezogen wird, bleibt eine lächerliche Entlastung übrig. Nach wie vor sind im Pflegeheim rund 1900 Euro monatliche Zuzahlungen (Pflegestufe 2) zu leisten. Wenn Bedürftige (Stufe 2) in der eigenen Häuslichkeit z.B. eine professionelle Pflege erhalten wollen, spielt die Gewinnmaximierung der Betriebe eine übergeordnete Rolle. Dann sind Eigenzahlungen für wirklich nur notwendige Einzelleistungen auch nach den groß herausgestellten gesetzlichen Verbesserungen im kommenden Jahr von mindestens 900 Euro an Ambulante Betriebe fällig. Der Staat nimmt keinen Einfluss darauf, wie die Berechnungen der Einzelleistungen in Euro zwischen den Funktionären (Pflegekassen/Landesverband Betriebe) zu Lasten der zu pflegenden Menschen ausgehandelt werden. Die Fachpolitiker kennen ganz genau die Wirkungen, wenn das Sozialamt in Vorleistung zu gehen hat. Für erwachsene Kinderist es wegen der relativ niedrigen Zumutbargrenzen im Bruttoverdienst schon eine ziemliche Belastung. Für pflegebedürftige Eltern aber der wirkliche Horror, solange das klare Denken und Fühlen sie nicht im Stich lässt.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-10-29  +  

Die neuen Probleme der Arzneimittel-Zuzahlungen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Ab 1. Juli d.J. hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen Tausende von Arzneimittel-Festbeträge abgesenkt. Bei der neuen Regelung der zuzahlungsfreien Festbeträge passiert es oft, dass manche Medikamente nicht mehr 30 Prozent günstiger als diese sind. In der Folge muss ein Patient für sein Medikament plötzlich eine Zuzahlung leisten. In nicht wenigen Fällen wird neben der Zuzahlung – höchstens 10 Euro – eine saftige Aufzahlung fällig. Hintergrund ist die Absenkung der Festbeträge für viele Wirkstoffgruppen. Damit sinkt die Obergrenze des Betrages, den die Krankenkassen für Arzneimittel erstatten. In der Regel bewirkt eine solche Absenkung, dass die Arzneimittelhersteller ihren Preis auf oder unter die neuen Festbetragsgruppen verringern. Doch nicht alle Pharmaunternehmen ziehen mit Preissenkungen nach. Die Differenz zwischen dem, was die Krankenkassen erstattet, und dem tatsächlichen Preis des Medikaments müssen alle gesetzlich Versicherten als Aufzahlung entrichten. Dies gilt auch für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, und Kinder. Bei etlichen Medikamenten, die bislang zuzahlungsfrei waren, können ab dem 1. Juli auch wieder Zuzahlungen anfallen. Die zuzahlungsfreien Festbeträge haben sich zahlenmäßig erheblich verringert. Während bisher mehr als jede siebte Packung mit Festbetrag von der Zuzahlung befreit war, ist es ab Juli 2014 nicht einmal jede zehnte Packung. Betroffen von dieser Preisschlacht sind u.a. Patienten, die gewohnt waren, ein bestimmtes Mittel zur Blutdrucksenkung zu erhalten. Die Wirkungsweise der Neuregelungen besagen jetzt, dass für das betreffende Medikament auf einmal 50 Euro zu bezahlen sind. Allerdings gibt es wirkstoffgleiche Medikamente, die nur eine Zuzahlung von 5 Euro bedürfen. Zur Klarstellung der Neuregelungen: Die Zuzahlungsregelungen – ohne Festbeträge – im Gesundheitssystem bleiben bestehen. Zehn Prozent des Medikaments muss der Kassenpatient daher selbst bezahlen- mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Weder die von den Versicherten geleistete Aufzahlung noch die Zuzahlung sind als Zugewinn für die Apotheke zu betrachten.   Günter Steffen 6.10.2014 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-10-08  +  

Ärzteforderungen 2015

Die niedergelassenen Ärzte sind die bestbezahlte Berufsgruppe in Deutschland.Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen - nach Abzug der Praxiskosten - ergeben rund 165000 Euro Reinertrag vor Versorgungsabsicherungen und Steuern. Zwischen 2007 und 2013 ergab sich ein Plus von annähernd 20%. Die größte Steigerung erzielten Augenärzte und Neurologen von über 35%. Die komplizierten Honorarabrechnungen werden als Grundlage neuer Forderungen mit den Begrifflichkeiten Leistungsumfang, Preiskomponente und Abstaffelungen begründet. Die Öffentlichkeit versteht kein Wort, selbst der selbständige Arzt in seiner Praxis kann das nicht erklären. Es besteht der Verdacht, beide Vertragspartner  sind derartige Begründungen, die an "Tarnen und Täuschen" erinnern, sehr willkommen. Der Verhandlungspartner, die Gesetzliche Krankenversicherung, reagiert pflichtgemäß zwar ungehalten, aber letztlich muss ja der Beitragszahler die Zeche zahlen. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft: Zum einen einigen sich die Ärzte und Krankenkassen auf erhöhte Honorare - zu Lasten der Beitragszahler/Patienten - und lehnen in einer anderen personellen Zusammensetzung  übereinstimmend danach im "Gemeinsamen Bundesausschuss" neue wissenschaftlich nachweisbare Therapien für Schwerstkranke ab. Günter Steffen, Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-08-20  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-07-05  +  

Pflege mit Perspektive - Voraussetzung sind Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung

Gegenwärig sind fast 2,5 Millionen BürgerInnen in unserem Land pflegebedürftig. Die finanziellen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflege in der Familie, die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegebetriebes oder die Unterbringung im Pflegeheim zu gewährleisten. Auch die beabsichtigte neue Reform 2015/2016 wird daran nichts ändern. Es muß sich aber ganz dringend etwas ändern.Ich habe den Versuch unternommen, eine Reform mit Perspektive zu beschreiben, die die Politik aus Gründen der vielen Lobbyisten nicht wagt, im wirklichen Interesse der Menschen einzuleiten. In dem ausführlichen Artikel, der von meiner Website www.guenter-steffen.de herunter geladen werden kann - weil hier der Platz nicht ausreicht - sind die Details, Finanzierungsvorschläge und Strukturänderungen fachgerecht beschrieben. Leider haben die Versicherten und Patienten keine Lobby. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-05-07  +  

Die Ahnungslosigkeit der Politik über Wirkungen von Reformvorhaben in der Pflege

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Der neue Bundesgesundheitsminister wird in der Presse und bei den Lobbyisten-Verbänden wegen der angekündigten Pflegereform ab 2015 gefeiert. Er verspricht, dass eine radikale Umstellung des Systems von den bislang geltenden drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade stattfindet, die Pflegezuschüsse von den Pflegekassen für die Betroffenen zwischen 9 Euro und 44 Euro monatlich im ambulanten Bereich und mit 51 bzw. 62 Euro monatlich im stationären Bereich erhöht werden. Rund 510 Millionen Euro sind für neue Mitarbeiter in der vorbereiteten Gesetzgebung vorgesehen. Alles in allem also eine rosige Pflege- und Betreuungszukunft für die Hilfebedürftigen? Ganz sicher nicht, denn auch die zukünftigen Verbesserungen im SGB XI werden überwiegend vorteilhaft für die Pflegeverbände und Pflegekassen ausfallen, nachdem die Beitragserhöhungen umgesetzt sind. Unter Beachtung des gegenwärtigen Abrechnungssystems mit den horrenden finanziellen Eigenleistungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wird sich die Schere der Kostenfaktoren voraussichtlich sogar weiter öffnen, denn Ambulante Pflegebetriebe und Pflegeheime werden den zusätzlichen Personalaufwand in den Verträgen einrechnen.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-04-16  +  

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