Insolvenzverfahren in Yasni Exposé of Bernhard Vitovec

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Country: Germany, Phone: 021513261408, E-mail: info (at) schuldnerberatung-vitovec.de, Language: German
I offer: Wirtschaftsberatung, Krisenberatung, Strategieberatung, Unternehmenssanierung, Finanzanalysen, Planungen, Gründerberatung, schuldnerberatung, Krisenmanagement, Insolvenzbetreuung schulden, schuldnerhilfe, schuldenkrise, pfändung, schuldnerbetreuung, insolvenzhelfer, existenzsicherungsberatung, regelinsolvenz, konkurz, überschuldung, lohnpfändung, kontopfändung, mietschulden, kreditkündigung, zwangsvollstreckungen, schuldenfalle, schuldenkrise
Bernhard Vitovec @  Schuldnerberatung Vitovec , Krefeld

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Bernhard Vitovec - Karl Bernhard Vitovec - Geschäftsinhaber - Schuldnerberatung Vitovec | XING
Oct 18  1
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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256 results for Bernhard Vitovec

P-Konto in der Wohlverhaltensphase | Karl Bernhard Vitovec | LinkedIn

Kann ich in der Wohlverhaltensphase mein P-Konto Rückumwandlung? JA! Bei einer Wohlverhaltensphase wurde das Insolvenzverfahren ...
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linkedin.com 2020-07-05  +  

Bernhard Vitovec - openPR.de

Schulden - Konkurs - Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer mit Restschuldbefreiung - Bernhard Vitovec In vielen Fällen wird der Tatbestand - eines ...
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openpr.de 2013-02-03  +  

Insolvenzberatung

Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist der Weg in die Insolvenz und zur Insolvenzberatung oft nicht zu vermeiden. Ich begleite Sie als Insolvenzbetreuer bei der Insolvenzberatung auf Ihrem Weg durch das Insolvenzverfahren. Darüber hinaus biete ich Ihnen auch die Langzeitbetreuung bis hin zu Ihrer Restschuldbefreiung an.„Handeln Sie jetzt und Sie können bald wieder ohne Schulden durchatmen. Lassen Sie sich noch heute aufklären, welchen Weg Sie am besten zur Restschuldbefreiung einschlagen sollten. Den Kopf in den Sand stecken war gestern. Je eher Sie sich entschliessen eine Insolvenzberatung auf zu suchen, desto grösser ist die Gewissheit, dass man Ihnen aus der Schuldenfalle zu einem Neuanfang verhelfen kann.“ Was versteht man unter Insolvenz? Zunächst einmal ist die Insolvenz ein komplexes Thema mit zahlreichen Regelungen, die in andere Rechtsgebiete eingreifen können, etwa das Sozial-, Steuer- und Mietrecht, aber auch Strafrecht und Arbeitsrecht gehören dazu. Man unterscheidet zwischen:PrivatinsolvenzInsolvenz natürlicher Personen (Privatpersonen) und ehemaliger Selbstständiger (Einzelunternehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler) mit bis zu 19 Gläubigern.RegelinsolvenzRelevant für Unternehmerinnen und Unternehmer oder juristischer Personen (GmbH, AG, usw.), sowie ehemalige Selbstständige ab 20 Gläubigern oder mit bestehenden Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Insolvenzverfa hrensablauf (natürliche Personen) Dabei müssen Sie als natürliche Person das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt durchführen lassen. Hierbei ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine gewisse "Gleichheit" zwischen Gläubiger und Schuldner geschaffen wird.Erst wenn der aussergerichtliche Versuch zur Einigung gescheitert ist, können Sie die Gerichte in Anspruch nehmen und das Insolvenzverfahren durchlaufen, an dessen Ende die Restschuldbefreiung erteilt wird, vorausgesetzt Sie haben keine vorsätzlichen unerlaubten Handlungen begangen.Hierbei durchlaufen Sie das gerichtliche Verfahren, wobei Letztgenanntes zu unterteilen ist in drei Abschnitte, und zwar Schuldenbereinigungsplanverfahren In solvenzverfahren Restschuldbefreiungsverfahr en Zwar können Sie durch das vorgeschaltete aussergerichtliche Verfahren Zeit gewinnen, da eine Restschuldbefreiung auch aussergerichtlich zu erreichen ist, die aber eher verschwindend gering ist. Wußten Sie schon... das Sie während der Privaten Insolvenz in 6 Jahren wieder schuldenfrei sein können auch wenn Sie nur 0,00 € zur Rückzahlung Ihrere Schulden aufbringen alle Pfändungen gegen Sie eingestellt werden. alle neu angeschafften Vermögenswerte pfändungssicher sind ein Bankkonto auf ihren eigenen Namen schon bald wieder möglich ist
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2012-07-11  +  

Verfahrenskostenstundung

Verfahrenskostenstundung Schuldner, die das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren anstreben, verfügen vermutlich über kein nennesnwertes Vermögen, das die anfallenden Kosten decken könnte.Um jeden mittelosen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung zu geben, werden die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500,- € bis ca. 2.300,- €, zu denen auch die Vergütung des Treuhänders sowie die Kosten eines etwaig beigeordneten Rechtsanwaltes gehören, auf Antrag des Schuldners gestundet, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (§290 InsO). Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt bezogen auf das Datum des Eröffnungsbeschlusses, nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, da sich während des etwaig dazwischen liegenden Planverfahrens die finanzielle Situation des Schuldners geändert haben könnte. Da die Stundung für alle Verfahrensabschnitte formlos zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, dem ohnehin eine Aufstellung des Vermögens beigefügt ist, kann das Gericht ohne Probleme eine Prüfung der finanziellen Situation des Schuldners vornehmen. Eine Verfahrenskostenstundung kann aber auch versagt werden Eine Verfahrenskostenstundung kann aber auch versagt werden, wenn... der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist (§290 Abs1. Nr.1 InsO). Darunter fällt Bankrott (§283, 283a StGB) Verletzung der Buchführungspflicht (§283b StGB) Gläubigerbegünstigung (§283c StGB) und Veruntreuung von Arbeitsentgelten (§266a StGB). Die Stundung der Verfahrenskosten kann auch rückwirkend aufgehoben werden Die Stundung der Verfahrenskosten kann auch rückwirkend aufgehoben werden wenn1) der Schuldner über die Eröffnungsgründe des Insolvenzverfahrens bzw. über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst falsche Angaben gemacht hat, oder2) der Schuldner seiner Erwerbsobliegenheiten nicht nachkommt, oder3) dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wurde, oder4) der Schuldner länger als 3 Monate mit den festgesetzten Raten zur Rückzahlung der gestundeten Verfahrenskoten in Rückstand geraten ist.
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2012-05-14  +  

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz Privatinsolvenz: Die Privatinsolvenz auch unter Verbraucherinsolvenz bekannt gliedert sich in zwei Stufen: 1. Stufe: aussergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren2. Stufe: das gerichtliche Verfahren bestehend aus dem 1. Abschnitt, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren dem 2. Abschnitt, dem vereinfachten Insolvenzverfahren dem 3. Abschnitt, dem Restschuldbefreiungsverfahren I. Stufe: Das aussergerichtliche SchuldenbereinigungsverfahrenAufgrund Ihrer Daten des Ihnen zusammen mit der Schuldnerberatung- oder Insolvenzbetreuung ausgefüllten Datenblattes über die persönlichen Verhältnisse und Verbindlichkeiten, fordert der Berater von allen Gläubigern eine aktuelle Aufstellung deren Forderungen an. Um auch allen Forderungen gerecht zu werden, also auch die der "schlafenden " Gläubiger ermitteln zu können, sollten Sie eine Eigenauskunft der Schufa einholen.ForderungsaufstellungDie Forderungsaufstellung hat der Gläubiger kostenlos zu fertigen und aus dieser muss zu ersehen sein, wie sich die Gesamtforderung zusammensetzt und zwar in Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Diese Angaben über die bestehenden Verbindlichkeiten werden als Schuldenspiegel zusammengefasst, das heisst, jedem Gläubiger wird ein Anteil (Quote) an der Summe aller Verbindlichkeiten des Schuldners zugewiesen.SchuldenbereinigungsplanUnter Berücksichtigung Ihrer familiären Verhältnisse, zusammen mit den Angaben über ihr laufendes Einkommen und etwaigen finanziellen Reserven, wird der Schulden-Bereinigungsplan angefertigt.Das Angebot an die Gläubiger unterliegt keinen gesetzlichen Anforderungen und kann daher völlig frei gestaltet werden. Zu beachten ist jedoch, dass alle Gläubiger entsprechend der festgestellten Quote gleich behandelt werden.Aussergerichtlicher VerfahrensabschnittInsgesamt dauert der aussergerichtliche Verfahrensabschnitt meist nicht länger als ein bis zwei Monate.Damit endet zunächst die Tätigkeit einer Schuldnerberatung oder einer Insolvenzberatung bzw. deren Rechtsanwälte, da im gerichtlichen Verfahren für Sie nur in Ausnahmefällen ein Anwalt beigeordnet wird.
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2012-05-08  +  

Regelinsolvenz

Regelinsolvenz Voraussetzung für das richtige Verfahren für natürliche Personen. Die Regelinsolvenz ist die eigentliche Verfahrensform für selbstständige Personen und ehemals wirtschaftlich selbstständig Tätige, die mehr als 19 Gläubiger, und / oder ausstehende Löhne und offene Sozialversicherungsbeiträge, etc. haben.Zum besseren VerstehenDas Regelinsolvenzverfahren mit anschliessender Schulden-Befreiung kann für ehemaligen Selbstständigen eine Chance sein, die nach der Schliessung ihres Unternehmens diverse Verbindlichkeiten hinterlassen haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie jetzt ein Arbeitseinkommen beziehen oder soziale Leistungen erhalten.ZahlungsunfähigkeitWeiterhin ist dieses Verfahren recht sinnvoll, wenn das Gewerbe noch besteht, Sie als Geschäftsinhaber aber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Gläubigern nach zukommen und auch in absehbarer Zeit keine Besserung in Sicht ist § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit). Das Gleiche gilt auch, wenn Zahlungen in nächster Zeit nicht mehr leistbar sind, § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit).In all diesen Fällen kann es ratsamer sein, ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen, als um jeden Preis die Selbstständigkeit weiterzuführen. Ohne Zweifel ist das Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller als ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit neuerem besteht auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung sofern Sie frühzeitig eine Regelinsolvenz einleiten. Lesen Sie hier weiter.HaftungWie man weiss ist der Inhaber eines Einzelunternehmens der Geschäftsführer und haftet dadurch mit seinem Betriebsvermögen- und Privatvermögen. Kann der Inhaber seine Schulden, aus dem privaten oder aus dem Arbeitsbereich nicht pünktlich bezahlen, drohen ihm Zwangsvollstreckungsmassnahmen. Hier wäre dann zunächst alles pfändbar, was auch beim Privatmann pfändbar wäre.
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2012-05-08  +  

Insolvenzplanverfahren / ESUG

Insolvenzplanverfahren / ESUG Da es das Ziel der Insolvenzordnung gem. §§ 217 ff. InsO ist, ein Unternehmen zu retten, gibt es die Möglichkeit einen sogenannten Insolvenzplan zu erarbeiten und den Gläubigern im Insolvenzverfahren vorzulegen. Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, auch unter (ESUG) oder Schutzschirmverfahren bekannt sollte jedoch eine realistische, positive Zukunftsaussicht haben! Im Vordergrund steht die Erarbeitung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes, welches die Sanierungsmöglichkeiten wie etwa Sonderkündigungsrechte mit umfasst.Für ehemals Selbstständige bietet der Insolvenzplan auch die Möglichkeit, ohne Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode eine Entschuldung zu erreichen und so können der Schuldner und der Insolvenzverwalter diesen Plan vorlegen. Allerdings steht es auch den Gläubigern offen, im Verfahren den Verwalter mit der Erarbeitung eines solchen Plans zu beauftragen.Schon lange besteht die Frage, warum so viele Unternehmen in der Insolvenz liquidiert werden? Die Antwort liegt auf der Hand: Ein Insolvenzplanverfahren macht weniger Sinn, wenn man mit allen möglichen Mitteln auf Geldeingänge säumiger Kunden wartet, auf neue Aufträge, und auf die Zusage eines neuen Kredites. Und so wundert es nicht, wenn viele Unternehmer durch Zögern und Unentschlossenheit den Zustand nicht verbessern, sondern erheblich verschlechtern. Gerade durch diese Unentschlossenheit nimmt die Substanz eines Unternehmens immer mehr ab und die ausgezahlten Quoten fallen niedrig aus.Es bietet sich aber auch eine Chance zum Neuanfang, auch in den Fällen an, die sich für eine Sanierung durch Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans nicht eignen, weil die bestehenden Schulden ganz einfach zu gross sind. Die Restschuldbefreiung setzt also in jedem Fall ein vorhergehendes Insolvenzverfahren voraus.
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2012-05-07  +  

InternetIntelligenz - Schuldnerberatung – Bernhard Vitovec ...

12. Mai 2010 ... Schuldner, die ein Insolvenzverfahren anstreben, verfügen ...
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internet-intelligenz.de 2011-04-14  +  

Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen mit Restschuldbefreiung ...

12. Mai 2010 ... Herr Bernhard Vitovec Kölner Straße 603 47807 Krefeld ... 22.06.2010 | Schulden – Beratung – Bernhard Vitovec und ganzheitliche ...
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perspektive-mittelstand.de 2010-09-23  +  

Schuldnerberatung – Bernhard Vitovec – Erläuterungen zum ...

12. Mai 2010 ... Schuldner, die ein Insolvenzverfahren anstreben, verfügen meistens über kein aus-reichendes verwertbares Vermögen, das anfallende Kosten ...
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internet-intelligenz.de 2010-09-23  +  

Schwerpunkt Schulden & Insolvenz

Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der emotionalen und gesundheitlichen Problematik Einzelberatungsgespräche von vielen betroffenen Menschen gerne angenommen und nicht verzichtbar sind. Naturgemäß fällt es den Betroffenen auch wesentlich leichter, in einer vertrauten Atmosphäre über ihren finanziellen und sozialen Absturz, den Verlust von Partnern und Freunden, seelische Krisen und gesundheitliche Beschwerden zu sprechen. Bei diesen Gesprächen ist der Betroffene geschützt und seine Anonymität gewahrt, was gerade in seiner Lage gerne angenommen wird, so Vitovec. Auch sollte der erste Eindruck ein bleibender sein bedenkt man, dass man hier mit Menschen zusammentrifft, die auch soziale und psychische Schwierigkeiten haben, die Unteranderem auch von Ängsten begleitet sind. Daher muss sich der Gesetzgeber auch diesem Problem stellen. Aber anstatt dieses zutun werden durch die Bundesländer und die Kirchen durch drastische Kürzungen von Zuschüssen verschiedenen Schuldnerberatungen die finanzielle Grundlage entzogen, sodass das eigentliche Problem auf Sicht nicht behoben wird. Die Initiative Insolvenz Vitovec dagegen ist nicht von Zuschüssen aus dem öffentlichen Haushalt angewiesen und kann so ihre Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Neutralität dem betroffenen Menschen gegenüber beibehalten. Da zwischenzeitlich viel zu viele Menschen ihre eigene, wirtschaftliche Situation selbst als katastrophal einschätzen Menschen, die tagtäglich - neu - den Kampf ums Überleben aufnehmen, wird gerade in den Einzelberatungsgesprächen entsprechend den Ansprüchen der Betroffenen, ein umfangreicher und individueller Service angeboten, so Herr Vitovec. In diesen Gesprächen, die eine ausführliche Information auf Möglichkeiten eines außergerichtlichen Einigungsversuchs umfassen werden auch alle Vorteile so auch Nachteile für den Betroffenen deutlich. Auch im Bezug auf den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und für den vorgesehenen Zweck optimale Vorgehensweisen werden besprochen. Insbesondere werden hier Versagungsgründe § 290 InsO und Obliegenheiten § 295 InsO dem Betroffenen verdeutlicht. Die Gespräche umfassen also das gesamte Geschehen vor, während und nach Insolvenzen für Betroffene und deren Beteiligten. In Firmen gelten verschuldeten Mitarbeiter schnell als Last und leistungsschwach. Das soziale Umfeld (Freunde, Bekannte, Familie) nimmt rapide ab, daher richtet sich das Augenmerk nicht -nur- auf die Themen Schulden und Insolvenz, sondern auch auf die „Hilfe zur Selbsthilfe“ um die Ängste, Depressionen, Orientierungslosigkeit und Sucht des Einzelnen entgegen wirken zu können. Daher jeder, der absehen kann, dass in der Zukunft die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und wichtige Dinge wahrscheinlich nicht mehr beglichen werden können, sollten sich umgehend um einen Termin bemühen.  
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2010-08-03  +  

Welche Forderungen sind von der Restschuldbefreiung umfasst?

Der Schuldner wird von allen Schulden befreit mit Ausnahme von: Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichtet (§302 Nr. 2 i.V.m. §39 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurde (302 Nr. 3 InsO). Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gem. §§ 823 ff BGB, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrunds gem. §174 Abs. 2 InsO angemeldet hat. Unter dem Begriff „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ versteht man Ansprüche eines Gläubigers aufgrund der Schädigung seiner Person oder Vermögens durch den Schuldner. Der Gläubiger muss bereits bei der Anmeldung seiner Forderung die Tataschen angeben, aus denen sich seiner Einschätzung nach ergibt, dass die betreffende Forderung nicht von der Restschuldbefreiung umfasst ist. Schadenersatzpflichten aus vorsätzlicher begangenen strafbaren Handlungen resultieren häufig aus: · Körperverletzung · Diebstahl, Raub etc. · Sachbeschädigungen · Betrug (insbes. Auch Eingehungsbetrug bei Kreditierungen) · Unterhaltsentziehungen · Unterschlagung, Veruntreuung · Brandstiftung · Nichtabführung von Sozialabgaben u.v.m.  
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2010-08-03  +  

Welche Bedeutung hat die Abtretungserklärung für den Treuhänder

Der Schuldner erklärt schon bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Abtretung des pfändbaren Teils seiner Bezüge. Der Einzug des pfändbaren Teils des Einkommens des Schuldners erfolgt nach Ankündigung der Restschuldbefreiung für die Dauer der Restlaufzeit der Wohlverhaltensphase dadurch, dass der Treuhänder die Abtretungserklärung dem gegenüber dem Schuldner jeweiligen Zahlungspflichtigen (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Rentenkasse ect.) vorgelegt und die Zahlung des betreffenden Betrages an sich verlangt. Die Abtretung umfasst den pfändbaren Teil gem. § 850 c ZPO. Sollte das Einkommen des Schuldners bereits an einen Gläubiger abgetreten worden sein, erhält dieser für die Dauer von zwei Jahren vorrangig den pfändbaren Anteil daran. Dieses der Praxis insbesondere bei den Forderungen von Banken und Sparkassen häufig anzutreffende Abtretung des Einkommens zur Besicherung eines Darlehens bewirkt aber keine zeitliche Verzögerung hinsichtlich der in sechs Jahren angestrebten Restschuldbefreiung, d. h. eine Verlängerung der Wohlverhaltensphase erfolgt dadurch nicht.  
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2010-08-03  +  

Unter welchen Voraussetzungen werden die Verfahrenkosten gestundet?

Schuldner, die ein Insolvenzverfahren anstreben, verfügen meistens über kein ausreichendes verwertbares Vermögen, das anfallende Kosten decken könnte. Um daher jeden mittellosen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung zu geben, werden die Verfahrenskosten (1.500 € bis ca. 2.300 €) auf Antrag des Schuldners gestundet, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (§ 290 InsO). Die Verfahrenskosten bestehen aus einer Vergütung des Treuhänders sowie die Kosten des Gerichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen bezogen auf das Datum des Eröffnungsbeschlusses, nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, da sich während des dazwischen liegenden Planverfahrens die finanzielle Situation des Schuldners geändert haben könnte. Das Verbraucherinsolvenzverfahren umfasst drei Verfahrensabschnitte, so dass das Gericht für jeden einzelnen Abschnitt einen separaten Beschluss fassen muss. Da die Stundung für alle Abschnitte formlos zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beantragt wird, kann das Gericht ohne Probleme eine Prüfung der finanziellen Situation des Schuldners vornehmen.  
Bernhard Vitovec @ Krefeld
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yasni 2010-08-03  +  

• Pressemitteilung Schuldnerberatung – Bernhard Vitovec ...

19. Mai 2010 ... Unter welchen Voraussetzungen werden die Verfahrenkosten gestundet? Schuldner, die ein Insolvenzverfahren anstreben, verfügen meistens über ...
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inar.de 2010-06-24  +  

Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen mit Restschuldbefreiung

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perspektive-mittelstand.de 2010-05-21  +  

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