Aktuell ersichtliche Folgen der mehrheitsfähigen, durch eigennützige Lobbyisten erzielten Retrozessionsregelung wie z.B. Rabatte & Kickbacks bei der Verordnung und Abgabe/Anwendung von verordnungspflichtigen Arzneimitteln und/oder Medizinprodukten im Schweizer Gesundheitswesen, welche einerseits die Patientensicherheit als auch andererseits die Kosteneffizeinz der OKP (steigende Prämienbelastung bei gleichzeitiger Verschlechterung der Behandlungsqualität) langfristig nachhaltig unterwandert!
3. Auswahl des Grippeimpfstoffes nach Rabatten/Kickbacks
Je nach Risikoprofil des zu impfenden Kunden wird die klassische Dreifachimpfung oder eben der 4-fach Impfstoff angewendet.
Problematik: die meisten Hausärzte sind unterdessen in HMO-Ärztenetzwerken mit Budget(mit)verantwortung integriert. Dies erhöht für die rabattverhandelnden Netzwerkverantwortlichen den Umsatz und somit die Möglichkeit, höhere Rabatte als ein ‘Einzelarzt’ mit kleinem Patientengut herauszuholen. Je nach Verhandlungsergebnis kann aus wirtschaftlichen Gründen so der Entscheid fallen, nur die klassische Dreifachimpfung einzukaufen. Dieser wird dann analog zu den Vorzugsmedikamenten in HMO-Ärztenetzwerken präferentiell verordnet, um sich den Rabatt zu sichern.
Diesbezüglich gilt es den geschickt plausibel ausweichenden Kommentar vom PULS-Hausarzt Dr. med. Thomas Kissling auf die Frage der PULS-Moderatorin kritischer zu hinterfragen:
Thomas Kissling, welchen Impfstoff haben Sie eingesetzt?
Ja, ich habe auch den Dreier eingesetzt. Es ist halt wirklich immer eine Lotterie. Danach ist man gescheiter. Man muss bei der Produktion schon entscheiden, welche Viren kommen hinein und welche kommen zu uns. Wenn wir jetzt in Amerika wären, hätten wir mit der Dreifachimpfung auch die Richtige gehabt. Die haben einen anderen Virus, der diese Grippewelle auslöst.
Warum nicht einfach den Vierfachen. Es ist einfach ein Virus mehr drin?
Ja, aber der hat eben nicht nur Vorteile. Er ist zudem nicht zugelassen für Kinder unter 3 Jahren und gerade bei den älteren Leuten, wo man impfen müsste ist die Impfantwort – es gibt Dreifachimpfungen die eine viel bessere Impfantwort beim Patienten geben, also einen besseren Schutz als der Vierfache hat.
«Grippeimpfung – nicht alle Impfstoffe wirken dieses Jahr» Puls vom 8. Januar 2018
Wenn man der ärztlichen Sorgfaltspflicht tatsächlich Folge leistet, muss ein Hausarzt Drei- und Vierfachimpfstoffe zur Auswahl haben, um auf das Risikoprofil entsprechend reagieren zu können. Wirtschaftliche Überlegungen sowie lukrative Rabatte können aber darüber entscheiden, welchen Impfstoff ein Hausarzt oder ein Ärztenetzwerk dann eben primär einkauft und anwendet. Da stellen die Erklärungen von Herrn Dr. med Kissling nur ein angeblich plausibler und gleichzeitig punkto ärztlicher Sorgfaltspflicht und angebliches Qualitätsmanagement punkto Indikation & Outcome der Hausärztenetzwerke unter Umständen eben nur ein medizinisch glaubwürdiges Ausweichmanöver dar. Was finanziell unter Umständen im Hintergrund ablief, bleibt intransparent.
Zusätzliche Informationen zur selbstbereichernden Verordnung dank Vorzugsmedikamenten mittels Rabatte, Kickbacks etc. nachzulesen in den Dossiers:
o Dossier «Kostenwachstum im Gesundheitswesen: Addendum 4: Der prämientreibende ‘Generikatrick’» vom 17. August 2017 (gemäss Email desselben Datums)
o Dossier «Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?» vom 28. September 2012
o Dossier «Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen? Addendum 1» vom 25. November 2012
o Dossier «Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen? Addendum 2» vom 7. Februar 2013
o «Facts Sheet ‘’Retrozessionen im Gesundheitswesen’’» vom 1. März 2013
Dossiers «Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen» sowie «Facts Sheet Retrozessionen Hausärztenetzwerke» auf Anfrage hin erhältlich.
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