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I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-10-02  +  

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-06-20  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 2015-04-23  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-03-21  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 2015-01-08  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
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yasni 2014-07-05  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-03-20  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2014-03-18  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2014-02-17  +  

Koalitionsvertrag: Union und SPD haben nicht den Mut zur durchgreifenden Pflegereform

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   Aufgrund der sicheren Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag hätte die große Koalition die Möglichkeit gehabt, bereits vertraglich überein zu kommen, eine umfassende Reform des Pflegegesetzes im Sozialgesetzbuch Elf anzukündigen. Es ist anders gekommen. Die Inhalte sprechen eher dafür, dass die kommende Bundesregierung keine hohe Priorität der Pflege für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen anstrebt. Die finanzielle Lage der Pflegebedürftigen hat sich aus Gründen des Eigenanteils dramatisch verschlechtert. Annähernd 40% der Heimbewohner und 20% in der ambulanten professionellen Pflege der Stufe 2 müssen Sozialhilfe beantragen und immer mehr erwachsene Kinder werden zur Kasse gebeten. Dramatisch ist auch die qualitative und quantitative Situation in den Pflegebetrieben. Die Beseitigung dieser Defizite sind im Koalitionsvertrag wenig konkret verabredet. Es ist überhaupt schwierig, die Vereinbarungen aufzulisten, so dass das Gefühl aufkommt, der Staat will nicht wirklich „Nägel mit Köpfen“ machen. Die Änderungsabsprachen der Koalitionspartner sind hier aufgelistet: Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.   Die Pflegebedürftigkeit soll besser anerkannt werden.   Aufgrund einer Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu beschrieben werden.   Die Begutachtungssystematik soll wissenschaftlich erprobt und geprüft werden.   Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angeglichen werden.   Die Betreuungsleistungen werden weiter ausgebaut. Bei einem Schlüssel von 1 Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige. (Planungsziel: In den stationären Einrichtungen sollen bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig werden).   Die Zuschüsse für das Wohnumfeld sollen verbessert werden und die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.   Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme soll weiter gefördert und im Leistungskatalog des PflegeVG aufgenommen werden.   Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden.   Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts sollen ausgebaut werden.   Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Die Parteien wollen sich für Personalmindeststandards einsetzen und die Pflegeberufe aufwerten.   Reformierung der Pflegeausbildung.   Um die Transparenz und Nutzerorientierung zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen- auch im Hinblick einer Entbürokratisierung.   Bund-Länder-Arbeit sgruppe schaffen um zu prüfen, wie die Rolle der Kommunen noch diesbezüglich weiter gestärkt werden kann.   Der paritätische Beitragssatz wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3% erhöht. Daraus sollen für Leistungsverbesserungen in der Betreung diese Mehreinnahmen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2% angehoben.   Meine Anmerkungen zu den Beschlüssen im Koalitionspapier:   Die Koalitionäre bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie diese Vorschläge „zusammengeschustert“ wurden, ist schon klar: Die Theoretiker aus dem Bundesgesundheitsministerium haben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Lobbyisten die Feder geführt.   In dieser Vereinbarung ist kein Wort für so nötige finanzielle Entlastungen von Eigenbeteiligungen für die zu pflegenden Bedürftigen sowie für Angehörige vorgesehen. Wenn die zukünftigen Beitragserhöhungen von 0,5% für Leistungsverbesserungen der Betreuung, für den Ausbau des Pflegevorsorgefonds und für die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden sollen, womit will man bei den Pflegekräften die Qualifizierungsanhebungen, Stellenverbesserungen und Besserbezahlungen finanzieren? Eine Frage, die auch nicht beantwortet wurde. Die Zusammenfassung kann nur lauten: Es war wohl von den Koalitionsparteien Union und SPD nicht die Absicht, sich mit der Problematik Pflege der Menschen im Zeitraum der Bildung einer neuen Bundesregierung auseinander zu setzen. Die verhandelnden Persönlichkeiten der drei Parteien wussten wohl sehr frühzeitig, dass sie kein verantwortungsvolles Amt erhalten. Der seit einigen Tagen ernannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war schnell dabei, auf der Website des Ministeriums seine Devise festzuhalten: „Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“! Günter Steffen, Lemwerder 27. Dezember 2013
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yasni 2014-01-16  +  

Ein Krankheits-Absicherungsgesetz ist überfällig

      Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5% viel zu hoch und auch sozial ungerecht. Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn/Rente bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind 30 Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt, aufgelaufen.   Da u.a. für neue Therapien Schwerskranker in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Konzepte durchführen, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung!   Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist neuerdings eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister zur Sanierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung angedachter sozialer Wohltaten. In den laufenden Koalitionsverhandlungen sind die Überschüsse in der Kranken- und Rentenversicherung ernsthaft Gesprächsthema für neue gemeinsame Umsetzungsvorschläge. Fest steht bereits, dass einige Leistungserbringer aus den gegenwärtigen Mehreinnahmen der zu hohen Beiträge Milliarden Euro Zuschüsse bis 2015 erwarten dürfen.   Da die jetzige, aber auch die kommende Regierung,nicht bereit ist, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - denn 95% aller Behandlungsleistungen sind völlig identisch bei allen Kassen –eingesetzt. (Als Beispiele werden benannt: Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen, Bonussysteme, Babyschwimmen, Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens, Abnehmkurse u.v.m.)   Auch die neue Bundesregierung wird nach Einschätzung der Sachkenner wenig oder nichts substanzielles für Mitglieder und Versicherte in der GKV ändern. Die Politik sollte sich aber entschließen, eine allgemein gültige Krankheitsabsicherung für alle BürgerInnen auf qualitativ hohem Niveau einzuführen und die vielen Milliarden Euro an Ausgaben für unnnötige Strukturen und Leistungen, die nichts mit Notwendigkeiten von medizinisch/ärztlicher Diagnostik und Therapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu tun haben, außen vor lassen. Dadurch könnten die Beiträge erheblich abgesenkt und für eine bessere Pflege eingesetzt werden. Die Beitragshöhe sollte entsprechend der individuellen Einkommen der Bürger geregelt werden. Die Beiträge und die Leistungen, die vom Gesetzgeber im Leistungskatalog beschrieben würden, sollten alle GKV-Krankenkassen und alle PKV-Unternehmen im Wettbewerb zueinander umsetzen. Die Aufsicht sollte beim Bundesgesundheitsminister angesiedelt sein, damit die politische Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Die bisher üblichen Anhörungen der Lobbyistengruppen im Gesundheitsausschuss und im Ministerium sollten der Vergangenheit angehören. Günter Steffen Lemwerder, 15.11.2013 www.guenter-steffen.de   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
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yasni 2013-11-15  +  

Fachliche Forderungen zur Erneuerung der Gesundheitspolitik - 14 wichtige Punkte -

Die Bevölkerung braucht eine allgemein gesetzlich gültige Krankenabsicherung und festgelegte Vorsorgemaßnahmen auf hohem wissenschaftlich nachweisbarem Niveau. Die vom Gesetzgeber festzugelegenden Leistungen für zu bezahlbare Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen sollten Grundlage des Wettbewerbs zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen sowie Versicherungsunternehmen (Medikamente, Medizinische Anwendungen und Hilfsmittel) sein.   Die Beiträge zur Krankenabsicherung und für Vorsorgemaßnahmen sollten alle GKV-Kassen und alle interessierten Versicherungsunternehmen im Wettbewerb zueinander bei Berücksichtigung der individuellen Einkommensnachweise festlegen. Dabei gilt der einheitliche Leistungskatalog und zwar nicht mehr der des „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, sondern der vom Gesetzgeber.   Die vielen Lobbyisten im Gesundheitswesen sollten bei den zukünftigen Gesetzesinitiativen keinen parlamentarischen Einfluss (z.B. im Gesundheitsausschuss und im Bundesgesundheitsministerium) mehr nehmen dürfen.   Wissenschaftlich nachweisbare neue Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für Schwerstkranke sollten Vorrang gegenüber Milliarden Euro Marketingausgaben und Organisationsumstellungen der Krankenkassen haben.     Die möglichen Einsparpotentiale wegen der nachweisbaren hohen Unwirtschaftlichkeiten in den Strukturen des Gesundheitswesens und die vielen Missbräuche, ausgelöst von den Leistungserbringern und den Krankenkassen, sollten im Interesse der Versicherten beseitigt werden.       Bürokratische Abrechnungen, die bewusst oder unbewusst wegen der aufwendigen stationären Leistungen in Rechnung gestellt werden, sollten durch ein neues durchschaubares Abrechnungsverfahren auf der Grundlage eines neuen individuellen Preises = Fallkosten und durch individuelle Verträge unter Einschluss einer Personal-Mindestbedarfsauflage im Qualitätswettbewerb ersetzt werden.   Das Honorarsystem für Ärzte in den Praxen, also das Praxisbudget, ist sogar in der Zusammensetzung für betreffende Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln. Wer kennt schon die Reihenfolge wie Einheitlicher Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen bis hin zu den Kürzungen. Eine gerechte ärztliche Vergütung ist nur dann möglich, wenn eine einheitliche Ärztliche Gebührenordnung gesetzlich festgelegt wird. Die gegenwärtuge Selbstverwaltungsregelung zwischen Ärztegremien und Krankenkassen führt zu keiner gerechten Leistungsvergütung.   Das Beitragsaufkommen könnte erheblich reduziert werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte, die fachliche Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, die Erstellung einer medizinischen Fallakte und die Arzneimitteltherapie dokumentiert wird. Kostenaufwendige Mehrfach- und Doppeluntersuchungen würden vermieden und erhebliche Kosten einsparen.   Unsere Gesellschaft benötigt neue rechtliche und finanzielle Grundlagen für eine zukünftige humane Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.   In der Pflegeversicherung müssen die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen erheblich reduziert werden und zumutbare Beitragserhöhungen für alle Bevölkerungsgruppen vorgenommen werden. Bei gleichzeitiger Beitragsabsenkung in der vorgeschlagenen Krankenabsicherung ist eine solche Erhöhung auch vertretbar.   Die ambulante Pflege sollte zu Lasten der vollstationären Unterbringung ausgebaut werden. Dazu gehören einheitliche Pflegemodule und eine einheitliche Vergütung. Gewinnmaximierungen für private ambulante Pflegebetriebe sollten unterbunden werden. Als Ausführende mit qualifizierten Fachkräften sollten Freie Wohlfahrtsverbände und die politischen und kirchlichen Gemeinden kostendeckend zur Verfügung stehen.   Eine gesonderte bürokratische Struktur bei Genehmigungsfragen für Pflegebedürftige ist nicht notwendig. Diese Aufgaben können die bestehenden Krankenkassen ohne die heutigen Größenordnungen der gesonderten Verwaltungskosten bewältigen, zumal die Marketingaktivitäten erheblich eingeschränkt werden sollten.   Der pflegebedürftige Mensch hat Anspruch auf eine qualifizierte Pflege und eine abwechslungsreiche Tagesbetreuung, die räumlich von den Städten und den Gemeinden zur Verfügung und mit einem funktionierenden Fahrdienst sichergestellt werden sollte.   Die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen sollten 50% der eigenen Versorgungsbezüge/Renten nicht überschreiten. Günter Steffen Lemwerder, 5.10.2013   www.guenter-steffen.de
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yasni 2013-10-05  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 2013-09-01  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
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yasni 2013-06-11  +  

Ein neuer Abrechnungsmodus für Krankenhäuser ist überfällig

Am 12.5 d.J. diskutierte Günther Jauch mit seinen Gästen in der ARD über die gewaltigen Steigerungsraten der Operationen in den deutschen Krankenhäusern. Zwischen 2005 und 2011 sind die Krankenhausfälle um über 12% angestiegen. Durch die Steigerung der Menge an Operationen nach Festlegung der Neben- und Hauptdiagnosen ergeben sich Fehlanreize für Erlössteigerungen in den Krankenhäusern. Dadurch ergeben sich hohe Ausgabensteigerungsraten bei den Krankenkassen, die der Beitragszahler zu tragen hat. Herr Jauch stellte den Vertretern der Krankenkasse, dem Krankenhaus und der Politik die berechtigte Frage, wie diese Anreize vermieden werden könnten und es nicht doch eine Alternative zu den DRG-Fallpauschalen gibt. Es war für Eingeweihte nicht überraschend, dass die Frage unbeantwortet blieb. Denn alle Seiten hatten Ende der 90er Jahre die in den Vereinigten Staaten von Amerika praktizierte Fallpauschalen-Systematik unbedingt übernehmen wollen. Kenner der Materie hatten davor gewarnt und die erheblichen Probleme wie Falsch- und Mehrberechnungen, sowie das Ausmaß von Bürokratiebelastungen vorhergesagt. Richtig war einzig und allein das Verabschieden vom System der Pflegesätze, auch wegen möglicher Verweildauer-Manipulationen. Was in der Talkrunde bei Günther Jauch nicht erwähnt wurde ist, dass es tatsächlich ein sehr viel sinnvolleres und gerechteres Abrechnungssystem für die Krankenhäuser geben kann. Die Krankenkassen verabschiedeten sich damals vor Einführung der Fallpauschalen von der Zustimmung der Personalbemessung und der Sachkostenzubilligung. So wurden erhebliche Personalkapazitäten bei den Krankenkassen freigestellt, um die eigenen Marketingaktivitäten auszubauen. Die bis dato gültige Mitverantwortung im jeweiligen Krankenhaus war so vom Tisch. Die Gründe der Krankenhäuser brauche ich nicht näher zu erläutern – die Aussicht auf den Ausbau der Erlössituation war Grund genug und die Politik war froh, die Zustimmung der Beteiligten zu erhalten. Ein neues gerechteres Abrechnungssystem im jeweiligen Krankenhaus hieße: Vertraglich vereinbarte Fallkosten je Patient und Aufenthaltsdauer. Zustande käme dieser kalkulierte Preis wie folgt: Das Krankenhaus hat aufgrund seiner Leistungsstandards (im Krankenhausplan festgelegt) eine entsprechende Personalmindestbesetzung zu garantieren. Die anfallenden Personalkosten, die ungefähr 70% aller Aufwendungen der Gesamteinrichtung ausmachen, sind von den Vertragspartnern zu vereinbaren. Einmalig könnte eine unabhängige Prüfgesellschaft die Fakten festlegen, falls eine Einigung nicht am Verhandlungstisch möglich sein kann. Die restlichen 30% Aufwendungen sind durch Sachkosten (überwiegend Verbrauchskosten) nachweisbar. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Fallkosten werden die voraussichtlichen Patientenzahlen des kalkulierten Jahres als Divisor gelangen. Mehr- oder Minderfakten des abgeschlossenen Jahres würden im nächsten Kalkulationsjahr berücksichtigt. Alle medizinischen Leistungen für Patienten, egal wie aufwendig, mit Ausnahme von teuren Implantationen, würden so in einem Durchschnittspreis berechnet und von den Krankenkassen erstattet. Als zweiter Schritt könnten dann die Qualitätsbeurteilungen und sogenannte Wettbewerbsverträge eingeführt werden. Die erwähnten besonders teuren Leistungen, z.B. Implantate könnten mit gesetzlich festgelegten Sonderentgelten abgegolten werden. Günter Steffen, Lemwerder 16.Mai 2013 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-05-19  +  

Schäuble saniert seinen Haushalt mit dem Geld der GKV-Beitragszahler

Seit 2009 werden aus dem Bundeshaushalt finanzielle Zuschüsse aus Gründen versicherungsfremder Leistungen und der Krankenversorgung für familienversicherte Kinderin den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlt.Gerechtfertigt ist dieser Bundeszuschuss ganz gewiss, weil die Leistungen nicht dem eigentlichen Zweck der Beitragszahler entsprechen. Würde der Zuschuss nicht stattfinden, hätte der  erhöhte Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Charakter einer quasi zusätzlichen Steuerzahlung.Nunmehr beabsichtigt der im Kabinett so bestimmende Bundesfinanzminister in der vorgesehenen Planung des Haushalts 2014, dem Eckwerte im März d.J. vorausgehen, die Deckungslücke im Bundeshaushalt durch  Kürzungen  des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zwischen 4 und 5 Milliarden Euro vorzunehmen. Wenn jetzt von Seiten des Bundes die Zuschüsse zu einem Anteil gestrichen werden, müssen  die Mitglieder der Krankenkassen für diese  bisher nicht über Beiträge abgedeckten Ausgaben  aufkommen. Man könnte sagen, hier findet eine stillschweigende Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner statt. (Arbeitgeber-Beitragserhöhungen sieht das Gesetz nicht mehr vor). Das Argument von Seiten der Politik ist eine Frechheit: Im Gesundheitsfonds befinden sich zu hohe Finanzmittel. Entschuldigung, verehrte Politiker, der gesetzliche Beitrag von 15,5% war und ist zu hoch.Die jetzt laut werdenden  Proteste überhört der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Wie heißt es so schön von einem Abgeordneten, der nicht Mitglied dieses Ausschusses ist, wie übrigens auch  für Abgeordnete, die nicht im Gesundheitsausschuss Sitz und Stimme haben: “ Unsere Kollegen und Kolleginnen, die sich damit ausschließlich befassen, wissen schon, was sie zur Beschlussfassung ins Parlament einbringen. Ich halte fest: “So sieht Demokratie heute aus.”Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-02-09  +  

Die Klagen der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die jährliche Repräsentativbefragung in den deutschen Kliniken ergab Ende 2012 für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wie das Krankenhausinstitut - angegliedert bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft - ergänzend mitteilte, wiesen 21% der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag aus. Ihre wirtschaftliche Lage schätzte gut ein Viertel der Kliniken als gut ein.Die Krankenhausgesellschaft fordert vom Gesetzgeber verbesserte Bedingungen. Natürlich zielen die Forderungen für die Kliniken darauf hin, von den Milliarden Überschüssen bei den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds ein großes Stück vom Kuchen zu erhalten. Das Beitragsaufkommen der Versicherten ist tatsächlich viel zu hoch. Die Politik ist vielmehr aufgefordert, den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5% schnellstens abzusenken. Die Vergütungssätze der über tausend Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind heute schon unberechtigt hoch. Das wirtschaftliche Problem dort liegt ganz woanders. Zwischen den Kassen und Krankenhäusern sind Eine Milliarde Euro in den Abrechnungen jährlich strittig. Daraus resultiert für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wenn die Abrechnungen regulär vorgenommen wurden, ist es lediglich vorübergehend ein Problem der Liquidität. Die vertraglichen Erträge der Häuser reichen für eine gute stationäre Versorgung der Patienten aus. Wo die Erträge nicht ausreichen, sind  unwirtschaftliche Strukturen der Hauptgrund. Hier sind es die kleinen Krankenhäuser, überwiegend in kommunaler Trägerschaft, die nicht von verantwortlichen Geschäftsführern geleitet werden. Vielmehr werden viele kommunale Häuser immer noch durch Beschlüsse der Politiker im Rathaus  in rote Zahlen manövriert. In den Einrichtungen der privaten Trägerschaften u.a. auch AGs sind die Personalausstattungen für Ärzte und Pflege dramatisch gering. Aber auch die von der Kommunalpolitik und den starken Personalräten zugelassenen Personal-Überbesetzungen in den Stadt- und Kreiskrankenhäusern  sind wegen  einer unterbleibenden straffen wirtschaftlich notwendigen  Betriebsführung zu kritisieren. Völlig berechtigt kritisieren die Krankenhausträger die fehlenden Investitionsmittel aus den Länderhaushalten. Hier tricksen die Bundesländer und so können viele wirtschaftlichere Strukturen in den Häusern nicht umgesetzt werden. Das duale Finanzierungssystem ist gescheitert. Betriebsmittel und Investitionen gehören für ein wirtschaftlich zu führendes Krankenhaus zusammen. Die Politik ist gefordert. Aber bitte nicht zu Lasten der Betragszahler.Günter Steffen27809 Lemwerder
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yasni 2013-01-31  +  

Die Gebührenverpflichtung als Haushaltsabgabe für Medien des Staates

Die Gebührenverpflichtung aller Haushalte ab 2013 in Höhe von 215 Euro jährlich ist eine durchschaubare Maßnahme der Politiker, sich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, ARD und ZDF,  IHRE Presse durch Rückendeckung zu sichern. Über  Tabuthemen, also Verärgerungen von Gegebenheiten aus der Mitte unserer Gesellschaft, wird natürlich aus Gründen der Loyalität zur Politik nur dann berichtet, wenn es der Politik in den Kram passt. Es klingt heute schon teilweise als Hohn, wenn die Parteipolitiker  sich  auf die im Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit in unserem Land berufen. Stillschweigend werden die wichtigen Positionen in den erwähnten Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Redakteuren, die den großen Parteien nahe stehen, besetzt. Hierzu gibt es sogar einen Beschluss in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer.  Der Chefredakteur des WDR, Jörg Schönenborn, hat vor einigen Tagen zum Thema Haushaltsabgabe eine besonders “eindrucksvolle” Begründung abgegeben: Er spricht bei der Gebührenabgabe von einer “Demokratie-Abgabe“! Die beiden großen Anstalten geben jährlich insgesamt Acht Milliarden Euro aus.  (Zum Verständnis dieser Größenordnung sei erwähnt, das Kirchensteueraufkommen  in Deutschland beläuft sich auf 9 Milliarden Euro). Ist es da ein Wunder, wenn die so genannten Fernsehstars maßlos hohe Gagen erhalten und die Fußball-Bundesliga mit finanziert wird, weil ARD und ZDF zeitversetzt darüber berichten und zu Beginn einer Saison ein Spiel original übertragen dürfen. Die Verfilzungen von Politik und Anstaltsredaktionen, Parteienherrschaft, Verzerrung des Medienmarktes und die Verzerrung der Preise wird also konsequent fortgesetzt. Der Bürger wird nicht gefragt, er muss zahlen.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2013-01-16  +  

Kritisches über die Menschen und die Politik in Deutschland

Ob Rentenpolitik, Krankenversicherung, Überalterung, Energiepolitik, Ausländerkriminalität oder internatonale Konkurrenzfähigkeit - von den meisten Dingen wollen die Deutschen keine Tatsachen wissen. Ein Selbstbetrug der hier wohnenden Menschen.Warum ist das so? Ist der Versorgungsstaat schuld, der immer mehr verteilt, aber immer weniger zufrieden macht? Ist die Ursache Realitätsflucht, was den Verlust der Tugenden Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Respekt ausmacht? Waren die 68er Auslöser der vielen Veränderungen wie Selbstverwirklichung, Bildungsangst, Kinderfeindlichkeit und Kapitalismuskritik? Ist so der heutige “Gutmensch” entstanden?In dieser Zeit ist der “Gutmensch” zum Problem geworden. Nach dem Marsch durch die Institutionen sitzen die Eiferer von damals nun an gesellschaftlich wichtigen Stellen, in der Schule, in den Behörden, als Richter, in der Politik und in den Medien.Warum versagen zuständige Beamte in so grotesker Weise bei der Anwendung des Ausländerrechts? Warum werden Straftäter oder Personen, die sich Leistungen oder Aufenthaltsberechtigungen erschleichen, nicht konsequent abgeschoben?*Woher kommt die Verachtung der Linken für das System der alten Bundesrepublik, die merkwürdige Aufwertung kommunistischer Regime, die bewusste Duldung wahlloser Zuwanderung?* Es ist wohl der Grund, unbedingt den deutschen Bevölkerungsanteil zurückzudrängen und so die betriebene Verharmlosung aller Probleme des mulikulturellen Zuzugs totzuschweigen.Es kann nicht gut gehen, wenn ein großer Anteil der Bürger den Staat als nie versiegende Versorgungseinrichtung betrachtet. Unsere Verfassung besagt, dass wir einen sozialen Rechtsstaat haben aber kein Sozialstaat. Sozialer Rechtsstaat bedeutet, dass Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und Risiken, Vorrang vor ihrer sozialen Absicherung haben. Der freiheitliche Rechtsstaat kann nicht mehr verteilen, als er hat. Geschieht das dennoch, entsteht ein sozialistischer Staat mit einem niedrigen Lebensstandard für alle.Die Gesundheitspolitik wird gesteuert von den vielen Lobbyisten der Leistungserbringer. Die wenigen fachkompetenten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lassen sich  weitgehend durch die  Ministerialbürokratie beeinflussen oder es interessiert nicht weiter, wie Änderungsgesetze beim Versicherten sich auswirken, da sich die Wirkungen bei den Abgeordneten im Ausschuss nicht  bemerkbar machen. Diese sind  persönlich privat mit vergünstigten Bedingungen versichert. Wenn eine Reform eingeführt wird, gehören grundsätzlich Leistungsbegrenzungen und Beitragserhöhungen für die Versicherten dazu. Kürzungen von Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern und Krankenkassen sind nicht dabei. Der wichtige Kritikpunkt an der Gesundheitsreform, ihre völlig unzureichende Zukunftstauglichkeit, berührt die Menschen nicht. Die Menschen wollen Vollkasko vom Staat. Eigenvorsorge ist bereits ein Fremdwort geworden. Übrigens:Wir verlagern den Kollaps der Pflegeversicherung in die Zukunft; wer als Politiker Umverteilungs-Rhetorik betreibt, weiß die Mehrheit auf seiner Seite. Aber auch der Satz ist wohl richtig: Wir wollen ehrliche Politiker, aber die Wahrheit wollen die Bürger nicht hören.* Texte von Kai Diekmann sowie angereichert von Günter SteffenLemwerder, den 20. Dezember 2012www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 2012-12-20  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
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